Im Ermessen oder Pflicht?

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  • Mumpitz

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (2. Februar 2016 um 07:53) aus folgendem Grund: Inhalt war falsch. Wer lesen kann ist klar im Vorteil

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  • Danke

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (2. Februar 2016 um 07:50) aus folgendem Grund: Inhalt war falsch

  • Wollte noch mitteilen: Ich habe an dem A+A Kongress 2015 teilgenommen. U.a. habe ich mit einem LASi-Verteter gesprochen, der mir doch tatsächlich mitteilte, dass aufgrund von Personalmangel der Überwachungsauftrag nicht in dem Maße wahrgenommen werden kann, wie es eigentlich notwendig sei. Probleme hatte er aber damit nicht gerade, stellte ich im Laufe des Gespräches mit.

    Ich möchte auch nochmal darauf hinweisen, dass die BGen und staatlichen Arbeitsschutzbehörden / Gewerbeämter zur Zusammenarbeit verpflichtet sind. Das betrifft sowohl den Beratungs- wie auch den Überwachungsauftrag. Setzt aber einen guten Informationsfluss voraus. D.h., von der BG an die staatlichen Landesarbeitsschutzbehörden. Und zwar von Anbeginn. Die BG ist die erste Anlaufstelle, sie erhält die Unfallmeldung und hat die Ursachen des Unfalles, nicht nur die Feststellung, zu ermitteln. Die staatliche Arbeitsschutzbehörde kann also nur adäquat reagieren, wenn sie von Anbeginn gut informiert wird.

    Die Frage ist: Welche Rolle hat nun die SiFa dabei inne?

  • Die Frage ist: Welche Rolle hat nun die SiFa dabei inne?

    Wir haben gelernt, dass die SiFa eine Loyalitätspflicht gegenüber dem AG hat. D.h. eine Meldung über Versäumnisse des AG schließt sich damit aus. Gesagt wurde, dass das nur die ANvertreter (Betriebsrat, Personalrat) dürfen und können.

    Das ist schon einige Zeit her. Aber das gilt doch immer noch, oder?
    Gruß
    Ralph

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

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  • Wir haben gelernt, dass die SiFa eine Loyalitätspflicht gegenüber dem AG hat. D.h. eine Meldung über Versäumnisse des AG schließt sich damit aus. Gesagt wurde, dass das nur die ANvertreter (Betriebsrat, Personalrat) dürfen und können.
    Das ist schon einige Zeit her. Aber das gilt doch immer noch, oder?
    Gruß
    Ralph

    Eine Selbstanzeigepflicht gibt es nicht. Welcher Depp sägt schon den Ast ab, auf dem er sitzt. Als FASi bleibt hier nur die Aufgabe der Beratung. Stetig Tropfen höhlt den Stein.
    Hinweisen, Empfehlen, Schreiben, Protokollieren und weiter Hinweisen. Immer und immer wieder. Wenn der Arbeitgeber nicht will, dann will er eben nicht. Ich verfasse ein Schriftstück mit den Hinweisen auf Abweichungen. Dieses Schriftstück muss dann der betreffende Verantwortliche (AG, Führungskraft etc.) unterschreiben, das er es gesehen hat. Das ist dann aber schon der letzte Ausweg. Es gibt da ja noch die ASA, Betriebsarzt und den BR oder auch PR.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Wollte noch mitteilen: Ich habe an dem A+A Kongress 2015 teilgenommen. U.a. habe ich mit einem LASi-Verteter gesprochen, der mir doch tatsächlich mitteilte, dass aufgrund von Personalmangel der Überwachungsauftrag nicht in dem Maße wahrgenommen werden kann, wie es eigentlich notwendig sei. Probleme hatte er aber damit nicht gerade, stellte ich im Laufe des Gespräches mit.

    Das ist genau das, was ich Dir in Poste nr. 16 auch schon geschrieben habe. Gesetzlicher Auftrag hin oder her. Keine Arme, keine Kekse.
    Mir ist wichtig, dass ich meinen Arbeitgeber korrekt und vollständig beraten habe. Rechtssicherheit herstellen. Dann brauche ich weder die BG noch die stattlichen Arbeitsschützer.
    Und wenn dann wirklich mal etwas passiert, habe ich die Erfahrung gemacht, dass es sich in den meisten Fällen um behaviour based Unfälle gehandelt hat.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Wir haben gelernt, dass die SiFa eine Loyalitätspflicht gegenüber dem AG hat. D.h. eine Meldung über Versäumnisse des AG schließt sich damit aus.

    Moin Ralph,

    jeder Beschäftigte hat seinem Arbeitgeber gegenüber eine Loyalitätspflicht, das schließt aber eine Meldung nicht aus. Natürlich ist das die ultima ratio und kann sich äußerst negativ auf die Zusammenarbeit und/oder das Betriebsklima auswirken. Die BG empfiehlt ja auch immer wieder alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor man in solchen Fällen direkt an sie herantritt. Ansonsten hat aber jede Beschäftigte das Recht zur Meldung (siehe unten).

    Gruß Frank

    Zitat von §17 ArbSchG

    (1) ....
    (2) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen
    Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei
    der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten
    nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine
    Nachteile entstehen. ...

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Danke für die interessanten Kommentare.

    Also Loyalität für den AG und nicht für den MA? Wenn beide, AG und SiFa dicht halten, nichts nach außen dringt, welche Möglichkeiten hat dann der MA, der Betriebsrat, etc.? Oft habe ich gehört, dass SiFas bei den MAs nicht so beliebt sind. Vielleicht mag das auch dazu beitragen, sie fühlen bzw. nehmen wahr, dass sie letztendlich keine Lobby haben.

    Gibts auch rechtliches, worauf sich eure Aussagen beziehen? Eine eindeutige gesetzliche Grundlage? Auf dasASiG haben ja die BGen bzw. die DGUV einen großen Einfluss. Und gibts keine Gewissenskonflikte?

    Die BG empfiehlt ja auch immer wieder alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor man in solchen Fällen direkt an sie herantritt.

    Ist mir nicht bekannt. Was empfiehlt sie denn? Hast du ein Beispiel

    Wenn SiFas nun vom Staat finanziert werden würden, was wäre dann? Fühlte man sich dann als SiFa immer noch gegenüber dem AG in der Pflicht zur Loyalität? Ich denke eher nicht.

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  • Also Loyalität für den AG und nicht für den MA?

    Moin,

    das hat niemand geschrieben. Lese doch wenigstens die Antworten durch und formuliere sie nicht so um oder deute sie so, dass ein weiterer Schritt auf Deinem Kriegspfad sind.

    welche Möglichkeiten hat dann der MA, der Betriebsrat, etc.?

    Beitrag 48 lesen!

    Gibts auch rechtliches, worauf sich eure Aussagen beziehen?

    Beitrag 48 lesen! Da stehen die Rechte. Da Du Paragrafen so sehr liebst, wirst Du mit Hilfe einer Suchmaschine in zehn Minuten mit Sicherheit ein paar Vorschriften finden, in denen Dienst- und Treuepflichten definiert sind. BBG, HBG, BGB etc. Ansonsten: netter Versuch, aber ich werden jetzt nicht in eine Diskussion mit Dir einsteigen, damit Du wieder aus Deinem Wandschrank mit Gesetzeskommentaren zitieren kannst. In bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass es sich bei dem ArbSchG evtl. um ein Gesetz handelt, da ich aber im Gesundheits- udn Arbeitsschutz tätig bin, komme ich mit dieser Vorschrift nicht oft in Berührung. :whistling:

    Was empfiehlt sie denn?

    Remonstration, Betriebsrat etc. Deswegen steht ja explizit in §17 ArbSchG "...und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden..." Also erst einmal die anderen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor man weitere Schritte geht.

    Zitat von Charlyri

    Ist die BG gesetzlich und grundsätzlich verpflichtet zu untersuchen, ob eine Erkrankung oder ein Schadensfall auf betriebliche Ursachen zurückzuführen ist?


    Das war übrigens die Eingangsfrage. Wir sind mal wieder weit weg vom eigentlichen Thema, aber es ist wieder einmal geschafft, einen Thread auf die Schiene "böse, gemeine Arbeitgeber vs. bedauernswerte, bemitleidenswürdige Arbeitnehmer" zu setzen.

    Im Übrigen hatte ich aufs Ralphs Beitrag geantwortet und dargelegt, dass Loyalitätspflicht die Meldung an weitere Behörden nicht ausschließt.
    Fröhliches Diskutieren noch. Du wirst schon noch andere Opfer finden.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Mein Gott nochmal, Guudsje, ich dachte, du hast was dazugelernt. Wenn ich einen Satz mit einem Fragezeichen beende, dann ist das auch eine Frage. Beantworte sie doch einfach, dann ist der Fall klar. Jedenfalls hast du dich für eine Loyaliät dem AG gegenüber ausgesprochen, nicht aber gegenüber dem MA. Also ist meine Fragestellung doch korrekt? Und diese skeptisch zu formulieren ist doch auch okay, nicht verboten. Dann antworte doch einfach richtig drauf. Dann kann ich mein Fragezeichen zurückziehen. Immer wieder deine subjektiven Interpretationen, kannst du damit nicht aufhören? Ich lese alles genau, aber du antwortest nicht genau und lässt einiges offen. Ich habe den Eindruck, dass du immer noch auf dem Kriegspfad bist.

    Ich will einfach nur Wissen was ist und nicht ewig deine Phantasien lesen müssen. In Zukunft werde ich dich einfach ignorieren!!!

    "In bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass es sich bei dem ArbSchG evtl. um ein Gesetz handelt, da ich aber im Gesundheits- udn Arbeitsschutz tätig bin, komme ich mit dieser Vorschrift nicht oft in Berührung." Müsstest du aber, gerade weil du im Gesundheits- und Arbeitsschutz tätig bis. Ich kann, ob deiner Aussagen, nur noch den Kopf schütteln. Falls du es nicht bemerkt hast: Ich habe mich aber vorwiegend dem SGB VII gewidmet. Ich versteh dich einfach nicht.

  • a) Ironie ist nicht Deine Stärke.
    b) Ich bin offensichtlich nicht intelligent genug, Deine Fragen zu verstehen. Da bist Du mir intellektuell offensichtlich Lichtjahre voraus.
    c) Du wirst auch ohne mich genug Diskutanten finden.
    d) Deine Idee finde ich großartig.
    e) Viel Freude weiterhin bei Sifapage

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Guten Morgen Charlyri,

    ich beziehe mich auf das Arbeitsschutzgesetz. Dort ist einer der ersten Aussgen, dass für den Arbeitsschutz der Arbeitgeber / Unternehmer verantwortlich ist.
    Wenn ich jetzt auf das ASIG umschwenke, dann lese ich im ersten und zweiten Satz folgendes:
    "Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen."
    Da steht jetzt aber so rein gar nichts von Mitarbeitern. Ich berate also den Arbeitgeber und überzeuge diesen, die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten umzusetzen. Da gibt es ja so einige diplomatische Möglichkeiten. Das Ganze bitte präventiv. Dann muss ich mich letztendlich gar nicht mehr so sehr um den Mitarbeiter im einzelnen kümmern.

    Klar bei PSA sehe ich auch zu, das die Bedürfnisse der Mitarbeiter weitestgehenst beachtet werden. Aber das Leben ist kein Ponyhof. Letztendlich geht es hier ums Arbeiten; Beispiel --> ich habe bei unseren Beratern eine Gefährdungsbeurteilung zum Thema Gewalt durch Kunden - Bedrohung Mensch durchgeführt. Eine korrigierende Maßnahme war, dass wir die privaten Dinge, wie persönliche Bilder, Brieföffner in Schwertform, Briefbeschwerer (Wurf- und Schlagwerkzeuge) etc. aus den Büros entfernt bzw. nicht mehr zugelassen haben. Aussagen wie, ich bin doch acht Std. im Büro, dann muss ich es doch gemütlich und heimelig haben, wurden nicht zugelassen. Soviel zum Thema Ponyhof.

    Ich arbeite daran den Unfall zu verhindern --> dann brauch ich weder BG noch GAA.

    Mitarbeiter haben im Arbeitsschutz eine Mitverantwortung. D. h. bekanntlicher Weise, dass diese die Anforderungen / Anweisungen zum Thema AS in der täglichen Arbeit umzusetzen haben.
    Und jetzt sind wir beim behaviour based --> bei den Verhaltensbedingten Unfällen. Und da fehlt mir dann oft auch das Verständnis für die MA.

    Wenn ich sehe, dass der Arbeitsschutz vom AG nicht umgesetzt wird, dann bin ich der direkte Menschenschützer für die MA. Ansonsten sehe ich mich als Berater für den AG --> Rechtssichrheit für den AG. Manchmal auch der Umsetzende bzw. Ausführende.

    Nach einem Unfall, mach ich die RCA nach Fishboneanalyzis und nicht die BG oder das GAA. Wenn die kommen, habe ich die Ursache und die korrigierenden Maßnahmen schon in der Hand.
    Weil ich will wissen, wo die Abweichung war und wo muss ich ansetzen um zukünftige Unfälle gleicher Art zu verhindern.

    So, jetzt ist es aber genug -->schönen Tag noch. ^^

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Zitat von Mick1204

    Da steht jetzt aber so rein gar nichts von Mitarbeitern.

    Moin Mick,

    stimmt. In §6 Ziffer 4 steht "Beschäftigte". :D Spaß beiseite, so ganz außen vor sind die Mitarbeiter im ASiG nicht, aber bei der primären Intention hast Du natürlich recht. Hat jetzt aber meines Erachtens mit der Ausgangsfrage überhaupt nichts mehr zu tun.

    Gruß Frank

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  • Moin Mick,
    stimmt. In §6 Ziffer 4 steht "Beschäftigte". :D Spaß beiseite, so ganz außen vor sind die Mitarbeiter im ASiG nicht, aber bei der primären Intention hast Du natürlich recht. Hat jetzt aber meines Erachtens mit der Ausgangsfrage überhaupt nichts mehr zu tun.

    Gruß Frank

    Stimmt Frank, die Diskussion ist natürlich wieder einmal völlig an der Ausgangsfrage vorbei. Aber ich bin der Meinung das "Frau" Charlyri am Thema gänzlich scheitert, weil Sie das Thema aus meiner Sicht zu stark aus der kontrollierenden und maßregelnden Position angeht. Ich versuche aus der anderen Richtung präventiv zu agieren. Der Arbeitgeber ist nicht der Böse.
    Was der Staat früher überreglementiert hat, macht er heute fast gar nichts mehr. Aus diesem Grund werden auch immer mehr FASi's gesucht. Weil die AG benötigen diese Unterstützung dringenst, dringender als jemals zuvor........

    Aber...
    Abs. 1 Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.... --> hier sehe ich meine Kernkompetenz und -aufgabe!!

    und in Absatz 4....

    ...darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken. -->) das Aufgabenfeld wird kleiner (nicht null!!), je erfolgreicher ich in Absatz 1 bin. (mein persönlicher Ponyhof :D )

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hmmmm eigentlich wollte ich Mick 1204 zitieren und ein Like geben ....beides geht nicht

    Komm edler Ritter, gib Dir 'nen Ruck.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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