Beiträge von Guudsje

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    Wir haben gelernt, dass die SiFa eine Loyalitätspflicht gegenüber dem AG hat. D.h. eine Meldung über Versäumnisse des AG schließt sich damit aus.

    Moin Ralph,

    jeder Beschäftigte hat seinem Arbeitgeber gegenüber eine Loyalitätspflicht, das schließt aber eine Meldung nicht aus. Natürlich ist das die ultima ratio und kann sich äußerst negativ auf die Zusammenarbeit und/oder das Betriebsklima auswirken. Die BG empfiehlt ja auch immer wieder alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor man in solchen Fällen direkt an sie herantritt. Ansonsten hat aber jede Beschäftigte das Recht zur Meldung (siehe unten).

    Gruß Frank

    Zitat von §17 ArbSchG

    (1) ....
    (2) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen
    Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei
    der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten
    nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine
    Nachteile entstehen. ...

    Im Rahmen der Ausübung des Ermessens ist es also nicht zu beanstanden, wenn die BGen im Schadensfall eine Untersuchung, ob Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten wurden oder nicht, nicht durchführen?

    Moin,

    bitte lege mir nichts in den Mund, was ich so nicht geschrieben habe. Ich habe meine neutrale Wertung bezüglich der von Dir angeführten Rechtsnormen angegeben. Was die einzelne BG dann daraus macht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ich kann nur für meine TAB sprechen, die sehe ich pro Jahr 4-5 mal. Das liegt aber auch daran, dass ich mich nicht wegducke, sondern auch aktiv auf sie zugehe, umgekehrt genau so.

    Gruß Frank

    Moin,

    die Begründung meiner Meinung steht in Beitrag #25, aber lassen wir das, es wird zu nichts führen, da wir beide unterschiedliche Auslegungen der von Dir zitierten Passagen haben. Du hast eine Verknüpfung hergestellt, die ich so nicht sehe, deswegen beurteilen wir die Sache ja auch unterschiedlich. Ein ganz normaler Vorgang in einer Diskussion.

    Gruß Frank

    Hallo Guudsje,

    du hast mich verstanden, aber nur zu 2 Sachverhalten bezüglich der genannten Paragraphen.

    Moin,

    exakt, weil ich nämlich den dritten Sachverhalt so nicht sehe und deswegen das Glied in Deine Argumentationskette zwar passt, aber meiner Meinung nach so nicht existiert, daher von mir auch keine Aussage zu diesem "Kettenglied". Dass es anders wünschenswert wäre, ist klar, aber für mich ergibt sich aus dem Gesetzestext diese Logik nicht.

    Gruß Frank

    Moin,

    Du hast Dir die Antwort eigentlich schon selbst gegeben.

    § 19 (2) S.7 SGB VII

    „Zur Überwachung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe sind Aufsichtspersonen insbesondere befugt, zu untersuchen, ob und auf welche betriebliche Ursachen ein Unfall, eine Erkrankung oder ein Schadensfall zurückzuführen ist.“

    Hier werden die Befugnisse geregelt, aus der sich aber keine Verpflichtung ergibt.

    § 17 SGB VII Überwachung und Beratung
    "(1) Die Unfallversicherungsträger haben die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine Erste wirksame Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und Versicherten zu beraten. …

    Hier wird eine Verpflichtung ausgesprochen, die sich aber nicht auf die Thematik "zu untersuchen, ob und auf welche betriebliche Ursachen ein Unfall, eine Erkrankung oder ein Schadensfall zurückzuführen ist" bezieht, sondern auf eben die in §17 SGB VII dargestellten Sachverhalte. Du hast es meines erachtens bereits selbst aufgedröselt.

    Gruß Frank

    kann man pauschal nicht sagen.

    Du musst doch wissen, was ihr macht, wenn bei Euch das Telefon klingelt und einer mit einer Explosion droht. ?(


    steht die Benachrichtung von und das Warten auf die Einsatzkräfte hier an erster Stelle.

    Danke, das war jetzt eine klare Antwort auf meine eigentlich einfache Frage.

    @all Danke für die Ausführungen, aber ich möchte nur wissen, wie läuft es bei Euch? Anruf bei der Polizei und Lageeinschätzung abwarten oder Maschinerie sofort in Gang setzen?

    Gruß Frank

    Das ist genau das Meinungsbild, das ich abfragen möchte. Ob es gleich losgeht oder ob man sich erst einmal mit den Einsatzkräften abstimmt. Vielleicht könnt Ihr ja noch kurz ein Schlagwort zur Einrichtung geben (Produktionsbetrieb, Schule, Kindergarten etc.) dann kann ich mir ein Bild machden, da wir ganz verschiedene Bereiche haben, die ich berücksichtigen muss.

    Danke

    Gruß Frank

    Konkret möchte ich das wissen. :D

    Greift da sofort ein Plan, mit dem die geregelte Räumung des Gebäudes in Gang gesetzt wird oder erfolgt erst eine Abstimmung mit der Polizei und der obersten Heeresleitung des Betriebes, wie weiter verfahren werden soll?

    Erfolgt erst eine Einschätzung der Lage durch die Polizei oder beginnt die Maschinerie sofort zu laufen? Um mehr geht es mir im Moment gar nicht.

    Gruß Frank

    Moin,

    wie ist das bei Euch im Falle einer Bombendrohung geregelt? Greift da sofort ein Plan, mit dem die geregelte Räumung des Gebäudes in Gang gesetzt wird oder erfolgt erst eine Abstimmung mit der Polizei und der obersten Heeresleitung des Betriebes, wie weiter verfahren werden soll? Das auch im Fall einer geregelten Räumung die Polizei informiert wird, setze ich mal als gegeben voraus.

    Gruß Frank

    Moin Reinhard,

    ohne Deinen Enthusiasmus bremsen zu wollen (die Idee hinter Deiner Frage ist mir klar). In einem sauber administrierten Intranet sollten genau solche Dinge, wie Du sie auf die Schiene setzen möchtest, nicht funktionieren. Von einem Dokument auf andere Dokumente zu verlinken - in Ordnung, aber aus Dokumenten auf shell-Befehle zuzugreifen oder beliebige ausfühbare Dateien zu starten geht eigentlich gar nicht. Da sollten in der IT alle Alarmglocken angehen.

    Wie willst Du sicherstellen, dass nur bestimmte Dokumente diese Funktionalitäten ausführen dürfen und keine anderen Dateien, die als Anhang via Mail eingeschwebt sind. Ich hätte als ITler mehr als Bauchschmerzen mit Deinem Vorhaben. Wenn Du es wirklich umsetzen willst, sprich auf alle Fälle mit Deinen EDV-Menschen.

    Gruß Frank

    Hallo
    die Argumentation dass Brillenträger (im normalen Leben) sowieso eine Brille benötigen und sich deshalb eine qualifizierte Schutzbrille mit Sicherheitsgläsern und Schutz bis zu einer gewissen Aufprallgeschwindigkeit selber kaufen müssen, entbehrt jeglicher Grundlage.
    Ich trage auch im Privaten Schuhe, muss ich deshalb Schutzschuhe kaufen......?

    Moin,

    vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

    Bildschirmarbeitsplatzbrille - kein Thema
    Korrektionsschutzbrille - kein Thema

    Wenn jetzt ein Mitarbeiter eine "normale Brille" möchte kommt es bei uns darauf an, ob er diese aufgrund seiner Tätigkeit benötigt, weil er vielleicht Arbeiten ausführt, die er im privaten Bereich nicht hat oder er im privaten Bereich ohne diese Sehilfe auskommt, dann helfen wir da natürlich auch. Übertriebenes Beispiel: Ein Mitarbeiter liest zu Hause seine Zeitung, indem er sie immer eine Armlänge von sich weghält, muss bei uns aber feinmechanische Arbeiten verrichten. Also benötigt er privat (noch) nicht zwingend eine "normale" Brille, kann aber seinen Job ohne Brille nicht ordentlich machen. Ich hoffe, jetzt wurde es klarer.

    Gruß Frank