Gefährdungsbeurteilung Pausenplatz vor Firmengelände

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  • Hallo die Damen und Herren,


    ich habe von meinem Chef den Auftrag bekommen, eine Gefährdungsbeurteilung für den Pausenplatz vor dem Firmengebäude zu schreiben. Der Platz ist weder eingehaust, noch bin ich mir sicher, dass es Firmeneigentum ist (privatwirtschaftlich nicht möglich). Also nun hätte ich gerne paar Antworten von Euch, wie ich das Ganze dem Chef so erkläre, dass die Geschichte nicht funktioniert.

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  • Moin,

    ... wie ich das Ganze dem Chef so erkläre, dass die Geschichte nicht funktioniert.

    was soll nicht funktionieren?
    - der Pausenplatz als solches?
    - dass Du eine Gefährdungsbeurteilung erstellst?
    ?(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    vielleicht findest du etwas "Futter" in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Nabend "Nachbar" :)

    Natürlich kannst Du eine GFB machen. Stellt sich nur die Frage, wer entsprechende Maßnahmen umsetzen soll, also der Verantwortliche.
    Ich hatte ein ähnliches Problem und K-Prinz hat Dir schon einmal etwas an die Hand gegeben.
    Hier ergeben sich jedoch einige Fragen, die ich allgemein halte, weil ich die Vor-Ort-Situation nicht genau kenne.

    1. Muss ein Sozialbereich zur Verfügung stehen, in dem die MA z. B. ihr Essen zu sich nehmen können? Bei Verwaltungen ist das Ganze nicht immer so einfach zu beantworten und im Winter unter freiem Himmel sicherlich nicht zur Aufnahme von Essen geeignet. Das bringt mich aber zu Frage 2.
    2. Ist das ein Bereich, der für rein private Angelegenheiten genutzt wird? (Rauchen) Dann hat der Unternehmer die reine Verkehrssicherungspflicht für sein Gelände, weil die Verkehrswege auch durch nicht rauchende MA genutzt werden
    3. Wenn MA diesen Bereich nutzen und dieser nicht zum Firmengelände gehört... wie ist dieses geregelt, wenn die MA während ihrer Arbeitszeit das Firmengelände verlassen? Auch wenns nur 5m sind...

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Ein Platz im freien kann kein Parkraum sein. Du solltest klären ob es überhaupt betriebsgelände ist. Wenn nicht habt ihr eh keinen Einfluss.


    3. Wenn MA diesen Bereich nutzen und dieser nicht zum Firmengelände gehört... wie ist dieses geregelt, wenn die MA während ihrer Arbeitszeit das Firmengelände verlassen? Auch wenns nur 5m sind...

    In ihrer Pause können die Mitarbeiter tun was sie wollen, auch das Firmengelände . Wo siehst du da ein Problem?

    Grüße
    Awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Moin,

    vielleicht findest du etwas "Futter" in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume.

    Nabend "Nachbar" :)

    Natürlich kannst Du eine GFB machen. Stellt sich nur die Frage, wer entsprechende Maßnahmen umsetzen soll, also der Verantwortliche.
    Ich hatte ein ähnliches Problem und K-Prinz hat Dir schon einmal etwas an die Hand gegeben.
    Hier ergeben sich jedoch einige Fragen, die ich allgemein halte, weil ich die Vor-Ort-Situation nicht genau kenne.

    1. Muss ein Sozialbereich zur Verfügung stehen, in dem die MA z. B. ihr Essen zu sich nehmen können? Bei Verwaltungen ist das Ganze nicht immer so einfach zu beantworten und im Winter unter freiem Himmel sicherlich nicht zur Aufnahme von Essen geeignet. Das bringt mich aber zu Frage 2.
    2. Ist das ein Bereich, der für rein private Angelegenheiten genutzt wird? (Rauchen) Dann hat der Unternehmer die reine Verkehrssicherungspflicht für sein Gelände, weil die Verkehrswege auch durch nicht rauchende MA genutzt werden
    3. Wenn MA diesen Bereich nutzen und dieser nicht zum Firmengelände gehört... wie ist dieses geregelt, wenn die MA während ihrer Arbeitszeit das Firmengelände verlassen? Auch wenns nur 5m sind...

    Gruß

    Jens


    Moin Jens,

    erstmal bedanke ich mich für Deine Antwort.

    Ein Pausenraum ist bereits vorhanden. Das Fuhrparkpersonal gesellt sich lieber auf die zwei Bänke gegenüber vom Fuhrparkgelände. Durch den Rangierbetrieb des Fuhrparkpersonals kommt man in den Aufenthaltsbereich der pausierenden Belegschaft. Das Gelände gehört durch Nachfrage dem Betrieb selbst. Der Bereich wird für private Angelegenheiten genutzt (rauchen, essen etc.). Hmmmm.....

  • Gude.

    In ihrer Pause können die Mitarbeiter tun was sie wollen, auch das Firmengelände . Wo siehst du da ein Problem?


    Ja. Das stimmt. Pausenzeit. Ich habe von Arbeitszeit gesprochen. Wie gesagt. Ich kenne nicht die genaue Situation vor Ort und wie die Regelungen sind. Z. B. Ausstechen oder eben einfach so.
    Bedeutet für mich erst einmal, dass MA sich in einer privaten Angelegenheit dorthin begeben. Da wäre dann die Verkehrssicherungspflicht entscheidend.

    Ein Pausenraum ist bereits vorhanden. Das Fuhrparkpersonal gesellt sich lieber auf die zwei Bänke gegenüber vom Fuhrparkgelände. Durch den Rangierbetrieb des Fuhrparkpersonals kommt man in den Aufenthaltsbereich der pausierenden Belegschaft. Das Gelände gehört durch Nachfrage dem Betrieb selbst. Der Bereich wird für private Angelegenheiten genutzt (rauchen, essen etc.). Hmmmm.....

    Damit ist es für mich klar, solange sich MA für private Angelegenheiten dorthin "verziehen" -> Verkehrssicherungspflicht des Betreibers dieses Geländes, mehr nicht. Keine GFB für diesen Platz, jedoch eine für den Rangierbetrieb! Wo sind die Gefahren für die Fahrer? Unfälle ausgelöst durch Privatpersonen. Wie sind die Maßnahmen für die Fahrer? Wenn die Gefahr für die Fahrer einen Unfall mit diesen Personen zu haben, zu hoch ist...? Dann greift aber auch wieder die Verkehrssicherungspflicht, dass der Betreiber sichere Wege einrichten muss, damit seine Fahrer nicht in diese gefährliche Situation gelangen. Hier helfen entsprechende Unterweisungen für MA und Besucher, in denen klar festgelegt wird, dass Ragierfahrzeuge Vorrang haben... Hausrecht.

    Logistikfirmen haben dieses auf großen Schildern direkt am Tor. "Achtung Rangierbetrieb hat Vorrang!"

    Da stell ich jetzt mal eine Frage in den Raum, wo ich gerne mal Eure Meinungen zu hätte (ich lese "Rangierbetrieb" und kenne die Antwort und rechtliche Grundlage bereits):
    Was hat das Schild "Hier (oder auf dem gesamten Betriebsgelände) gilt die StVO" zu bedeuten?

    Gilt hier z. B. "Rechts vor Links"?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Moin, Jens,

    ... Da stell ich jetzt mal eine Frage in den Raum, wo ich gerne mal Eure Meinungen zu hätte (ich lese "Rangierbetrieb" und kenne die Antwort und rechtliche Grundlage bereits):
    Was hat das Schild "Hier (oder auf dem gesamten Betriebsgelände) gilt die StVO" zu bedeuten?

    Gilt hier z. B. "Rechts vor Links"?

    mit gewisser Treffsicherheit hast Du Dir eines der (juristisch) brisantesten Themen herausgepickt.
    Erst einmal Antworten: die StVO gilt immer dann uneingeschränkt, wenn es sich um einen öffentlichen Verkehrsraum oder einen "öffentlichen Privatraum" handelt.
    Ein "öffentlicher Privatraum liegt vor, wenn Du zwar ein Schild "Privatgelände, für Unbefugte verboten" o.ä. hinstellst, aber keine tatsächliche Zugangsbeschränkung errichtest. Dann gilt gemäß StVO stets "rechts vor links", auch wenn Du den gesamten Betriebshof mit "Gabelstapler haben Vorrang" überzogen hast; Dein Schild hat keinerlei rechtliche Relevanz.

    Hast Du dagegen einen nicht-öffentlichen Verkehrsraum (Schranke / Tor, Anmeldung usw.), dann sind Schilder, wie "Achtung Rangierbetrieb hat Vorrang!" für jeden verbindlich.

    Es gab in diesem Forum schon einmal eine Diskussion

    http://www.sifaboard.de/index.php?page…12791#post12791
    und hier
    http://www.sifaboard.de/index.php?page…48973#post48973

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)