CMR Stoffe: Nach GefStoffV müssen für alle CMR Stoffe Kat. 1 und 2 eine Liste geführt werden in dem die Mitarbeiter benannt und die Einsatzzeiten erfasst worden sind. Wie kann solch eine Liste aussehen und welche Daten müssen darin erfasst sein?
Ich habe den Thementext der Überschrift mal etwas gekürzt - von wegen der Suchfunktion. peter, admin
Hallo Fasi Gemeinde,
Nach § 14 Abs.3 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit der Beschäftigten ergibt. Sinn dieses Verzeichnisses ist es, dass der Arbeitgeber möglichen späteren Schadensersatzansprüchen der Arbeitnehmer begegnen kann, wenn diese behaupten, durch die Tätigkeiten mit den CMR-Stoffen erkrankt zu sein. Dies ist deshalb so wichtig, da eventuelle Schädigungen aufgrund der Exposition mit CMR-Stoffen eventuell erst nach Jahrzehnten auftreten. Eine lückenlose gefahrstoffrechtliche Dokumentation ist somit sowohl im Sinne des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
Jetzt meine Frage:
Wer hat solche Listen?
Wie werden diese Daten erfasst? Vorallem welche Daten werden erfasst?
Werden die Arbeitszeiten Tag, Stunden oder Minuten genau erfasst?
Welche Personenbezogene Daten stehen im Kataster mit drin?
Welcher Zeitaufwand ist dahinter?
Gibt es dafür Programme?
Ich danke allen die mir auf diese Fragen eine Antwort geben können.
Gruß RaBau