Einträge in das Verbandbuch

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo


    nicht falsch verstehen, ich finde es sinnvoll wenn Betriebe Beinaheunfällle/Near-Miss, etc. dokumentieren. Das Verbandbuch ist dafür aber imo nicht das richtige Dokument!
    Im Verbandbuch werden "lediglich" Erste-Hilfe-Leistungen eingetragen und über einen Zeitraum von 5 Jahren zur Verfügung gestellt (DGUV Vorschrift 1 ehemals BGV A1, §24 Abs 6). Bei einem Beinahunfall ist jedoch keine Erste-Hilfe-Leistung notwendig. ;)
    Auch aus Datenschutzgründen sollte es imho getrennt behandelt werden


    Diesen Beitrag stellvertretend für ähnlich lautende: verstehe ich nicht.
    Nach Angaben IM Verbandbuch (siehe zB VBG-Verbandbuch) steht zum Sinn und Zweck des Verbandbuches:
    "Diese Angaben dienen unter anderem als Nachweis dafür, dass der Körperschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist.
    ...
    Die Erste-Hilfe-Aufzeichnungen bieten aber auch wichtige Anhaltspunkte, wie die Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb vielleicht noch etwas verbessert werden kann. Und sie regen zum Nachdenken darüber an, ob und wie sich gleichartige oder ähnliche Unfälle, Verletzungen, Körperschäden in Zukunft vermeiden lassen."
    Damit ist alles einzutragen, was nicht auf andere Art und Weise der BG nachgewiesen wird (z.B. über den Durchgangsarzt, vom Arbeitgeber direkt). Und zwar unabhängig davon, ob Erste Hilfe geleistet wurde oder Verbandmaterial benutzt wurde.

    LG A

  • ANZEIGE
  • Hallo Amaranth,


    Nach Angaben IM Verbandbuch (siehe zB VBG-Verbandbuch) steht zum Sinn und Zweck des Verbandbuches:
    "Diese Angaben dienen unter anderem als Nachweis dafür, dass der Körperschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist.
    ...
    Die Erste-Hilfe-Aufzeichnungen bieten aber auch wichtige Anhaltspunkte, wie die Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb vielleicht noch etwas verbessert werden kann. Und sie regen zum Nachdenken darüber an, ob und wie sich gleichartige oder ähnliche Unfälle, Verletzungen, Körperschäden in Zukunft vermeiden lassen."

    Auch im Verbandbuch der VBG wird nur von Erste-Hilfe gesprochen, nicht von Beinaheunfällen oder ähnlichem.

    Nehme ich die Wikipediadefinition...

    Zitat von Wikipedia

    Unter Erster Hilfe (gemäß neuer deutscher Rechtschreibung auch in Kleinschreibung: erster Hilfe) versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern

    ...fällt der Beinaheunfall eindeutig nicht in den Bereich Erste Hilfe. Die Benutzung eines Pflasters aber schon.

    Zitat von Amaranth

    Damit ist alles einzutragen, was nicht auf andere Art und Weise der BG nachgewiesen wird (z.B. über den Durchgangsarzt, vom Arbeitgeber direkt).

    Ist das Deine Interpretation, oder ein Zitat? Klar, auf jeden Fall gehören auch Unfälle rein, die nicht meldepflichtig sind. Da bin ich ganz bei Dir, aber alles ?(
    Ich bin zwar nicht der Meinung, dass jemand einen Fehler begeht, wenn er im Verbandbuch alles einträgt (vor allem wenn es kein eigenes Meldesystem für Near-Miss/Beinaheunfälle gibt), aber eigentlich... s.o. ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    auch bei BK-Verfahren wird geprüft, ob die Krankheit durch die berufliche bzw. versicherte Tätigkeit verursacht ist. Entscheidend ist also, daß der Auslöser für die Erkrankung auf ein arbeitsbedingtes Ereignis zurückgeführt werden kann. Insofern ist dies zwar zunächst ein einmaliges Ereignis, doch kann auch dieses bereits eine Schädigung verursacht haben (hängt von Exposition und Ausgangspegel bzw. dem Spitzenschalldruckpegel (LpCpeak = 135 dB (C) ab).
    Entscheidend ist also, daß solche Ereignisse dokumentiert und festgehalten werden. Daher => Eintrag in Verbandbuch ist richtig!


    Mit bestem Gruß

    Sven Olbrechts

  • Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.
    Ich habe beschlossen, allen meinen Firmen zu empfehlen, alles, was mit körperlichen Beeinträchtigungen zu tun, im Verbandbuch einzutragen, auch Beinah-Unfälle (das werden die wenigsten tun, ist mir schon klar).

    Hierzu gehört der geschilderte Knall,
    die benutzte Augenspülung nach einem "Feindkontakt", (nachteilige Folgen bei Kontakt mit Lauge - aber die Leute sind ohnehin sofort zu einem Augenarzt zu transportieren ...)
    die benutzte Körpernotdusche oder einfach nur das Abspülen eines Gefahrstoffes nach einem Körperkontakt,
    das mögliche Einatmen eines Gases, das erst mit zeitlicher Verzögerung wirkt (nitrose Gase).

    Ein Beispiel, warum ich das so handhaben werde:
    eine Labormitarbeiterin, die Erlmeyer-Kolben spülte, in denen Beize war (Gemisch aus Flusssäure und Salpetersäure), bemerkte einen Durchbruch bei einem Ihrer Schutzhandschuhe.
    Sie spülte daraufhin ausgiebig die benetzten Finger.
    Keine Schmerzen, keine Probleme.

    Jetzt hat aber Flusssäure die niederträchtige Eigenschaft, dass bei Konzentrationen unter 5% eine Schmerzreaktion mit einer zeitlichen Verzögerung von bis zu 48 h (!!) eintreten kann.
    Die Mitarbeiterin jedenfalls wachte nach dem Vorfall nachts mit Schmerzen in der Hand auf, fuhr ins Krankenhaus und ließ sich dort mit Calciumgluconat-Gel behandeln.
    Ursache: unzureichende Reinigung ihres Nagelbettes ...

    Die Mitarbeiterin konnte am nächsten Tag normal arbeiten - aber dieser Vorfall zeigte mir, dass ein Eintrag im Verbandbuch ein entscheidender Nachweis sein kann, wenn der Unfall meldepflichtig wird.

    Nur zur Anmerkung: mit Flusssäure kann man leider nicht nur in speziellen Betrieben in Kontakt kommen, sondern auch in öffentlichen Verkehrsmitteln (!), so dass BGn immer noch auf andere Kontaminationssituationen verweisen können ("Privatvergnügen").

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Auch bei uns gilt: alles eintragen! Ich lasse auch Insektenstiche usw. eintragen, wenn ich sowas mal mit bekomme, ich mein, es passiert den Leuten doch nichts, wenn sie es eintragen, aber anders rum, wenn mal was draus erwächst, was vorher nicht abzusehen war, dann stehst du im Regen ohne Eintrag!

    Was muss, das muss..... :D

  • ANZEIGE
  • Moin,

    ... auch Insektenstiche usw. eintragen, ...

    gerade in Deiner Branche (Gartenbau) wäre es sehr dumm, dies nicht zu tun, denn allergische Reaktionen können mit ausreichend zeitlicher Verzögerung eintreten ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Ja, aber mach das mal den Leuten klar...da hast du solche, die kommen wirklich wegen jedem Sch... und andere, naja..einer ist mal beim Glasern abgerutscht und hat sich geschnitten, der wollte gleich wieder aufs Dach...dann haben wir ihn zum Arzt verfrachtet und siehe da, es musste genäht werden und 1 Woche krank...

    Manchmal fragt man sich....

    Was muss, das muss..... :D

  • Ja, aber mach das mal den Leuten klar...da hast du solche, die kommen wirklich wegen jedem Sch...


    Dann steht es halt im Verbandbuch. Frisst ja kein Brot. Auch ein kleiner Stich an einer Pflanze oder ein kleiner Schnitt in den Finger kann größere Folgen nach sich ziehen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Da bin ich ja ganz bei dir, aber wie kriegst du die, die irgendwie der Meinung sind, man muss nur was eintragen, wenn ein Körperteil ab ist oder schlimmer??

    Mir ist es dreimal lieber, ich trag jeden Tag was ein, als wenn sie nach Tagen kommen und sagen, guck mal, mein Bein ist so angeschwollen, da hat mich mal irgendwas gestochen letztens....

    Was muss, das muss..... :D

  • ANZEIGE
  • Moin,

    ... wie kriegst du die, die irgendwie der Meinung sind, man muss nur was eintragen, wenn ein Körperteil ab ist oder schlimmer??

    drastische Beispiele aus dem Alltag und ansonsten der Hinweis: "Selbst schuld."

    Vielleicht eine kleine Hilfe:
    in einem meiner Unternehmen kam es vor, dass die BG beim Werkleiter anrief und wegen eines als solchen gemeldeten Arbeitsunfalles nachfragte ... einer unserer Mitarbeiter meldete sich bei einem Durchgangsarzt mit einer Überdehnung, die er sich nach eigenen Angaben im Betrieb geholt hätte, als er versuchte einen Hordenwagen zu verschieben und / oder wegzuziehen.

    Wir wussten nichts von dem Vorfall, Mitarbeiter / Kollegen auch nicht; in keinem der Verbandbücher stand etwas dazu.
    Daher unsere Antwort an die BG: "wir können den Vorfall nicht nachvollziehen und daher nicht auf einen Arbeitsunfall zurückführen; somit erkennen wir den Vorgang nicht als Arbeitsunfall an und bitten die BG, das genauso zu handhaben."
    Der Mitarbeiter wurde anschließend nicht nach dem hohen BG-Standard weiterbehandelt ...
    (Ob sich die BG die bis dahin aufgebrachten Gelder von der Krankenkasse des Mitarbeiters holte, weiß ich nicht, vermute es aber.)

    Die Haltung der Werkleitung sprach sich recht schnell im Betrieb herum - und die Zahl der Einträge im Verbandbuch stieg an ...
    Und es gilt die Vorgabe: nachträgliche Einträge gibt es nicht (erlaubtes Zeitfenster: 2 h) ...

    Und in einem weitern Unternehmen:
    ein Mitarbeiter hatte sich verletzt, nichts gesagt, kein Eintrag ins Verbandbuch, und ging dann wegen anhaltender Schmerzen erst anderthalb Tage später zum Arzt; als dieser hörte, dass der Unfall vor knapp zwei Tagen stattgefunden hat, wurde der Arzt stutzig und rief im Unternehmen an; der Vorgesetzten war ein Arbeitsunfall nicht bekannt, im Verbandbuch war auch nichts ... daher die Antwort: "wir wissen leider von nichts" - und der Arzt buchte die Verletzung nicht unter "Arbeitsunfall".

    Mach' den Mitarbeitern mal klar:
    - Arbeitsunfall, Arbeitsausfall länger als sechs Wochen, dann Verletztengeld in Höhe von 80 % des Lohns oder Gehalts durch die BG
    - privater Unfall / nicht als Arbeitsunfall anerkannter Unfall, Arbeitsausfall länger als sechs Wochen, dann Krankengeld in Höhe von 70 % des Lohns oder Gehalts durch die eigene Krankenkasse.

    Und wenn es dann noch nicht verstanden wird, dass man sich durch einen Eintrag in das Verbandbuch absichert, dann muss man solchen Leuten eben ihr Recht auf Sturheit / Starrsinn oder Dummheit lassen und nicht weiter zu überzeugen versuchen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)