Wir haben gelernt, dass die SiFa eine Loyalitätspflicht gegenüber dem AG hat. D.h. eine Meldung über Versäumnisse des AG schließt sich damit aus.
Moin Ralph,
jeder Beschäftigte hat seinem Arbeitgeber gegenüber eine Loyalitätspflicht, das schließt aber eine Meldung nicht aus. Natürlich ist das die ultima ratio und kann sich äußerst negativ auf die Zusammenarbeit und/oder das Betriebsklima auswirken. Die BG empfiehlt ja auch immer wieder alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor man in solchen Fällen direkt an sie herantritt. Ansonsten hat aber jede Beschäftigte das Recht zur Meldung (siehe unten).
Gruß Frank
Zitat von §17 ArbSchG(1) ....
(2) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen
Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei
der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten
nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine
Nachteile entstehen. ...