In unserer Werkstatt werden Gasflaschen eingesetzt.
Bei der Gefährdungsbeurteilung von Gasflaschen ( Acetylen / Sauerstoff und Propangasflasche) ist mir folgendes aufgefallen:
In der Werkstatt werden die Gasflaschen nur alle 3 bis 8 Wochen verwendet; ansonsten stehen sie im Gruppenraum.
Nach Vorschrift dürfen Gasflaschen in Arbeitsräumen nicht gelagert werden.
Fragen:
1) Sind die Gasflaschen dann in Gebrauch und ist das dann doch erlaubt oder ist diese seltene Nutzung bereits als
Lagerung zu definieren.
2) Wo ist die Grenze zwischen“ in Gebrauch und Lagerung.
3) Kannst Du mir noch Empfehlungen geben, wo ich bei der Beurteilung besonders hinschauen sollte?
DANKE SCHÖN im voraus.