Hallo
nicht falsch verstehen, ich finde es sinnvoll wenn Betriebe Beinaheunfällle/Near-Miss, etc. dokumentieren. Das Verbandbuch ist dafür aber imo nicht das richtige Dokument!
Im Verbandbuch werden "lediglich" Erste-Hilfe-Leistungen eingetragen und über einen Zeitraum von 5 Jahren zur Verfügung gestellt (DGUV Vorschrift 1 ehemals BGV A1, §24 Abs 6). Bei einem Beinahunfall ist jedoch keine Erste-Hilfe-Leistung notwendig.
Auch aus Datenschutzgründen sollte es imho getrennt behandelt werden
Diesen Beitrag stellvertretend für ähnlich lautende: verstehe ich nicht.
Nach Angaben IM Verbandbuch (siehe zB VBG-Verbandbuch) steht zum Sinn und Zweck des Verbandbuches:
"Diese Angaben dienen unter anderem als Nachweis dafür, dass der Körperschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist.
...
Die Erste-Hilfe-Aufzeichnungen bieten aber auch wichtige Anhaltspunkte, wie die Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb vielleicht noch etwas verbessert werden kann. Und sie regen zum Nachdenken darüber an, ob und wie sich gleichartige oder ähnliche Unfälle, Verletzungen, Körperschäden in Zukunft vermeiden lassen."
Damit ist alles einzutragen, was nicht auf andere Art und Weise der BG nachgewiesen wird (z.B. über den Durchgangsarzt, vom Arbeitgeber direkt). Und zwar unabhängig davon, ob Erste Hilfe geleistet wurde oder Verbandmaterial benutzt wurde.
LG A