Bestellung Gefahrstoffbeauftragter detailliert oder allgemein?

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  • Hallo zusammen,

    nachdem ich zwischenzeitlich immer mal wieder Themen in Forum nachgelesen habe, komme ich mit einer weiteren Frage zum Thema Gefahrstoffbeauftragung (Ende 2012, relativ neu in meiner Firma, hatte ich generell zu diesem Thema, genauer gesagt, zur fachlichen Eignung gefragt).

    Hintergrund war damals folgender:

    In unserem Betrieb wurden nach und nach verschiedene Mängel in der Dokumentation des Arbeitsschutzes festgestellt, darunter u.a. auch das Fehlen eines Gefahrstoffverzeichnisses. Bis dato war eigentlich teilweise unklar, wer was wie und in welchen Mengen am Arbeitsplatz und sonst wo hortet und was an Stoffen alles im Betrieb in Umlauf ist.

    Es kam dann der Gedanke des schon jahrelang tätigen Betriebsleiters, dass ein Gefahrstoffbeauftragter gebraucht würde, der sich der Unordnung annimmt und Ordnung in das Geschehen bringt. So wollte man mich als Gefahrstoffbeauftragte bestellen, mit dem Hinweis, dass dies ja auch gesetzlich gefordert sei. Dass es keine gesetzliche Pflicht zur Bestellung gibt, war mir schnell bewusst und aufgrund der vorvergangenen jahrelangen Versäumnisse hinsichtlich klarer Dokumentation (es fehlten z.B. zahlreiche BA`s und von Gef-Beurteilungen mal überwiegend zu schweigen) - habe ich mich, auch mit Verweis auf mein Projektvolumen in anderen Bereichen, bisher verweigert gehabt, eine solche Beauftragung anzunehmen.

    Ich sollte dann aber zumindest das Gefahrstoffverzeichnis erstellen, was ich auch tat und weiter tue, so gut es ging - bis heute weiß ich nicht, ob es vollständig ist, da plötzlich immer wieder irgendwo Dinge auftauchen, von denen ich zuvor nichts wusste und obwohl ich die Abteilungsleiter und entsprechende Mitarbeiter gebeten habe, mir Stofflisten zu übermitteln bzw. auch Anfangs selbst in "Schränke und Verstecke" geschaut habe, was aber z.T. zu Unmut geführt hatte. Zumindest erhalte ich nun (vermutlich) immer Kenntnis vom aktuellen Stoffeingang...hier möchte ich nun auch ein Formblatt zur Beantragung von Neustoffen einführen - dazu habe ich aus dem Forum schon wichtige Tipps entnehmen können - vielen Dank dafür!

    Nun geht es aber weiter und man hat inzwischen zum Glück langsam erkannt, dass es nicht mit dem GefahrstoffVZ getan ist. Zur Unterstützung hat man sich inzwischen eine externe Sicherheitsfachkraft geholt, welche bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und BA`s hilft und die alte interne FASI lernt einen neuen Mitarbeiter ein, welcher bald die offizielle Ausbildung zur FASI startet.

    Die (neue) Geschäftsleitung hat inzwischen auch erkannt, dass das Thema Gefahrstoffe bei uns durchaus umfangreich ist und möchte nun dennoch (auf Betreiben des zu Beginn erwähnten Betriebsleiters) neben der FASI noch einen Extra-Gefahrstoffbeauftragten bestellen - so dass der Bestellungs-Ball nun doch wieder zu mir rollt.

    Nun die eigentliche Frage:

    Würdet ihr eine schriftliche Bestellung eher allgemein ("Herr/Frau XY wird mit Wirkung zum X.X.XX zur(m) Gefahrstoffbeuaftragte(n) ernannt. Seine/Ihre Aufgabe ist die gefahrstoffrechtliche Beratung der Geschäftsleitung") oder möglichst detailliert gestalten?
    Es wird so z.B. erwartet, dass ich das Gefahrstoffverzeichnis weiter führe, ebenso wie den entsprechenden Bereich des Rechtskatasters. Dies geht ja über die reine Stabsfunktion hinaus.

    Ich bin mir unsicher, wie man das gestalten soll - daher wäre es hilfreich wieder Input/Sichtweisen von Extern bzw. "Kollegen" aus dem Forum zu bekommen.

    Viele Grüße,

    Karo

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  • ...Nun die eigentliche Frage:

    Würdet ihr eine schriftliche Bestellung eher allgemein ("Herr/Frau XY wird mit Wirkung zum X.X.XX zur(m) Gefahrstoffbeuaftragte(n) ernannt. Seine/Ihre Aufgabe ist die gefahrstoffrechtliche Beratung der Geschäftsleitung") oder möglichst detailliert gestalten?
    Es wird so z.B. erwartet, dass ich das Gefahrstoffverzeichnis weiter führe, ebenso wie den entsprechenden Bereich des Rechtskatasters. Dies geht ja über die reine Stabsfunktion hinaus....

    Ich würde einen anderen Weg vorschlagen.
    Ausbildung zur SiFa, dann entsprechende Bestellung mit Schwerpunkt Gefahrstoffe als Abgrenzung zur anderen SiFa.
    Dies hat den Vorteil, dass über die Bestellung als SiFa und das ASiG eine eindeutige Rechtslage geschaffen wird.

    Jetzt muss noch die Tätigkeit des Gefahrstoffverzeichnises festgehalten werden, als operative Zusatzaufgabe.
    Weiterhin ist klar zu regeln, welcher Zeitanteil Deiner Arbeitszeit für welche Funktion reserviert ist. Da Du ja anscheinend auch noch andere Aufgaben hast, müssen diese natürlich auch berücksichtigt werden. Dann muss man feststellen, ob diese umfangreichen Aufgaben überhaupt von Dir alleine bewältigt werden können.
    Gefährdungsbeurteilungen und BA sind eigentlich Aufgaben, die innerhalb der Linienstruktur abgearbeitet werden müssen. Die SiFa oder Gefahrstoffbeauftragte sind hier nur beratend und unterstützend tätig. Die eigentliche Aufgabe sollte daher auch in der Linie bleiben. Genauso verhält es sich mit dem Gefahrstoffverzeichnis für einzelne Bereiche. Verantwortlich ist da immer die Linie, also in der Regel der Bereichsvorgesetzte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    wenn du unbedingt GefStoff-Beauftragter werden sollst, dann bitte auch eine entsprechende Sachkunde mitbringen oder aneignen. Da geht es um mehr als Betriebsanweisungen schreiben. Der Beauftragte berät und überwacht z.B. die richtige Lagerung der Stoffe (Stichwort: Zusammenlagerungsverbote, Zugangsrechte, Gewässerschutz, usw.) und Gebrauch (Stichwort: Max. Mengen am Arbeitsplatz, Kennzeichnung der Behälter, BA, SDB, evtl. Schulung der Mitarbeiter). Hier sollten auch Verantwortungen geregelt werden, gerade als Abgrenzung/Zusammnearbeit mit der Sifa.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Moin Kollegen,

    den Gefahrstoffbeauftragten als gesetzliche Position gibt es nicht .... nur mal so als Anmerkung ......deswegen sind hier auch keinerlei Sachkundenachweise mit verbunden.....

    gesetzlich verankert wären : Abfallbeauftragter, Gewässerschutzbeauftragter, Immisionschutzbeauftragter ..........usw....

  • den Gefahrstoffbeauftragten als gesetzliche Position gibt es nicht .... nur mal so als Anmerkung ......deswegen sind hier auch keinerlei Sachkundenachweise mit verbunden.....

    Moin Kollege,
    das wissen wir, aber wenn man nicht weiss, was das für Gefahrstoffe sind, dann kann man sie auch nicht beurteilen, geschweige denn Auskunft darüber geben. :rolleyes:
    Allso Pflicht gibt es keine, aber schon als Eigenschutz sollte der Gefahrstoffbeauftragte auch wissen was er macht.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

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  • ...dann bitte auch eine entsprechende Sachkunde mitbringen oder aneignen. ....


    Wird schwierig ohne entsprechende Rechtsgrundlage, wobei die EU mit ihren Übersetzungsexperten ja für die netten Verwirrungen bei den Begrifflichkeiten Fachkunde, Sachkunde usw. gesorgt hat.

    Daher auch mein Vorschlag mit der SiFa Ausbildung, denn in der GefStoffV kann man unter §6 schön nachlesen

    Zitat von GefStoffV

    Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.

    Leider gibt es ja bis heute keine konkreten Anforderungen an einen Gefahrstoffbeauftragten und somit auch keine Definitionen für dessen Fachkunde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo und vielen Dank an tiefflieger und die anderen Kommentare - Ausbildung zur Sifa wäre natürlich gut und rechtlich sicher - denke aber (müsste aber noch nachfragen und besprechen) dass ich diese Ausbildung nicht machen soll, da wir ja jetzt schon eine neue SiFa in Ausbildung schicken.
    Da der "Gefahrstoffbeauftragte" gesetzlich ja nicht eindeutig geregelt ist, bin ich davon ausgegangen, dass man schriftlich einen reinen "Beratungsuaftrag" gegenüber der Geschäftsleitung und den Abteilungsleitern festlegen könnte, wobei meine Beratung natürlich nur so gut sein kann, wie ich mich fachlich auskenne.
    Im Zweifelsfall würde ich immer weitere Meinungen einholen (lassen) bzw. darauf hinweisen, dass ich für eine bestimmte Frage keine fachl. Kompetenz besitze.
    Zur typischen Beratung könnten z.B. Hinweise auf fehlende oder mangelhafte Umsetzungen der Gefahrstoff-GefBU gehören oder auf Neuerungen im Gefahrstoffrecht.
    Als operative Aufgabe müsste zusätzlich natürlich die Ausarbeitung des GefahrstoffVZ in der Beauftragung stehen. Das GefahrstoffVZ bildet ja die Basis für die weitere Dokumentation (GefBU etc.), welche dann aber meiner Ansicht nach federführend von SiFa und Abteilungsleitern erstellt werden sollte. Dies müsste in einer Bestellung meiner Ansicht nach auch klar drin stehen, dann wäre das für mich evtl. ok.

    Was meint ihr?


    Vielen Dank und Grüße,

    Karo

  • ... Ausbildung zur Sifa wäre natürlich gut und rechtlich sicher - denke aber (müsste aber noch nachfragen und besprechen) dass ich diese Ausbildung nicht machen soll, da wir ja jetzt schon eine neue SiFa in Ausbildung schicken.


    Was kostet diese Ausbildung den Betrieb? Gerade mal die Freistellung für die Präsenzphasen, also relativ wenig.
    Allerdings würde sich daraus ein erheblicher Vorteil ergeben. Man hat im Zweifelsfalle eine Ersatzperson, wenn die Haupt SiFa ausfällt. Man kann Aufgaben sinnvoll verteilen und für einzelne relevante Teile Fachwissen aufbauen. Gerade in Sachen Gefahrstoffe herrscht auch bei SiFa viel Halb-/Unwissen und nicht selten eine gewisse Abneigung. Kann ich auch niemandem verübeln, besonders dann nicht, wenn man nicht gerade aus einem chemienahen Beruf kommt. Da stellt sich mir auch schon die nächste Frage. Als Beruf ist Deinem Profil Projektassistentin zu entnehmen, das kann ja fast alles sein. Hast Du chemische Vorbildung?

    ...wobei meine Beratung natürlich nur so gut sein kann, wie ich mich fachlich auskenne.
    Im Zweifelsfall würde ich immer weitere Meinungen einholen (lassen) bzw. darauf hinweisen, dass ich für eine bestimmte Frage keine fachl. Kompetenz besitze.

    Wird das dann auch erhört, oder einfach erwartet, dass ein Gefahrstoffbeauftragter auch umfänglich, spontan und korrekte Antworten liefert?

    ...Zur typischen Beratung könnten z.B. Hinweise auf fehlende oder mangelhafte Umsetzungen der Gefahrstoff-GefBU gehören

    Die gibt es eigentlich nicht! Die Gefährdungsbeurteilung umfasst auch Gefahrstoffe. Eine Trennung ist nicht sinnvoll.

    ...oder auf Neuerungen im Gefahrstoffrecht.


    Das sind ja in nächster Zeit einige. Von der GefStoffV, die zum 1.1.2015 in Kraft treten soll, über das Ende der Übergangsfrist von CLP zum 1.6.2015 und noch einiges mehr, da kommt noch so manch eine Überraschung, wenn ich mir so die Regelwerke ansehe, die noch auf die alte Einstufung abzielen.

    ...Als operative Aufgabe müsste zusätzlich natürlich die Ausarbeitung des GefahrstoffVZ in der Beauftragung stehen. Das GefahrstoffVZ bildet ja die Basis für die weitere Dokumentation (GefBU etc.), welche dann aber meiner Ansicht nach federführend von SiFa und Abteilungsleitern erstellt werden sollte. ...


    Schon beim Gefahrstoffverzeichnis kannst Du ganz schnell richtig heftige Probleme bekommen. Formal ist der Arbeitgeber dafür zuständig und kann natürlich diese Aufgaben delegieren. Meiner Meinung nach allerdings nur innerhalb der Linie und dann wird es schon schwierig. Wie kann man somit ein zentrales Verzeichnis einigermaßen rechtssicher gestalten? Wer ist für den Inhalt verantwortlich? Woher bekommt derjenige die notwendigen Informationen? Wie kommen Stoffe in den Betrieb? Gibt es hierzu ein Freigabeverfahren?
    Bei der Gefährdungsbeurteilung ist es ähnlich. Auch hier ist der Adressat zunächst der Arbeitgeber. Dieser delegiert in der Linie weiter und zieht die SiFa im Zuge der fachlichen Beratung hinzu. Meiner Meinung nach ist für den Bereich der Gefahrstoffe dann auch der Gefahrstoffbeauftragte als kompetenter Berater gefragt. Lässt man hier die SiFa alleine, stellt sich mir die Frage, wozu dann einen Gefahrstoffbeauftragten?
    Bei der SiFa ist auch kontinuierliche Weiterbildung gefordert. Wie soll dies beim Gefahrstoffbeauftragten gehandhabt werden? Ich würde mich da an die Regelungen zur SiFa anlehnen und daher auch mein Vorschlag mit der Ausbildung in diese Richtung mit Festlegung des Fachgebietes. Denn dann ist die Weiterbildung gesetzlich geregelt, ansonsten von der Willkür und Risikofreude des Arbeitgebers abhängig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ist es nicht auch so, dass ab dem 1.1.2015 das EX-Schutz Dokument auch auf der Gefahrstoffverordnung beruht und nicht mehr auf der Betriebssicherheitsverordnung?

    Bzw. das man die Dinge nicht mehr separat betrachten muss?

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  • ...Bzw. das man die Dinge nicht mehr separat betrachten muss?


    Musste man auch bisher nicht, aber man konnte es so verstehen. Ich konnte mich z.B. bisher in Sachen Brand- und Explosionsschutz recht beruhigt zurücklehnen, denn für mich galt nur die Gefahrstoffverordnung als Rechtsgrundlage. Die Betriebssicherheitsverordnung war nicht meine "Baustelle". Nun darf ich mich auch wieder diesem bisher von niemandem bei uns bearbeiteten Tätigkeitsfeld widmen. ;(
    Spannend wird es wohl, wie in Zukunft Lager für Heizöl gehandhabt werden, da sehe ich einige unternehmerische Risiken, die von Rechtsseite drohen und viele Betriebe betreffen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Nur einmal so zu meinem Verständnis!
    Also theoretisch, wenn ich es hier richtig verstehe, kann
    ich als FASI Gefahrstoffe beurteilen bzw. die Gefährdungsbeurteilung erstellen
    und brauche keinen dieser unzähligen Angebotenen Fach- oder Sachkunde
    Lehrgänge?

    Mir ist schon klar, dass ich gewisse Kenntnisse mitbringen
    muss.


    Danke und noch einen schönen dritten Advent.

    :bremse:

  • Die SiFa wird entsprechend §6 GefStoffV als fachkundig angesehen. Spezielle Weiterbildungen muss man nicht absolvieren, wobei natürlich für spezielle Bereiche auch die Vorausbildung relevant sein kann. Einem Bauingenieur würde ich in Sachen Gefahrstoffe eben weniger Vorerfahrung zutrauen, als einem Chemieingenieur. Die SiFa sollte eigentlich in der Lage sein, ihr Fachgebiet soweit zu kennen, dass sie, sofern es notwendig wird, fachkundigen Rat von anderen einfordert.
    Viele Lehrgänge erfolgen aus kommerziellem Interesse. Da wird dann suggeriert, dass man diesen oder jenen Lehrgang unbedingt absolvieren muss, sonst kann man nicht entsprechend tätig werden. Gerade im Bereich der Gefahrstoffe ist allerdings nur wenig gesetzlich vorgeschrieben und geregelt, was die Sach- bzw. Fachkunde betrifft.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Karo,

    der von Dir dargestellte Hintergrund ist genau so auch auf andere Bereiche übertragbar. Solange keiner danach schaut ob die Bestimmungen eingehalten werden funktioniert das alles „irgendwie“.

    Sobald es einen Beauftragten gibt kommt, freundlich formuliert, immer mehr Nachbesserungsbedarf zum Vorschein. Aus meiner Sicht und Erfahrung stellte ich als Beauftragter schnell fest das die fachbezogene Sachkunde nicht ausreicht und weitere Kenntnisse z.B. die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten wichtige Werkzeuge zur Umsetzung der eigenen Beauftragung sind.

    Nach meiner Ansicht ist es ideal wenn man als Beauftragter seine Belange als Mitglied vom Arbeitssicherheitsausschuss selbst vortragen kann und der Nachbesserungsbedarf richtig protokolliert wird.

    Viele Grüße von Frank

  • ...Aus meiner Sicht und Erfahrung stellte ich als Beauftragter schnell fest das die fachbezogene Sachkunde nicht ausreicht und weitere Kenntnisse z.B. die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten wichtige Werkzeuge zur Umsetzung der eigenen Beauftragung sind.


    Wobei schon ein erheblicher Unterschied besteht zwischen einem Beauftragten für xy und einem Sicherheitsbeauftragten. Meiner Meinung nach ist es formal ausgeschlossen, dass eine Person diese beiden Funktionen in Personalunion ausübt. Natürlich gibt es davon auch Ausnahmen.

    ...Nach meiner Ansicht ist es ideal wenn man als Beauftragter seine Belange als Mitglied vom Arbeitssicherheitsausschuss selbst vortragen kann und der Nachbesserungsbedarf richtig protokolliert wird.


    Wichtiger als dass etwas protokolliert wird ist, dass der aufgezeigte Mangel beseitigt wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Tiefflieger,

    stimmt. Da habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Natürlich ist es wichtiger dass der aufgezeigte Mangel primär beseitigt wird. Leider ist das nicht immer sofort möglich und dann ist es wichtig das es protokolliert wird und Massnahmen festgelegt werden.

    Viele Grüße von Frank

  • Hallo tiefflieger,

    ...Wobei schon ein erheblicher Unterschied besteht zwischen einem Beauftragten für xy und einem Sicherheitsbeauftragten. Meiner Meinung nach ist es formal ausgeschlossen, dass eine Person diese beiden Funktionen in Personalunion ausübt. Natürlich gibt es davon auch Ausnahmen.

    wieso ist es Deiner Meinung nach formal ausgeschlossen, mehrere Funktionen auszuüben?

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ...wieso ist es Deiner Meinung nach formal ausgeschlossen, mehrere Funktionen auszuüben?


    Es ist nicht ausgeschlossen mehrere Funktionen auszuüben, allerdings sind die Beauftragten für xy (hier kann man z.B. einsetzen Abfall, Gefahrstoff, Gewässerschutz und noch einiges mehr, auch die SiFa zähle ich hierzu) in der Regel in Stabsfunktion bei der Geschäftsführung, während der Sicherheitsbeauftragte in der Linie sitzt.
    Ein Abfallbeauftragter der gleichzeitig Sicherheitsbeauftragter ist, macht in meinen Augen nur Sinn in einem Betrieb, der z.B. eine Umweltabteilung hat, in der auch der Abfallbeauftragte integriert ist mit z.B. einem Umweltmanagementbeauftragten als Vorgesetztem. Dann könnte der Abfallbeauftragte auch gleichzeitig Sicherheitsbeauftragter für die Umweltabteilung sein, denn die Umweltabteilung ist wieder in der Linie angesiedelt. In Personalunion zu seiner Stabsfunktion wäre eine solche Regelung allerdings weitgehend sinnlos, denn der Abfallbeauftragte müsste dann Bereiche als Sicherheitsbeauftragter beraten, die er so nicht kennt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.