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  • Hallo liebe Gemeinde,

    in unserem Betrieb findet die BGV A3 Prüfung regelmäßig (jählich) statt. Auf die Prüflinge (Drucker, Kopierer, Verlängerungskabel etc.) kommen die Prüfplaketten mit der Angabe "Geprüft nach BGV A3, nächster Prüftermin ......."

    Meines Wissens muss der Prüfling dem Messprotokoll/Prüfbericht eindeutig zuzuordnen sein. Diese zuordnung ist bei uns mangels Identnummer o.ä. nicht gegeben.

    Nun zu meiner Frage: WO STEHT DAS?...das es eine zuordnung geben muss.

    Habe schon die BGV A3 durch und auch die Sufu im Forum genutzt. Tante Google wusste auch nicht weiter bzw. habe ich sie wahrscheinlich falsch gefragt :whistling:

    Gruß aus dem Bergischen

    Et hätt noch emmer joot jejange

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  • Hallo Michipedia,

    wie, wenn nicht über eine eindeutige Kennzeichnung, kann ich ein Prüfprotokoll einem Prüfling zuordnen ?( . Keine Kontrollinstanz wird sich damit zufrieden geben, wenn man ihm irgendein Protokoll übergibt. Woher weiß man die Zuordnung ?(

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Hallo Biker.Mike,

    jetzt hab ichs doch noch gefunden....Danke!

    Anforderungen der Technischen Regel für Betriebssicherheit – TRBS 1201

    Auch die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt unumstößliche Forderungen an die Dokumentation. Gemäß Abschn. 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis der Prüfung durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen gemäß diesem Absatz der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.

    Mit etwas Augenmaß wird damit jedem verantwortlichen Prüfer klar, dass zur rechtssicheren Dokumentation stets ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthalten muss, zuzüglich zur Prüfplakette benötigt wird! Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen wiederum dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies kann zum Beispiel anhand einer eindeutig vergebenen Seriennummer oder Inventarnummer erfolgen.

    Et hätt noch emmer joot jejange

  • Hallo Michipedia,

    das Thema hatten wir schon..

    Die Prüfplakette sagt nichts aus. Im Falle x muß der Nachweis erbracht werden, das .......
    Also geht eine eindeutige Zuordnung nur per Nr., Barcode, Seriennummer.

    Wir exerzieren das gerade durch. Bei ca. 5000 Prüflingen kleben wir Prüfetikett, Barcode. Das Protokoll in Schriftform gibt es nicht. Es steht eine Datei zur Verfügung, auf die ein kleiner Kreis zugreifen kann. Diese Datei wird nochmals gespiegelt. Also alles ohne Papier. Für unsere UK (=BG) ist das so ok.
    Beim erstmaligen prüfen ist das ein Riesenwust, jede weitere Prüfung ist dann per Barcode recht easy.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo zusammen.

    Ich möchte zwar nicht ketzerisch klingen .... aaaaaber... es heißt jetzt DGUV Vorschrift 3. Japp, auch wir müssen uns an die neuen Bezeichnungen gewöhnen und daher fange ich jetzt damit an ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Ich hab die Überschrift gelesen, angefangen zu grinsen, Thread aufgemacht, nach unten gescrollt.... und dann gesehen, dass Globetrotter auf die gleiche Idee gekommen ist, wie ich.

    Dat Ding heißt doch jetzt DGUV V3.... :D:D:D:D

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo zusammen.

    Ich möchte zwar nicht ketzerisch klingen .... aaaaaber... es heißt jetzt DGUV Vorschrift 3. Japp, auch wir müssen uns an die neuen Bezeichnungen gewöhnen und daher fange ich jetzt damit an ;)

    Gruß

    Jens

    Solang die in der Datenbank der DGUV veröffentliche Schrift BGV A3 heist (s. Titelblatt e.d.) ist sie aus meiner Sicht nocht nicht transveriert :27:
    kuddel

  • Guten Morgen!

    Man kommt um die eindeutige Kennzeichnung ja gar nicht herum.
    Wie soll man ansonsten Geräte voneinander unterscheiden, wenn es es mehrere vom selben Typ gibt?
    Als Beispiel fällt mir gerade der Winkelschleifer ein. Bei uns in der Instandhaltung gibt es von dem einen Typ
    etwa fünf Geräte. Wie sollte ich ohne Kennzeichnung bei der nächsten Prüfung wieder wissen,
    welche Messungen oder auch Bemerkungen z.B. von Reparaturen von den Vorjahren zu welchem Winkelschleifer gehören?

    Ich selber (als Elektriker) führe bei uns im Betrieb auch die Prüfungen nach VDE0701/VDE0702 durch.
    Das Prüfgerät legt den Nummernschlüssel selbst anhand einer Datenbank an. Somit wird dann jedes Gerät mit
    einem Barcode und auch gegebenenfalls mit einem Transponder versehen. Somit sind diese dann identifizierbar.

    Die Prüfungen werden bei uns auch nicht ausgedruckt, sondern werden online mehrmals gesichert für den Fall der Fälle.

    Gruß, Koesif. ;)

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