Alleinarbeitsplatz an einer Karusseldrehmaschine möglich ??

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  • Hallo,

    wir haben bei uns in der Firma ein spannendes Thema in der Pause aufgegriffen und würden gerne mal eure Meinung dazu wissen, da wir dies selbst als Angestellte schlecht beurteilen können.

    Wir sind in 3 Personen die in unterschiedlichen Schichten in einer Halle an einer 4m Durchmesser Karusseldrehmaschine arbeiten. In 2 Schichten sind immer mehrere Mitarbeiter der Firma vor Ort so das bei einem Unfall sofort jemand zur Stelle wäre. In der 3.Schicht von 14-22 Uhr hat bis vor einem Jahr immer 1 allein gearbeitet. Niemand war mehr in der Firma, ausser diese eine Mitarbeiter der an der Karusseldrehmachine gearbeitet hat. Nun wurde vor 1 Jahr jemand eingestellt, der nichts weiter tut, als da zu sein, das bei einem Unfall des Mitarbeiters jemand vor Ort ist und Hilfe holen kann. Auf Nachfrage beim Technischen leiter ob das sein muss das ein 2. Mann vor Ort ist, konnte er auch keine richtige Antwort geben, es hiess nur es ist besser, nicht das wir da mal Ärger bekommen im Falle eines Unfalls. Nun hat ein Kollege mal recherchiert und was von Personennotsignalanlage gelesen, auch andere technische Mittel wurden dort vorgestellt. Uns stellt sich nur konkret die Frage:

    Wäre es denn grundsätzlich möglich das jemand allein an einer Karusseldrehmaschine arbeiten darf, ohne das jemand vor Ort ist (Schicht 14-22 Uhr)? Wenn ja, welche technischen Hilfsmittel(PNA etc.) sind dann vorgeschrieben, so das alleine gearbeitet werden kann ?

    Ich hoffe ich hab mich halbwegs vernünftig ausgedrückt, dass zu verstehen ist was ich meine :) ......

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  • Moin,

    Wäre es denn grundsätzlich möglich das jemand allein an einer Karusseldrehmaschine arbeiten darf, ohne das jemand vor Ort ist (Schicht 14-22 Uhr)? Wenn ja, welche technischen Hilfsmittel(PNA etc.) sind dann vorgeschrieben, so das alleine gearbeitet werden kann ?

    es ist dann möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung gemäß DGUV Regel 112-139 (bisher BGR/GUV-R 139) dies ergibt.
    In dieser DGUV Regel findest Du die wesentlichen Antworten.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo MartinLo,

    ich kenne eure Karuselldrehmaschine nicht, die gibt es ja in so ziemlich allen größen und zahlreichen Bauarten.
    Deswegen schau mal in die DGUV Regel 112-139 (ehemals BGR 139) und die DGUV Information 212-139 (BGI/GUV-I 5032), dort findest Du die Antworten zu Deinen Fragen. Dort ist auch erläutert, wie die Risikobeurteilung durchzuführen ist um zu ermitteln ob eine Alleinarbeit möglich ist. Auch wenn Alleinarbeit möglich wäre, könnte es günstiger sein einen zusätzlichen Mann für den Notfall zu beschäftigen als die Anbindung an ein Dienstleistungsunternehmen.
    Ansonsten erklär dem 2. Mann eure Regeln. Er wird bestimmt auch nichts dagegen haben nur alle 3 Stunden zum Werkzeugwechsel vorbei zu kommen ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo MartinLo

    bei uns muss in der Nachtschicht immer ein zweiter Mann vor Ort sein, er ist dann auch ein Ersthelfer oder wenn es absolut nicht anders möglich ist muss der Wachdienst alle Stunde vorbeischauen ob alles in Ordnung ist. Dies ist auch per Telefon möglich.
    Die Karuselldrehmaschinen die ich kenne sind sehr groß und es liegen während der Bearbeitung überall Metallspäne im Ölfilm rum die allein schon eine große Gefahr für den Bediener dastellen. Da die Bearbeitungszeiten solcher Maschinen in der Regel sehr lang sind und der Bediener immer mal wieder Kontrollmessungen am Bearbeitungsstück durchführen muss reicht meiner Meinung es nicht aus alle 3 Std zum Werkzeugwechsel zu schauen ob dem Bediener was passiert ist.
    Aber dies ergibt dann eigentlich wie die anderen schon schrieben die Gefährdungsbeurteilung an und von der Maschine.
    Ich persönlich halte von Alleinarbeit vorallen in der Nachtschicht gar nichts weil man immer gegen den natürlichen Rhythmus arbeiten muss, es besteht immer die Möglichkeit das man einschläft gerade bei diesen Kontrollarbeiten an einer solchen Maschine

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo MartinLo.

    Die Kollegen haben ja schon hilfreiche Hinweise und Quellen gegeben.
    Ich habe dieses Thema seit einigen Monaten und mein Kunde ist bereit mal so schlappe 40 PNGs anzuschaffen. Das reicht aber leider nicht aus. Ein PNG ist eine reine Meldeeinrichtung. Diese führt einen Notruf aus. Nix weiter. Entscheidend in dem Gedankengang ist die sog. Verzögerung der Ersten Hilfe.
    Besteht die Gefahr, dass es zu Verletzungen kommt, wo die Person als nicht mehr handlungsfähig aufgrund von schwersten Verletzungen einzustufen sein könnte, verbunden mit z. B. hohem Blutverlust, könnt Ihr die PNGs leider abhaken. I.d.R. gilt schon einmal ein Grundsatz: Ist eine Erste Hilfe nicht innerhalb von 5-10 Minuten zu realisieren (je nach erwartetem Schweregrad der Verletzung), ist Alleinarbeit verboten.
    Somit könnte eine zweite Person schon sinnvoll sein. Sollte vllt auch Ersthelfer sein ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Auch wenns schon lange her ist, muss ich das Thema nochmalig aufgreifen zum Verständnis.

    Also an der Karusseldrehmaschine werden Teile mit einem Durchmesser von 3m dgedreht. Diese teile werden mittels hallenkran auf die Drehmaschine geladen bzw. wieder runter oder weil sie gedreht werden.

    Nun zu meiner Frage nochmals.

    Bei der Einstufung als Alleinarbeitsplatz würde ich nun wie folgt vorgehen:

    Gefährdungsziffer(GZ) = 5
    Warscheinlichkeit eines Notfalls(NW) = 5
    Zeit bis Hilfsmaßnahmen(EV) = 2

    R = (GZ + EV) x NW
    R = (5 + 2) x 5
    R= 35


    Bei der Zeit bis Hilfsmaßnahmen eintreffen bin ich jetzt von ausgegangen wenn derjenige ein PNG-gerät besitzt und dieses ja ausläöst und im ein Krankenwagen in 10-15 Minuten vor ort ist, deshalb die Ziffer 2. Wobei man eigl. von 5-10 Minuten ausgehen kann, die Rettungsstelle ist gleich bei uns.

    Der Anhang sagt doch eigl. aus das selbst bei kritischer Gefährdung, was eigl. bei NW 7 erst beginnt es ausreichend ist ein PNA Gerät zu nutzen.

    habe ich irgendwo ein Denkfehler ? :)

  • Arbeiten, die nur in Sichtverbindung und Rufweite zu anderen Personen ausgeführt werden dürfen:
    Waldarbeiten mit besonderen Gefahren, z. B. Motorsägearbeiten,
    Arbeiten in steilem Gelände, Holzrücken, Besteigen von Bäumen
    Arbeiten an technischen Systemen im Sonderbetrieb, z. B. Einrichten,
    Beheben von Störungen, Instandhaltungsarbeiten
    Arbeiten, bei denen die Gefahr besteht, von drehenden Teilen und Werkzeugen erfasst zu werden
    Arbeiten im Bereich von gewöhnlich unzugänglichen und deshalb ungesicherten Gefahrenstellen

    Alles klar?
    Gruß Canislupus

    Gruß Canislupus

  • Wobei man eigl. von 5-10 Minuten ausgehen kann, die Rettungsstelle ist gleich bei uns.

    Ach und die Retter wissen wo der Verunfallte liegt und können dort ungehindert hin? Sie wissen auch wie man die Maschine stillsetzt um sich selbst keiner zusätzlichen Gefahr auszusetzen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...wer das abnickt, handelt vorsätzlich!

    Wer das empfiehlt, macht sich nach der derzeitigen Rechtslage mit schuldig!!!!!

    Beraten im Rahmen der geltenden DGUV Vorschriften!

    Gruß Canislupus

    PS: prüft eure eigene Betriebshaftpflichtversicherung -

    Gruß Canislupus

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