Kosten / Nutzen vom Arbeitsmedizinischen Dienst

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  • Moin zusammen,

    soeben erhielt ich die Rechnung mit den Quartalsabschlägen für 2015 die doch wieder recht ordentlich ist.

    Aktuell ist es so, dass wir laut berechnung eine Grundbetreuung von 144 Stunden benötigen (96 MA, Faktor 1,5).
    Diese werden abgerechnet zum Einheitsstundenpreis.

    Faktisch nutzten wir laut Arbeitsbericht 2013 aber nur 55 Stunden - bezahlen aber natürlich dank DGUV 2 trotzdem 144

    Was habe ich da für Möglichkeiten dies besser abzurufen?
    Beispielsweise wurden in diesem Jahr die G37 und G20 Untersuchungen durchgeführt, die ja zu einem Anteil X in der Grundbetreuung eingerechnet sind.
    Für alles was über Anteil X lag mussten wir die Kosten separat übernehmen . obwohl theoretisch noch genug Stunden an kontingent vorhanden waren.
    Die nächsten min. 3 Jahre werden nun kaum G20 oder G37 stattfinden und trotzdem zahlen wir Anteilig dafür.
    Das ist doch ziemliche verarsche? Ist das normal so?

    So ganz Blick ich das noch nicht (bin auch neu in der Zuständigkeit für den Betriebsarzt).

    Bitte erzählt mal von eurer betrieblichen Praxis.

    Gruß
    JR

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  • Hi,

    das Ganze steht und fällt mit dem BA-Unternehmen und dem Auftraggeber.

    Wir haben bis zum Jahreswechsel eine Konstellation, die genauso ist, wie hier beschrieben.
    Der BA kommt aus einer anderen Stadt und darf ca. 50km fahren. Alle Zeiten, wie Fahren, Stau, ASA, Begehung, usw. waren in der Betreuung drin. Das Kontingent war dann schnell weg. Untersuchungen, über die Qualität möchte ich gar nichts sagen X( , waren dann immer als Extra auf der Rechnung. Alle zwei Jahre wechselte der Arzt. Offenbar war der Dienstleister ein Ausbildungsdurchreicher. Jeder neue Arzt hatte dann sein persönliches Steckenpferd und hat wieder alles umgeworfen, was im Vorfeld richtig war.

    Jetzt bekommen wir jemanden aus der eigenen Stadt mit eigener Praxis und Stab. Anfahrten sind nicht mehr vorhanden. Der Zeitrahmen, den eigentlich die DGUV V2 vorschreibt kann gedehnt werden. Die Zeit wird somit sinnvoll gefüllt und Grundbetreuung ist jetzt alles, was gewünscht wird. Der Arzt ist schon lange im Geschäft, wird also auch nicht wechseln. Das Zeitfenster kann er erfüllen. Preise liegen bei knapp unter 100€/Std., was für unseren Bereich ein gesundes Mittelfeld für diese Dienstleistung ist. All das konnte vertraglich auch so fixiert werden. Die anstehende Arbeit wird vom Arzt, der viele öffentliche Kunden hat, als Referenzobjekt angesehen und nicht als notwendiges Übel.
    Das schöne dabei war noch, dass hier die Sifa aussuchen konnte. ^^

    Mal schauen. Mein Gefühl sagt ja dazu.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo JR,

    ... eine Grundbetreuung von 144 Stunden benötigen... ...Faktisch nutzten wir laut Arbeitsbericht 2013 aber nur 55 Stunden - bezahlen aber natürlich dank DGUV 2 trotzdem 144...

    Was kann da die Vorschrift 2 dafür? Wenn ihr nicht die Leistungen abruft, für die ihr bezahlt, dann ist das Problem doch nicht beim Auftragnehmer und auch nicht beim Vorschriftengeber?

    Das ist doch ziemliche verarsche? Ist das normal so?

    Naja. Hierzu gehören immer zwei. 8) Wenn ihr das mit euch machen lasst...

    So ganz Blick ich das noch nicht (bin auch neu in der Zuständigkeit für den Betriebsarzt).

    Als Sifa zuständig für den Betriebsarzt? Und das macht euer Betriebsarzt mit?
    Unsere Betriebsärzte haben es strikt abgelehnt in die direkte Zuständigkeit der Arbeitsschutzabteilung(en) zu gehören. Gesundheitsschutz/Gesundheitsvorsorge sind eigene Abteilungen mit direkter Berichtslinie zum Geschäftsführer.

    Und die Controlling-Abteilung prüft die Rechnungen gegen den Auftrag und den Vertrag. Natürlich gibt es da regelmäßig Diskussionen, aber im Großen und Ganzen funktioniert es.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Das ist bei Euch ja super gelaufen!
    Das Thema BA ist aufgrund von Angebotsmangel ein Dauerthema.
    Das gilt vor allen Dingen für kleinere Unternehmen. Die gesetzlich geforderte Leistung des BA kann nicht abgerufen werden, da kei BA da ist.

    Ich hoffe das dieses Thema in den nächsten Jahren durch ausreichende BA Angebote sich etwas entspannen wird.

  • Hallo JRico,

    bei 96 Vollzeit Mitarbeitern und der Gruppe 2 sind es 144 Stunden Gesamt in der Grundbetreuung. Der Betriebsarzt bekommt aber nicht die gesamten 144 Stunden, mindestens jedoch 20%. Macht 29 h/Jahr. 2 ASA-Sitzungen, 4 Begehungen und Du hast ruck-zuck die gesamte Einsatzzeit aufgebraucht. Oder habe ich Dich falsch verstanden?

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo JRico,

    Bei 96 MA und Faktor 1,5 müssen für den Arbeitsschutz 144 Std aufgewendet werden, davon mindestens 20% für den Betriebsarzt oder die Sifa.

    Untersuchungen werden in der Grundbetreuuing meines Wissens nach nicht angerechnet.
    Abrechnen sollte man aber trotzdem nur die geleisteten Stunden, oder stellen die auch die SiFa bei euch?

    Generell gibt es zu wenige Arbeitsmediziner und so können die sich das aussuchen, wo sie arbeiten.

    Unser Arbeitsmediziner ist auch nicht so oft vor Ort wie ich das gerne hätte, wie das abgerechnet wird weiß ich allerdings nicht.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

  • Was kann da die Vorschrift 2 dafür? Wenn ihr nicht die Leistungen abruft, für die ihr bezahlt, dann ist das Problem doch nicht beim Auftragnehmer und auch nicht beim Vorschriftengeber?


    Naja ich kann mir nunmal nicht ne Beschäftigungstherapie für den Arzt aus den Fingern saugen.
    Wenn ich mit den 55 Stunden schon das Abdeckel was ich brauche bringt es nichts mir Untersuchungen oder Beratungen geben zu lassen die ich nicht brauche.
    Selbst wenn ist es wie joschm auch sagte echt schwierig Termine zu finden da die Ärzte eigentlich zu 120% ausgelastet sind.


    Naja. Hierzu gehören immer zwei. 8) Wenn ihr das mit euch machen lasst...


    Ich bin da ehrlich gesagt erst jetzt drüber gefallen, die Untersuchungen waren schon vor ein paar Monaten.
    Die Kostenübernahmeerklärung ging da direkt an GF und der hats abgezeichnet :P selbst schuld.

    Als Sifa zuständig für den Betriebsarzt? Und das macht euer Betriebsarzt mit?
    Unsere Betriebsärzte haben es strikt abgelehnt in die direkte Zuständigkeit der Arbeitsschutzabteilung(en) zu gehören. Gesundheitsschutz/Gesundheitsvorsorge sind eigene Abteilungen mit direkter Berichtslinie zum Geschäftsführer.


    Ich habe als SiFa auch eine direkte Berichtslinie zum GF.
    Unser BA hat diesbezüglich noch keine Bedenken geäußert und da ich neben der SiFa noch andere Aufgaben habe (unter Anderem auch Gesundheitsschutz) wüsste ich nicht warum ich dies nicht machen sollte.

    Das von waldmann geschilderte klingt gut. Wobei ich 100€/std recht teuer finde, aber ok.

    Ich sehe eher das Problem der Zeitenberechnung - das ist aber ein Thema was ich direkt mit dem Ärztlichen Dienst besprechen muss, da wollte ich nur mal Erfahrungen hören.
    Bsp. pro Jahr sind 5 G20 in der Berechnung drin, aber wenn wir 6 machen wird eine zusätzlich bezahlt statt dass eine andere Leistung die in dem Jahr nicht erforderlich ist wegfällt etc.

  • @ bauco & Harry
    stimmt, ihr habt recht, habe ich grad nicht beachtet.

    Da muss ich nun selbst nochmal rausfinden was hier genau berechnet wurde.

    Wir haben festgelegt, dass 25% der Stunden auf die Arbeitsmedizin entfallen sollen (Grundbetreuung).

    In dem Erfassungsbogen gibt es zusätzlich zur Grundbetreuung noch den Punkt "betriebsspezifische Betreuung" - was ist da denn dann anzunehmen an Zeiten?

  • Moin JRico,

    für die betriebsspezifische Betreuung musst Du, sinnvollerweise zusammen mit dem BA, entsprechende Einsatzzeiten festlegen die für Deinen spezifischen Betrieb anfallen. Deswegen ja auch betriebsspezifische Betreuung.

    Da gibt es keine pauschalen Ansätze, die mehr oder weniger allgemeingültig sind.

    Ich kenne jetzt nur die DGUV V2 in der Version der BG Bau. Darin ist für die betriebsspezifische Betreuung eine regelrechte Checkliste hinterlegt, die gut abzuarbeiten ist.

    Ansonsten kenne ich das Problem mit den festgelegten Zeiten für den BA sehr gut. Der unsere ist heifroh, dass er bei uns am untersten Limit angesetzt ist, weil auch er zu 120% ausgelastet ist.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Die betriebsspezifische Betreuung kann von 0-1000 Stunden pro Jahr sein ;)
    Ich kenne eure Verträge nicht, aber die BS wird für gewöhnlich vertraglich genau aufgelistet. So wie ich es rauslese sind das bei euch z.B. die 5 G20 Untersuchungen, etc.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Ja, das hat meine Schnellrecherche zur betriebsspezifischen Betr. auch ergeben.

    Gut habe einiges aufzuarbeiten was der Vorgänger so festgelegt/besprochen hat, die Dokumentation ist eher mäßig. :)

    Vielen Dank schonmal!

  • okay nur mal als Update für die Interessierten:

    Habe aufschlüsseln können wie sich die Preise zusammensetzen und nun auch nochmal schriftlich den Stundensatz von knapp über 100 € bestätigt bekommen.

    Somit hat entgegen meiner vorigen Annahme doch alles seine Richtigkeit. Dennoch sind die Kosten für den Nutzen in unseren Betrieb wie ich finde recht hoch.

  • Moin,

    wenn sich die Kosten in den Leistungen wiederspiegeln, dann geht es doch.

    Was nützt mir ein BA, der billig ist, nur kassiert, keine Ahnung hat und auch nicht präsent ist?

    Dann doch lieber jemand, der weiss was er macht und das auch umsetzen kann. Der Preis ist dann, finde ich, ok.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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