Arbeiten zur Probe

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  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage:

    Wenn jemend im Betrieb zur Probe arbeiten soll (also kein Praktikant oder so ist, der von der Schule oder Uni kommt), auch nicht von der Arbeitsagentur vermittelt wurde (und über die versichert ist), wie ist der versichert?
    Normal über unsere BG, wie jeder reguläre Mitarbeiter auch? Das sollte doch eingentlich so sein, oder?
    Wir haben hier zur Zeit einige Bewerber für die Produktion und das Labor, und der Chef möchte, dass die Kandidaten hier jeweils für 3 Tage bis 1 Woche probearbeiten.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hallo Ralf,
    meiner Meinung nach ist der Probearbeiter, wenn ein Unfall während der Tätigkeit stattfindet (wollen wir nicht hoffen) über Eure BG versichert, da auch mögliche Unfälle betriebsbezogen gemeldet werden, daher seid Ihr auch für die Unterweisung der Probearbeiter zuständig.

    Beste Grüße
    Thomas

  • Hallo,

    Danke für die schnellen Antworten.
    Gedacht hatte ich mir das schon.

    Das mit der Einweisung/Unterweisung ist klar. Er bekommt ja auch PSA usw..

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hallo Ralf,

    jeder, der bei euch arbeitet, macht dies nicht "schwarz" sondern offiziell. Also ob jetzt mit Bezahlung oder eben nicht. Dazu gibt es sicherlich auch einen Vertrag (Personalabteilung fragen). Damit ist der Mensch entsprechend meldepflichtig und muß auch entsprechend arbeitsschutzmässig bearbeitet werden.

    Im Zweifel lieber etwas zu viel machen, als überhaupt nicht. ^^

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi,

    Probearbeiten sind meines wissens auch über die BG abgesichert.
    Aber eine Probearbeit die 3Tage-1Woche benötigt finde ich extrem hoch und rechtlich vielleicht auch ein wenig bedenklich.
    Wenn der nicht von der Arebeitsagentur kommt, hat er auch sicherlich Urlaub nehmen müssen für die Probearbeit und Urlaub ist bekanntlich ja zur Erholung da.

    Eine unbezahlte Probearbeit die 1 Woche andauert und ggf. auch noch einen wirtschaftlichen Aspekt der Firma bringt, finde ich eher als Ausbeutung.
    Immerhin hat man ja auch eine Probezeit die genutzt werden kann.

    Gruß Michael

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • ...jeder, der bei euch arbeitet, macht dies nicht "schwarz" sondern offiziell. Also ob jetzt mit Bezahlung oder eben nicht. ...


    Da war doch was, ach ja, das Mindestlohngesetz. Nach diesem gibt es für einige Branchen auch entsprechende Forderungen nach Aufzeichnung der Arbeitszeit, Meldung bei der Zollbehörde usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,

    woher der genau kommt weiss ich nicht.
    Und bezahlt wird der auch.
    Muss halt nen paar Tage (mindestens 3) sein, da er in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden soll.

    Die Personalabteilung hat das jetzt geklärt, er ist über die BG versichert.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!