Beauftragung interne oder externe fachkräfte für Arbeitssicherheit

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  • Guten Morgen User,
    zum Thema der Durchführung der Tätigkeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, wurde die Frage:

    "In welcher Reihenfolge, die interne oder externe Durchführung/Beauftragung der Tätigkeiten einer FASI im Betrieb stattfindet", bereits durch ein Urteil des EUGH klar festgelegt.

    Dieses Urteil bestätigt ganz klar unser Können, unser betriebliches Wissen und die Grundlagen der notwendigen Arbeiten und Tätgikeiten für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. :thumbup:

    Das Urteil suche ich noch, was sich nicht gerade einfach herausstellt.

    Im Anhang habe ich die Reihenfolge in der Durchführung/Beauftragung eingescannt.

    Die Quelle ist ergo-online.

    Solltet Ihr das Urteil in textform gefunden haben, bitte zu senden.

    Beste Grüße an Euch alle

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  • Hallo Frank,

    auch ich kann keine Rangfolge erkennen. Auch kein intern vor extern. Im Gegenteil: Der Unternehmer ist verpflichtet die für ihn passende Betreuungsform zu wählen. Ganz individuell und explizit auf seinen Betrieb bezogen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Guten Morgen Kollegen...

    nach meiner Meinung ist diese Diskussion doch mit ein Grund für die DGUV V 2. Mit dem Festlegen der Betreuungszeiten kann und muss der Betrieb seinen tatsächlichen Bedarf ermitteln und für sich entscheiden, ob er
    - die Aufgaben einer SIFA einem MA zusätzlich zu anderen Aufgaben (QM, Meister, Umweltschutz oder was auch immer) überträgt
    - er den Bedarf an eine "hauptamtliche" Vollzeitsifa hat
    - er sich extern beraten lässt oder sogar
    - diese Aufgaben im Rahmen z.B. eines Unternehmermodells selbst ausübt.

    Wie meine Vorredner schon formulierten: es gibt keine Version, die Vorrang vor anderen hat, sondern der Betrieb kann im Rahmen des vorhandenen Regelwerks ermitteln, was für ihn sinnvoll ist.
    Im Zweifel kann er zudem immer auch seine BG um Rat fragen.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Stephan,

    ein intern vor extern ergibt sich meiner Meinung nach im §7 Abs. 3 der Richtlinie.

    Zitat:
    (3 ) Reichen die Möglichkeiten im Unternehmen bzw. im Betrieb nicht aus, um die Organisation dieser Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung durchzuführen, so muß der Arbeitgeber außerbetriebliche Fachleute (Personen oder Dienste) hinzuziehen.

    Gruß

    Michael
    :v:

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  • Moin Stephan,

    also wenn ich Artikel 7 (1) mit Artikel 7 (3) in den Kontext bringe, ergibt sich für mich schon die Rangfolge "intern vor extern" was ja auch durch das Urteil des EuGH ausdrücklich bestätigt wurde. Ergon-online hat daraus aber etwas anderes gemacht (warum auch immer :wacko: ). Für interne SiFas ist das natürlich ein wichtiges Urteil, da man nicht einfach mal so die Betreuung outsourcen kann und seiner SiFa kündigt (z.B. Änderungskündigung).

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Michael,
    Hallo Frank,

    natürlich kenne ich den Artikel 7. ;) Ich wollte euch jetzt mit dem ASiG als nationale Umsetzung der genannten Richtlinie 89/391/EWG kommen. Im ASiG wurde explizit auf eine Rangfolge verzichtet um die in Deutschland üblichen kleinen und mittleren Betriebe nicht zu benachteiligen. Da hättet ihr aber alt ausgesehen... da wären alle weiteren Argumente verpufft :o045:
    Aber verdammt... da hätte ich aber alt ausgesehen. Ich hätte mal in das Urteil schauen sollen. Da steht unter 50: Artikel 7 der Richtlinie enthält daher eine Rangfolge der Verpflichtungen, die den Arbeitgebern auferlegt sind (Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 21). Mit 51 und 52 geht es weiter: 52 Um die vollständige Anwendung hinreichend klar und bestimmt zu gewährleisten, muss die Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten die in Artikel 7 der Richtlinie festgelegte Rangfolge widerspiegeln (Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 23).
    Mit anderen Worten: Auch unser ASiG entspricht nicht der Richtlinie. ;( Also hilft nur gegen die mangelhafte Umsetzung Klagen...

    Confiteor :a010:

    Gruß
    Stephan
    PS: Die spinnen doch die Römer... äh Europäer :wacko:

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin zusammen,

    intern sollte, schon wegen der "Qualität" und des Wissens vor extern gehen.
    Auf der anderen Seite: Besser extern, als überhaupt nichts.
    (Was mich pers. angeht, so bin ich ein gebranntes Kind. Meine "externen" Erfahrungen waren recht schlecht und dürftig. Wobei das immer eine Frage der Firma und/oder der Person ist.)

    Soweit ich aber weiss, ist es so wie die Vorredner tw. schon sagten: Der Arbeitgeber hat hier, je nach Betriebsgröße, die Wahl seines Betreuungsmodelles und der Herkunft seiner SiFa.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Waldmann
    Dagegen!!!
    Na ich bin auch externer und hab etwa ein halbes Jahr gebraucht um die Betriebsinternen Abläufe kennen zu lernen. Ich halte es für müssig zu sagen das ein interner sich besser auskennt.Dies kann man wohl nur auf die Betriebsabläufe beziehen wenn man nicht gerade ein Frischling als SiFa ist.

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