Flucht- und Rettungswegeplan in gemietetem Gebäude

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Moin,

    wir haben uns in einem Gebäude eingemietet. Zwei Stockwerke; im 1.OG Büroarbeitsplätze im EG ein Kinderhort. Bei einer Begehung habe ich festgestellt, dass keine Kennzeichnung der Feuerlöscher gemäß ASR A1.3 vorhanden ist und auch kein Flucht- und Rettungswegeplan. Wer ist für die Erstellung dieses Plans verantwortlich? Der Eigentümer oder wir als Mieter? Wir haben keinen Stress mit dem Eigentümer, ich will nur den richtigen Adressaten für meine Mitteilung herausfinden.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • moin Guudsje,
    schaue mal in den Mietvertrag. Bei der vermietung von gewerblichen Räumen, kann es sein, dass bezogen auf die Nutzung der Mieter die Auflagen hierzu erfüllen muss. Soll heißen, der Vermieter vermietet ein nutzungsneutrales Gebäude (Länderspezifisch). Je nach Nutzung Auflagen bei Mieter.

    Beste GRüße
    Thomas

  • Hallo,

    was steht im Mietvertrag dazu?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    dann würde ich mit dem Vermieter mal das Gespräch
    suchen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Oder Du gehst den Weg wie ich, wobei es mir generell so geht wie Dir in Bezug auf angemietete Flächen:

    Für die Arbeitssicherheit ist der AG zuständig, also auch für den org. Brandschutz. Und wenn der Brandschutzbeauftragte sowieso die BSO erstellt (für jeden Standort natürlich eine eigene)und FaSi und BA auch noch "Gerätschaften" aufstellen wollen, welche in den F+R-Plänen eingezeichnet werden sollen, zeichnet bei mir der Brandschutzbeauftragte auch gleich den Plan in Abstimmung FaSi, BA und mir....

    Der Weg mit den Vermietern erspare ich. Mein Aufwand kommt auf das gleiche raus und die Kosten kommen sowieso wieder zu mir zurück! 8)

    Gruß,
    arn.

  • Guten Morgen Frank,

    der Weg zu Deinem Vermieter wird Dir wohl nicht erspart bleiben. Selbst wenn Du selbst zeichnen willst, brauchst Du mindestens den oder die Grundrisse in einem bestimmten Dateiformat.
    Des Weiteren musst Du ja prüfen, ob Deine Feuerlöscherausrüstung gem. den Anforderungen des Brandschutzsachverständigen/Brandschutzbehörde entspricht. Bei uns macht das in der Regel die Kreisverwaltung über einen ext. Sachverständigen.
    Vielleicht macht das bei Euch die Baubehörde selbst? In diesem Plan sind dann auch die Flucht- und Rettungswege vorgegeben und evtl. Notausstiege. Das muss ja dann mit Deinen F + R Plänen übereinstimmen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    Des Weiteren musst Du ja prüfen, ob Deine Feuerlöscherausrüstung gem. den Anforderungen des Brandschutzsachverständigen/Brandschutzbehörde entspricht. Bei uns macht das in der Regel die Kreisverwaltung über einen ext. Sachverständigen.
    Vielleicht macht das bei Euch die Baubehörde selbst?

    ? reden wir hier von einer BVS? Sicherlich aber nicht im Zusammenhang
    mit F+R Plänen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010