Hallo,
durch diese Info habe ich erstmalig mitbekommen, dass Dozenten und Honorarkräfte nicht von der Grundbetreuung erfasst werden, sondern deren Sicherheit durch die betriebsspezifische Betreuung gewährleistet werden muss. Somit bin ich doch aber trotzdem in der Pflicht, diesen Personenkreis zu unterweisen oder behandele ich die wie Teilnehmer eines Volkshochschulkurses, die ich auch nicht gesondert unterweise sondern im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und der einzuhaltenden Schutzstandards abfackele?
Gruß Frank