Guten Morgen User,
zum Thema der Durchführung der Tätigkeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, wurde die Frage:
"In welcher Reihenfolge, die interne oder externe Durchführung/Beauftragung der Tätigkeiten einer FASI im Betrieb stattfindet", bereits durch ein Urteil des EUGH klar festgelegt.
Dieses Urteil bestätigt ganz klar unser Können, unser betriebliches Wissen und die Grundlagen der notwendigen Arbeiten und Tätgikeiten für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Das Urteil suche ich noch, was sich nicht gerade einfach herausstellt.
Im Anhang habe ich die Reihenfolge in der Durchführung/Beauftragung eingescannt.
Die Quelle ist ergo-online.
Solltet Ihr das Urteil in textform gefunden haben, bitte zu senden.
Beste Grüße an Euch alle