Gasflaschen - Lagerung oder Bereitstellung

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  • In unserer Werkstatt werden Gasflaschen eingesetzt.
    Bei der Gefährdungsbeurteilung von Gasflaschen ( Acetylen / Sauerstoff und Propangasflasche) ist mir folgendes aufgefallen:
    In der Werkstatt werden die Gasflaschen nur alle 3 bis 8 Wochen verwendet; ansonsten stehen sie im Gruppenraum.
    Nach Vorschrift dürfen Gasflaschen in Arbeitsräumen nicht gelagert werden.

    Fragen:
    1) Sind die Gasflaschen dann in Gebrauch und ist das dann doch erlaubt oder ist diese seltene Nutzung bereits als
    Lagerung
    zu definieren.
    2) Wo ist die Grenze zwischen“ in Gebrauch und Lagerung.
    3) Kannst Du mir noch Empfehlungen geben, wo ich bei der Beurteilung besonders hinschauen sollte?

    DANKE SCHÖN im voraus.

    Hildegard Schmidt

    Ergonomiecampus

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  • Das "Bereithalten" ist nur im Bereich der Beförderung konkret begrenzt (24 Stunden bzw. an Wochenenden / Feiertagen auf den folgenden Werktag).

    Ich denke, das hier tatsächlich nur interne klare Regelungen im Umgang mit den Gasflaschen helfen können.
    Zum Beispiel:
    Nach Gebrauch - und es erfolgt keine weitere Benutzung in absehbarer Zeit (z.B. nächster Werktag) - Demontage der Armaturen, Verschluss der Flaschen und Verbringen der Gasflaschen in ein geeignetes Lager.

    (Hab faktisch das gleiche Problem mit Gasflaschen und Kraftstoffkanistern auf unseren Fahrzeugen)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ...In der Werkstatt werden die Gasflaschen nur alle 3 bis 8 Wochen verwendet; ansonsten stehen sie im Gruppenraum.
    Nach Vorschrift dürfen Gasflaschen in Arbeitsräumen nicht gelagert werden.

    Fragen:
    1) Sind die Gasflaschen dann in Gebrauch und ist das dann doch erlaubt oder ist diese seltene Nutzung bereits als
    Lagerung
    zu definieren.


    Ich würde dies als Lagerung ansehen und somit wäre es unzulässig, wie hier gehandelt wird.

    ...
    2) Wo ist die Grenze zwischen“ in Gebrauch und Lagerung.


    Safety-Officer hat ja die Regelung aus dem Transportrecht schon erwähnt, welche hier oft herangezogen wird. Man kann Gebrauch und Lagerung auch noch anderweitig ausdehnen. Im medizinischen Bereich findet man z.B. oft Sauerstoffflaschen auf den Stationen als Notfallset im Beatmungsgerät. Dieses wird möglicherweise monatelang nicht aktiv benötigt, aber für den Notfall vorgehalten und ist daher, meiner Meinung nach, auch in Gebrauch und nicht gelagert. Hier muss eine Abwägung erfolgen. Im Notfall wäre es eben schlecht, wenn man die Sauerstoffflasche erst aus dem Lager holen und dann womöglich noch anschließen muss.
    Bei Schweißgasen würde ich hier andere Prioritäten setzen. Es dürfte unwahrscheinlich sein, dass jemand zu Tode kommt, wenn das Schweißgas nicht unmittelbar verfügbar vorgehalten wird. Da ich Gase sowieso am liebsten im Freien sehe, würde ich einen Kompromiss vorschlagen. Schweißwagen für die benötigten Gasflaschen Acetylen und Sauerstoff, mit Schlauch und Brenner. Dieser Schweißwagen kann im Arbeitsbereich sein, solange er dort akut benötigt wird, also hier die Bereitstellungslösung aus dem Transportrecht mit den 24h. Benötigt man ihn nicht, kommt er in einen überdachten Gitterverschlag irgendwo im Freien z.B. an einer Außenwand des Gebäudes. Ich würde dort sogar tolerieren, dass die Schläuche angeschlossen bleiben und eine Trennung von Sauerstoffflasche und Acetylenflasche würde ich auch nicht fordern.

    ...3) Kannst Du mir noch Empfehlungen geben, wo ich bei der Beurteilung besonders hinschauen sollte?


    Wenn schon die Gase aufgefallen sind, schau mal nach Spraydosen. Auch immer wieder interessant, was man da so auf der Fensterbank, im Sonnenschein, vorfindet. Sollte es einen festen Schweißarbeitsplatz geben würde ich mir auch einmal die Lüftungssituation an dem Arbeitsplatz näher ansehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi Hildegard,

    wenn ihr mit Elektroden schweißt schau auch mal nach denen. Es werden zum Teil noch Thorium - Elektroden verwendet, die durchaus radioaktives Potential besitzen und deren Rauche tunlichst nicht inkorporiert werden sollten.
    In der Regel ist aber auch ein umstellen auf thoriumfreie Elektroden möglich (Stichwort: Substitution), aber wenn man es nicht weiß, kann man da schnell drüber hinwegschauen.

    Ansonsten empfehle ich noch die TRGS 528, die gibt noch einige Hinweise.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten S. (23. Februar 2015 um 09:26)

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  • Moin,

    wenn ihr mit Elektroden schweißt schau auch mal nach denen. Es werden zum Teil noch Thorium - Elektroden verwendet, die durchaus radioaktives Potential besitzen und deren Rauche tunlichst nicht inkorporiert werden sollten.
    In der Regel ist aber auch ein umstellen auf thoriumfreie Elektroden möglich (Stichwort: Substitution), aber wenn man es nicht weiß, kann man da schnell drüber hinwegschauen.


    Beim Schweißen mit Elektrode, also Lichtbogenhandschweißen, sind thoriumhaltige Elektroden kein Problem, es gibt sie da nicht. Diese Elektroden werden oder wurden beim WIG- Verfahren verwendet. In der Regel ist die Substitution inzwischen gelaufen, da die Ersatzelektroden inzwischen billiger sind und Thoriumelektroden auch leistungstechnisch übertreffen.

    LG Moritz

  • Guten Morgen,

    wir betrachten gerade unseren Umgang mit Sauerstoffflaschen auf den einzelnen Krankenhausstationen. Hier gibt es Beatmungsgeräte für den Notfall bzw. für Patiententransporte. An den Geräten ist immer eine 2,5 L Flasche angeschlossen. Je nach Station werden weitere zum Austausch bereitgestellt / gelagert. Nach TRGS 510 müsste ab 2,5 L ein Lager brandschutztechnisch abgetrennt sein. Dies ist natürlich für jede Station nicht realisierbar. In größerer Anzahl werden die Flaschen draußen in einem mit Gittern abgetrennten Bereich gelagert. Zunächst werde ich mit den Stationen über den minimalen Bedarf sprechen, um die Anzahl zu reduzieren.

    Somit bleibt aber wohl immer noch min. eine Ersatzflasche auf Station, die bisher im Versorgungsraum mit allen anderen (brennbaren) Verbrauchsgütern "gelagert" wird, d.h., keine Trennung zu brennbaren Stoffen, keine brandschutztechnische Abtrennung des "Lager"raumes, auch keine ausreichende Lüftung. Wir können ja nicht für eine Flasche jeweils einen Sicherheitsschrank auf Station stellen. Selbst ein Sicherheitsschrank an zentraler Stelle im Gebäude ist dann im Ernstfall vielleicht zu weit entfernt.

    Kompensation:

    • Lagerung nur in Räumen mit ständig gekipptem Fenster (wobei sich der Sauerstoff am Boden sammelt)?
    • Lagerung getrennt von anderen Materialien in einer Raumecke
    • Im Raum dürfen keine Elektrischen Betriebsmittel betrieben / eingesteckt werden
    • Im Raum dürfen keine alkoholischen Desinfektionsmittel gelagert werden (dies ist die nächste Baustelle, auch hier Mengenbegrenzung (Tagesbedarf), hier wäre ein zentraler Sicherheitsschrank wohl machbar)

    Habt Ihr weitere Ideen / Vorschläge bzw. wie schätzt Ihr die Situation ein?

    Lieben Gruß
    Steini

  • An den Geräten ist immer eine 2,5 L Flasche angeschlossen. Je nach Station werden weitere zum Austausch bereitgestellt / gelagert.

    Sofern der Bereich nicht unnötig viele Beatmungsgeräte vorhält würde ich eine Ersatzflasche je Beatmungsgerät als Bereitstellung zur Verwendung sehen und somit nicht als Lagerung.

    Jetzt zum Lager. Hier verbietet die TRGS 510 in Abschnitt 10.3, Absatz 3 die Lagerung in Arbeitsräumen bzw. erlaubt diese nur in Sicherheitsschränken und bei Sauerstoff dabei mit 10fachem Luftwechsel.
    Ein Lager ist für mich allerdings nicht gleich ein Arbeitsraum.
    Absatz 5 erlaubt die Lagerung von Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche, ohne irgendwelche Vorgaben.
    Absatz 7 erfordert einen Fußboden aus nicht brennbarem Material.

    Ich habe momentan auch eine Station in Bearbeitung, die 10*3L und 4*5L Sauerstoffflaschen als Reserve vorhält. Der Bedarf kann 8-10 Flaschen am Tag erreichen, somit muss da etwas reduziert werden. Im momentanen Lagerraum werden auch Zellstofftücher gelagert und für einige akkubetriebene Geräte befinden sich die Ladestationen in diesem Raum.
    Dieses Gesamtkonstrukt lässt für mich keine sichere Lagerung zu. Somit muss man zu praktikablen und sinnvollen Lagermöglichkeiten kommen.
    Mein Resultat:
    1. Reduktion der Gasflaschen auf max. 10 Reserveflaschen.
    2. Lagerung der Reserveflaschen in einem Gasflaschen Sicherheitsschrank G90, ohne Lüftung.
    Die 5L Flaschen werden auf den Boden des Gasflaschenschrankes gestellt.
    Die 3L Flaschen werden auf schrägen Zwischenböden oberhalb der 5L Flaschen gelegt.

    Begründung. Im Lager habe ich durch die gelagerten Materialien und Geräte potentielle Zündquellen und Brandlasten. Der Sicherheitsschrank stellt eine Barriere dar, die der Lagerung in einem separaten Raum entspricht. Auf die Lüftung verzichte ich, da ich bei unterirdischer Lagerung auch keine benötigen würde und ich die Zündgefahr durch erhöhten Sauerstoffgehalt für relativ gering, sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit des Gasaustritts für ebenfalls gering einschätze. Somit muss ich primär die Gasflaschen vor einem Brand von außen schützen, was durch den Sicherheitsschrank gegeben ist. Einen G30 Schrank empfehle ich heute in der Regel nicht, da der Preisunterschied zu G90 relativ gering ist und G90 als zukünftiger Standard anzusehen ist. Der Schrank kann in dem Lager stehen, es ist dort darauf zu achten, dass um die Ladestationen keine brennbaren Stoffe gelagert werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin

    Also bei uns wird auch nur darauf geachtet, dass die Ersatzflasche in einer Halterung o.ä. sicher aufbewahrt wird. Denn manchmal stehen die Ersatzflasche ungesichert in irgendeiner Ecke. Aber in der Beziehung sind die Mitarbeiter vor Ort und die Technik immer sofort einsichtig.

    Wie geschrieben muss das Beatmungsgerät und die Ersatzfalsche im Notfall schnell erreichbar sein und ein abgeschlossener Gasschrank garantiert das nicht unbedingt.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)