Ernennung Elektrofachkraft

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  • Moin,

    gesucht gesucht aber nichts gefunden…

    Ich suche eine Vorlage/ Vordruck für die Ernennung/ Bestellung der Elektrofachkraft

    Achtung NICHT der "verantwortlichen Elektrofachkraft"...

    Falls mir jemand helfen könnte, Danke im vorwege!! :thumbup:

    Gruß
    QUASI

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frank,

    der war schon an dem Beitrag mit dran, aber ich hatte noch einen Fehler entdeckt und das musste ich gerade noch mal korrigieren -
    so ... jetzt sollte alles i.o. sein

    peter

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  • Hallo zusammen!

    Ich bin jetzt richtig erstaunt. "Ich" als ausgebildeter Energieelektroniker wußte gar nicht, dass es überhaupt sowas gibt,
    ne Bestellung bzw. Ausbildung als "kleine" Elektrofachkraft.

    Bisher dachte ich immer, dass eine ausgebildete Person (egal welche Elktroausbildung) als "Elektrofachkraft" gilt, sonst keiner.

    Ich kannte bis jetzt nur die EUP (elekrisch unterwiesene Person), die bei uns im Betrieb die Berechtigungen zum
    Schaltschranköffnen, das Einlegen von Sicherungen und etc. erlaubt.

    Hört sich gar nicht mal so schlecht an, sowas wäre vielleicht bei uns in der Instandhaltung bei Industriemechanikern auch nicht schlecht,
    statt EUP.

    Gruß, Koesif. ;)

  • .....

    Ich suche eine Vorlage/ Vordruck für die Ernennung/ Bestellung der Elektrofachkraft

    Achtung NICHT der "verantwortlichen Elektrofachkraft"...

    Die Kernfrage scheint mir noch nicht beantwortet.

    Elektrofachkraft wird man durch Ausbildung und zeitnaher Tätigkeit im entsprechenden Bereich.
    Ob man in einem Betrieb als Elektrofachkraft tätig ist oder tätig sein darf regelt dann der Arbeitsvertrag.


    elektrotechnischer Laie
    elektrotechnisch unterwiesene Person
    Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
    Elektrofachkraft
    Elektrofachkraft mit erweiterten Kompetenzen z.B. Schaltberechtigung oder Arbeiten unter Spannung
    Verantwortliche Elektrofachkraft (i.d.R. Dienstvorgesetzter der Gruppe von Elektrikern usw.)
    Anlagenverantwortlicher (verantwortlicher für eine bestimmte abgegrenzte Elektroanlage(-Installation)
    Arbeitsverantwortlicher (Verantwortliche EFK die bestimmte E-Technk-Arbeiten überwacht, abnimmt und weisungsberechtigt ist)

    Grüße
    Flügelschraube


    PS
    Nur wer weisungsberechtigt ist, kann auch für den Bereich Verantwortung tragen.
    Juristisch bedingen sich Verantwortung und Weisungsfreiheit.

  • Hallo,

    wie ne Elektrofachkraft bestellen??


    Gebe meinen Vorrednern recht. Eine verantwortliche Elektrofachkraft muss schriftlich bestellt werden, da diese auch weisungebrechtigt ist. Eine Elektrofachkraft muss die AUsbildung haben und in diesem auch Arbeiten (siehe Arbeitsvertrag). Mehr wird hier nicht benötigt.

    Schöne Grüße aus Neuwied

  • Moin,

    die Elektrofachkraft besitzt eine Ausbildung im Elektrobereich, kennt sich im Sicherheitsgeschehen und im einschlägigen Regelwerk aus, und (wichtig) ist zeitnah im Geschehen. Arbeitet also aktiv in dem Bereich. Ein Baumarktverkäufer, der vor 10 Jahren seine Elektriker-Ausbildung gemacht hat, und jetzt in der Holzabteilung berät und verkauft ist keine (!!!) Elektrofachkraft mehr.
    Bei den Berufen gibt es Unterschiede. Der Kfz-Mechatroniker ist keine Elektrofachkraft, der IT-ler auch nicht.

    Die verantwortliche Elektrofachkraft muß das auch erfüllen und zusätzlich mind. den Meisterbrief in dem Bereich besitzen.

    Die Frage nach der Ernennung für eine unterwiesene Person läßt sich mit den download-Möglichkeiten erschlagen. Hier wird auch schön nach Tätigkeiten unterschieden, die der Kandidat dann durchführen darf.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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    • Offizieller Beitrag

    ...

    "DIN VDE 0105-100:

    3.2.1 Arbeitsverantwortlicher: Eine Person, die benannt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung
    der Arbeit zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden.

    4.3 Organisation:
    Jede elektrische Anlage muss unter der Verantwortung einer Person, des Anlagenverantwortlichen, betrieben werden.
    Der Anlagenverantwortliche
    - regelt den Zugang zu Orten, wo elektrische Gefährdungen für Laien bestehen.
    - mit Weisungsbefugnis für den Betrieb der elektrischen Anlage Er muss Elektrofachkraft sein.
    Wo mehrere Anlagen in Verbindung stehen, sind Absprachen der Anlagenverantwortlichen unverzichtbar.
    Für jede Arbeit muss ein Arbeitsverantwortlicher benannt werden. Es kann erforderlich sein, für mehrere Arbeitsgruppen eine koordinierende Person zu benennen.
    Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche müssen Schaltungen und den Arbeitsplan vor Arbeitsbeginn vereinbaren.
    Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche können ein- und dieselbe Person sein.
    Der Arbeitsverantwortliche muss Sicherheitsbedenken der Mitarbeiter entgegennehmen und eine Entscheidung herbeiführen."


    peter
    von unterwegs ...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)