Hallo zusammen,
nachdem ich zwischenzeitlich immer mal wieder Themen in Forum nachgelesen habe, komme ich mit einer weiteren Frage zum Thema Gefahrstoffbeauftragung (Ende 2012, relativ neu in meiner Firma, hatte ich generell zu diesem Thema, genauer gesagt, zur fachlichen Eignung gefragt).
Hintergrund war damals folgender:
In unserem Betrieb wurden nach und nach verschiedene Mängel in der Dokumentation des Arbeitsschutzes festgestellt, darunter u.a. auch das Fehlen eines Gefahrstoffverzeichnisses. Bis dato war eigentlich teilweise unklar, wer was wie und in welchen Mengen am Arbeitsplatz und sonst wo hortet und was an Stoffen alles im Betrieb in Umlauf ist.
Es kam dann der Gedanke des schon jahrelang tätigen Betriebsleiters, dass ein Gefahrstoffbeauftragter gebraucht würde, der sich der Unordnung annimmt und Ordnung in das Geschehen bringt. So wollte man mich als Gefahrstoffbeauftragte bestellen, mit dem Hinweis, dass dies ja auch gesetzlich gefordert sei. Dass es keine gesetzliche Pflicht zur Bestellung gibt, war mir schnell bewusst und aufgrund der vorvergangenen jahrelangen Versäumnisse hinsichtlich klarer Dokumentation (es fehlten z.B. zahlreiche BA`s und von Gef-Beurteilungen mal überwiegend zu schweigen) - habe ich mich, auch mit Verweis auf mein Projektvolumen in anderen Bereichen, bisher verweigert gehabt, eine solche Beauftragung anzunehmen.
Ich sollte dann aber zumindest das Gefahrstoffverzeichnis erstellen, was ich auch tat und weiter tue, so gut es ging - bis heute weiß ich nicht, ob es vollständig ist, da plötzlich immer wieder irgendwo Dinge auftauchen, von denen ich zuvor nichts wusste und obwohl ich die Abteilungsleiter und entsprechende Mitarbeiter gebeten habe, mir Stofflisten zu übermitteln bzw. auch Anfangs selbst in "Schränke und Verstecke" geschaut habe, was aber z.T. zu Unmut geführt hatte. Zumindest erhalte ich nun (vermutlich) immer Kenntnis vom aktuellen Stoffeingang...hier möchte ich nun auch ein Formblatt zur Beantragung von Neustoffen einführen - dazu habe ich aus dem Forum schon wichtige Tipps entnehmen können - vielen Dank dafür!
Nun geht es aber weiter und man hat inzwischen zum Glück langsam erkannt, dass es nicht mit dem GefahrstoffVZ getan ist. Zur Unterstützung hat man sich inzwischen eine externe Sicherheitsfachkraft geholt, welche bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und BA`s hilft und die alte interne FASI lernt einen neuen Mitarbeiter ein, welcher bald die offizielle Ausbildung zur FASI startet.
Die (neue) Geschäftsleitung hat inzwischen auch erkannt, dass das Thema Gefahrstoffe bei uns durchaus umfangreich ist und möchte nun dennoch (auf Betreiben des zu Beginn erwähnten Betriebsleiters) neben der FASI noch einen Extra-Gefahrstoffbeauftragten bestellen - so dass der Bestellungs-Ball nun doch wieder zu mir rollt.
Nun die eigentliche Frage:
Würdet ihr eine schriftliche Bestellung eher allgemein ("Herr/Frau XY wird mit Wirkung zum X.X.XX zur(m) Gefahrstoffbeuaftragte(n) ernannt. Seine/Ihre Aufgabe ist die gefahrstoffrechtliche Beratung der Geschäftsleitung") oder möglichst detailliert gestalten?
Es wird so z.B. erwartet, dass ich das Gefahrstoffverzeichnis weiter führe, ebenso wie den entsprechenden Bereich des Rechtskatasters. Dies geht ja über die reine Stabsfunktion hinaus.
Ich bin mir unsicher, wie man das gestalten soll - daher wäre es hilfreich wieder Input/Sichtweisen von Extern bzw. "Kollegen" aus dem Forum zu bekommen.
Viele Grüße,
Karo