Beiträge von MartinLo

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    Auch wenns schon lange her ist, muss ich das Thema nochmalig aufgreifen zum Verständnis.

    Also an der Karusseldrehmaschine werden Teile mit einem Durchmesser von 3m dgedreht. Diese teile werden mittels hallenkran auf die Drehmaschine geladen bzw. wieder runter oder weil sie gedreht werden.

    Nun zu meiner Frage nochmals.

    Bei der Einstufung als Alleinarbeitsplatz würde ich nun wie folgt vorgehen:

    Gefährdungsziffer(GZ) = 5
    Warscheinlichkeit eines Notfalls(NW) = 5
    Zeit bis Hilfsmaßnahmen(EV) = 2

    R = (GZ + EV) x NW
    R = (5 + 2) x 5
    R= 35


    Bei der Zeit bis Hilfsmaßnahmen eintreffen bin ich jetzt von ausgegangen wenn derjenige ein PNG-gerät besitzt und dieses ja ausläöst und im ein Krankenwagen in 10-15 Minuten vor ort ist, deshalb die Ziffer 2. Wobei man eigl. von 5-10 Minuten ausgehen kann, die Rettungsstelle ist gleich bei uns.

    Der Anhang sagt doch eigl. aus das selbst bei kritischer Gefährdung, was eigl. bei NW 7 erst beginnt es ausreichend ist ein PNA Gerät zu nutzen.

    habe ich irgendwo ein Denkfehler ? :)

    Hallo liebe Forumsgemeinde,


    bei uns im betrieb ist gerade folgende Frage aufgetaucht.


    Bei uns auf dem Gelände ist noch eine Fremdfirma als Mieter. Diese benötigen desöfteren unseren Gabelstapler. Bisher haben wir das so gehandhabt, das Mitarbeiter von uns den Gabelstapler bedient haben, da diese die entspr. Berechtigung besitzen. Nun wird es uns aber zuviel, und sie haben gefragt ob sie den Gabelstapler selbst bedienen dürfen. Eigentlich würde ich das ungern machen, weil ich die Vermutung habe die Haftung wenn was passiert liegt mit Sicherheit bei uns oder ? Das war eigentlich meine Frage. Wenn natürlich wir aus der Haftung etc. komplett raus sind, bin ich gerne bereit Ihnen den Gabelstapler zu geben. Könnt ihr dazu eine Aussage treffen wie sich das verhält ? Ggf. sogar mit Paragraphen, falls es nicht geht, das ich der Fremdfirma es vorlegen kann wieso es ebend nicht geht.


    Ich danke euch schonmal im Vorraus.


    Martin

    Hallo,

    wir haben bei uns in der Firma ein spannendes Thema in der Pause aufgegriffen und würden gerne mal eure Meinung dazu wissen, da wir dies selbst als Angestellte schlecht beurteilen können.

    Wir sind in 3 Personen die in unterschiedlichen Schichten in einer Halle an einer 4m Durchmesser Karusseldrehmaschine arbeiten. In 2 Schichten sind immer mehrere Mitarbeiter der Firma vor Ort so das bei einem Unfall sofort jemand zur Stelle wäre. In der 3.Schicht von 14-22 Uhr hat bis vor einem Jahr immer 1 allein gearbeitet. Niemand war mehr in der Firma, ausser diese eine Mitarbeiter der an der Karusseldrehmachine gearbeitet hat. Nun wurde vor 1 Jahr jemand eingestellt, der nichts weiter tut, als da zu sein, das bei einem Unfall des Mitarbeiters jemand vor Ort ist und Hilfe holen kann. Auf Nachfrage beim Technischen leiter ob das sein muss das ein 2. Mann vor Ort ist, konnte er auch keine richtige Antwort geben, es hiess nur es ist besser, nicht das wir da mal Ärger bekommen im Falle eines Unfalls. Nun hat ein Kollege mal recherchiert und was von Personennotsignalanlage gelesen, auch andere technische Mittel wurden dort vorgestellt. Uns stellt sich nur konkret die Frage:

    Wäre es denn grundsätzlich möglich das jemand allein an einer Karusseldrehmaschine arbeiten darf, ohne das jemand vor Ort ist (Schicht 14-22 Uhr)? Wenn ja, welche technischen Hilfsmittel(PNA etc.) sind dann vorgeschrieben, so das alleine gearbeitet werden kann ?

    Ich hoffe ich hab mich halbwegs vernünftig ausgedrückt, dass zu verstehen ist was ich meine :) ......