Auch dir einen schönen guten Morgen Mick und all die anderen, die noch geantwortet haben,
erstmal: Vielen Dank. Von mir bekommst du ganz sicher keine Haue, Mick. Aber ein Like. Wenn ich dir an einigen Stellen widerspreche, dann ist dies ja ein legitimer Teil einer ernsthaften Diskussion.
Als Unfallversicherer für Arbeitnehmer bleibt die BG natürlich wichtig.
Nur mal so nebenbei: Arbeitnehmer sollten nicht nur für die BG wichtig sein, sondern auch für alle anderen am Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Gesundheitsförderung Beteiligten. Also auch für den Arbeitgeber, SiFa, Betriebsarzt, Betriebsrat usw. Aber das hast du sicher auch gemeint. Schließlich ist der Arbeitnehmer doch die unfallgefährdete Person im Betrieb.Ein Unfall kann seine Existenz ruinieren.
Die Frage(n), die sich für mich an dieser Stelle stellt(en): ist die BG als Kontrollorgan noch zeitgemäß?
Na klar ist die BG als Kontrollorgan, ihr Überwachungsauftrag, noch zeitgemäß. Jedenfalls gab es zu einem noch keine Gesetzesänderung diesbezüglich - siehe § 17 SGB VII - zum anderen auch aus folgendem Grunde:
Wenn man mal in die alten Dokumentenlisten der BG'en reinschaut, sieht man immer weniger Regelungen und Anfordrungen (aufgehoben) seitens dieser. Letztendlich bleiben nur noch Informationen.
Wie gesagt, eine Gesetzesänderung bezüglich des Überwachungsauftrages sehe ich nicht. Dass inoffiziel andere Regeln aufgestellt werden und entsprechend gehandelt wird, das mag sein. Ob diese aber gesetzeskonform sind? Einem Vergleich mit dem Gesetz standhalten? Gesetze haben nun mal eine rechtlich-jurisitische Bedeutung.
Nun zum dem Stellenwert des "Informierens": Klar sind Informationen zum Thema Arbeits- und Gesundheitschutz wichtig, aber das ist doch nicht alles. Die Informationen müssen auch wahrgenommen, verstanden und umgesetzt werden. Und bei der Umsetzung mangelt es noch an vielerlei Orten.
Für die Umsetzung sind die SiFa´s nicht verantwortlich. Sie beraten und unterstützen den Auftraggeber bzw. den Unternehmer / Arbeitgeber. Sie haben auch die Gefährdungsbeurteilung nicht zu verantworten oder "gar selbständig zu erstellen, sondern haben die Aufgabe der sachkundigen Beratung." [ (1) (siehe Literatur und Seitenangabe unten]. Der Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung nicht nur theoretisch sondern auch praktisch und das wirksam umsetzen und die "Überwachungsorgane" (BG und staatliche Arbeitsschutzbehörde bzw. Gewerbeamt müssen kontrollieren, ob die Gefährdungsbeurteilung u.a. Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt wurden. So verstehe ich den § 17 SGB VII.
Mit der Bestellung der SiFa muss auch klar geregelt und dokumentiert werden, welche Aufgaben die SiFa im Rahmen der Übertragung zu erledigen hat. Nach dem ASiG (§ 6) kann das u.a. sein: "Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen." Diese Aufgabe ist für die SiFa nicht zwingend, wenn der Arbeitgeber diese Aufgabe in der Beauftragung nicht vorgesehen hat. Was aber, wenn er diese als Aufgabe formuliert hat?
Die SiFa steht zwischen Baum und Borke. Was soll sie machen? Wie gut kann sie diese Aufgabe erledigen, ohne selbst in eine verzwickte Lage zu geraten. Präzisiert wurde die "Untersuchungsaufgabe" im ASiG nicht. Vorschriften machen kann die SiFa dem Arbeitgeber nicht. Sie ist auch - wie schon gesagt - nicht für die ordnungsgemäße Umsetzung verantwortlich. Aber ihre finanzielle Existenz hängt nun mal auch von der Bestellung ab. Und der Arbeitgeber kann diese - allerdings bei Festangestellten mit Zustimmung des Betriebsrates - einseitig widerrufen. Außerdem hat die SiFa ja gerade auch die Beschäftigten im Blick zu haben. Und dann ist ja da auch noch die BG, die in der Regel die Ausbildung finanziert und in der Regel auch für die Zulassung zuständig ist.
Und dann bleibt noch die Frage bestehen? Wo sind - rechtlich betrachtet - die Grenzen ihres "Untersuchungsauftrages?"
Nun, da machen sich es die BGen, Arbeitsschutzbehörden sowie der Gesetzgeber zu einfach. Geben ihre Verantwortung so einfach mal an die SiFas ab, ohne klare Differenzierung und Konkretisierung der "Untersuchungsaufgabe". Und das, obwohl die SiFa "nur" eine unterstützende und beratende Funktion hat.
Zum einen muss man deutlich herausheben, dass die BG'en und staatlichen Behörden auch Opfer der Kostenpolitik geworden sind. Nicht umsonst fusionieren die BG'en und sparen dadurch auch Personal ein. Immer weniger Mitarbeiter müssen immer mehr Unternehmen beraten bzw. überwachen / kontrollieren. Das ist beim staatlichen Arbeitsschutz und insbesondere im Umweltschutz nicht anders.
Immer wieder soll die Kostenpolitik und der Personalmangel für das Dilemma herhalten. Ich sehe keine zwingende Begründung für dieses vorgeschobene Argument der BGen. Und das zu Lasten der Beschäftigten und der SiFa´s, an die (meine die SiFa´s) immer höhere und unrealistischere Anforderungen gestellt werden. Und dann noch an die verunfallten Beschäftigte denken, die dann möglicherweise auf eine staatliche Grundsicherung angewiesen sind, weil die BG-Rente zu gering ist, oder einen negativen BG-Bescheid erhalten haben. Wo spart der Staat denn da?
Außerdem es gibt genug arbeitslose Menschen, auch SiFa´s, die bei der BG als Aufsichtsperson - vorausgesetzt mit einer entsprechende Qualifikation - tätig werden könnten und wollen würden.
Selbst bei Beratungen hinsichtlich gestellter Fragen zu arbeitsschutzrechtlichen Themen antwortet doch die BG immer weicher. Ich habe in den letzten Jahren keine konkreten Aussagen zu meine Fragen als Antwort / Beratungen erhalten. Meiner Meinung aus Angst vor Regress im Falle einer "Falschberatung". (Verständlicherweise!)
Ja das ist doch mal eine Einschätzung, die ich zu 100% unterschreiben kann.
Verständlicherweise? Finde ich garnicht verständlich. Aber skandalös, wenn ich das mal ehrlich sagen darf. Und nutzt eigentlich nur dem Arbeitgeber. Die SiFa ist die "Gelackmeierte", sie muss Zeit für zeitaufwendige Recherchen aufwenden. Was denn noch alles?
....Könnte man dieses System noch optimieren?
Ich sehe hier durchaus Potential, vor allem wenn ich mir so die Kontrolldichte ansehe. Das ist aber wie im Straßenverkehr. Wird nicht kontrolliert halten sich immer mehr nicht an die Regeln, wird dann kontrolliert empfindet man es als Gängelung und Abzocke.
Optimieren, na klar doch, Grundlagen, die allerdings noch erweitert werden können, gibt es doch bereits. Aber nicht auf Kosten der SiFas und Arbeitnehmer. Da sind wir uns doch auch einig?
(1) Literatur: S. 1128 ASiG - Gesamtes Arbeitsschutzrecht - Kohte, Faber, Feldhoff (Hrsg), 2014