Umstellung der Bezeichnungen im Regelwerk der DGUV

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  • Moin zusammen,

    wie - und vor allem wann - setzt Ihr Euch mit diesem Thema auseinander? Irgendwann müssen die alten Bezeichnungen aus AMS-Managementhandbüchern nebst zugehörigen Formblättern, Checklisten usw. usw. ja mal umgestellt werden.

    Ist die Transferliste der DGUV tatsächlich schon komplett?

    Sollte man die alten und vertrauten Bezeichnungen neben den neuen Bezeichnungen stehen lassen?

    Sollte man noch warten, weil man alles zweimal anpacken muss, wenn man zu früh damit anfängt?

    :?: :?: :?: Fragen über Fragen :?: :?: :?:

    Bin gespannt auf Eure Meinungen dazu.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Grrrrrrrrrrrrrrr......

    Ich setzte mich jetzt grade (nein, jetzt grade schreib ich den Beitrag) damit auseinander. Ich hab ne Muster GB mit den jeweiligen Gesetzes und eben den BG Regelungen drin und die schreibe ich gerade auf DGUV komplett um.
    Gleichzeitig überprüfe ich für mich nochmals alle Inhalte und Formulierungen auf Aktualität, Verweise, Formatierungen usw. usw. Und wenn ich denjenigen finde, der das ganze verbrochen hat erschlag ich ihn mit der Übertragsliste. (NEIN!, ist ja schon sinnvoll das ganze, aber ich sitze seit gestern morgen und werde vorraussichtlich morgen fertig sein, und das NERVT!)

    Ich schreibe alle Bezeichnungen auf neu, und lösche die alten. Ist so ne Art Selbstschutz, sonst komme ich nie mit den neuen Bezeichnungen klar.

    Meiner Meinung nach sind es sowieso in der gesamten GB immer wiederkehrende Bezeichnungen. Klar, manche Regeln sind sehr speziell, aber im Grunde bewegt man sich doch immer im gleichen/ähnlichen Rahmen.
    Ob die Transferliste komplett ist, oder nicht, ist mir dabei eigentlich egal. Ich hab mein "Grundgerüst" und bringe das jetzt auf einen Ausgangsstand. Damit kann ich die nächste Zeit arbeiten. Wenn ich irgendwo her Neuerungen bekomme (Newsletter, Infos wasauchimmer) kann ich es ja nachbessern.

    Ich stehe kurz vor drei "großen" Aufträgen mit Neuerstellung usw. und da will ich nicht zweimal anfangen müssen.

    Tipp von mir. Mach es, wenn keine Kollegen in der Nähe sind, die dich ablenken können, schalte das Internet (bzw. sperre alle Seiten außer die die du für den Übertrag brauchst)/Radio/Fernseher aus, verdunkle die Fenster damit du nicht rausgucken kannst, und stell dein Telefon ab. Lass jemanden von außen abschließen und besorg dir Kaffee und Beruhigungstabletten. Das ist eine echte Strafarbeit!

    und noch ein Tipp: wenn du bei Umwelt-online registriert bist, (NEIN, das soll keine Werbung sein!), kannst du dir die Regelungen in alt anzeigen lassen Bsp.: BGV A1 und hast gleich dahinter die neue Bezeichnung. Sieht so aus. BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention.
    Das ganze geht dann wesentlich schneller mit dem Übertrag als wenn du in der Tabelle suchen musst.


    Der total frustrierte Mike.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Moin Mike,

    na Du machst mir ja richtig Mut (Ironie aus). ;(

    Aber genau sowas habe ich befürchtet. Mal sehen, wann ich meinen inneren Schweinehund soweit unter Kontrolle habe, dass ich mich auch daran setze. 8)

    Danke jedenfalls für Deinen Erfahrungsbericht. :thumbup:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin,

    ich würde mir keinen Streß machen. :D

    Die Transferliste als Übersetzungshilfe ins System nehmen und dann die "alten" Bezeichnungen langsam "ausschwitzen", sprich bei Änderung einer Liste, Anweisung o.ä. die neue Bezeichnung einfügen......

    Gruß

    QUASI

  • Hallo,

    solange das gesamte Regelwerk noch die alten Bezeichnungen trägt ändere ich noch nichts um, ich ergänze lediglich um die neue Bezeichnung. Und ich empfehle auch meinen Kunden noch zu warten bis die Bezeichnungen auch auf der elektronischen und der printversion tatsächklich geändert werden.
    Bei der letzten großen Änderung war das auch so, die (ganz)alten Bezeichnungen sind heute noch in den Regelwerken als Hinweis enthalten (z.B. VBG 9 in der BGV D6). Umgekehrt ist das aber logischerweise nicht der Fall, somit ist es momentan schwierig den Zusammenhang zwischen alter und neuer Bezeichnung auf einer Printversion herzustellen. Oder auch die händisch alle ändern 8o
    So riesig ist der Aufwand übrigens garnicht. Wenn man Word und/oder Excel für die Dokumentation nutzt kann man mittels Makro alles austauschen/ergänzen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • So riesig ist der Aufwand übrigens garnicht. Wenn man Word und/oder Excel für die Dokumentation nutzt kann man mittels Makro alles austauschen/ergänzen.


    Da hast du nicht Unrecht. Hab ich mir am Anfang auch überlegt. Nur ists bei mir halt so, dass ich das ganze "Ding" in dem Bezug und vor allem dem Inhalt auf die Vorschriften usw. nochmal prüfen wollte. Deshalb geh ich alles durch.

    Mike

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    Mike

  • Hallo,

    ich habe bei allen Unterlagen, die neu rausgehen (z.B. Baustellenordnung, projektbezogene Gefährdungsbeurteilungen usw.) die neuen Bezeichnungen eingefügt und jeweils dahinter in Klammern die alte Benennung gelassen (ehemals XXX). Bei der Umbennenung hatte ich jeweils die Transferliste mit Suchfunktion genutzt und bisher alle Bezeichnungen zuordnen können - die Liste erscheint also vollständig.
    Was mir in der Liste aufgefallen ist, dass auch in der neuen Nomenklatur die gleiche Regel mehrere Bezeichnungen hat, z.B. hat die BGV C22 / GUV-V-C22 nun auch wieder zwei Namen: DGUV Vorschrift 38 und DGUV Vorschrift 39 :( . Da scheint es also keine Vereinfachung oder Vereinheitlichung zu geben. Während bisher in solchen Fällen die Nummer wenigstens identisch war, wird in der Transferliste einfach durchnummeriert, so dass man sich nun mit mehreren fortlaufenden Nummern beschäftigen darf, obwohl die Inhalte exakt die gleichen sind. Diese Logigk hat sich mir noch nicht erschlossen.
    Jedenfalls wird mich das Thema noch eine ganze Weile beschäftigen, da ich nicht nur auf Grund der Umbenennung ein Dokument aktualisiere, sondern immer erst bei einem Änderungsanlass die neue Bezeichnung mit einfüge.

    Viele Grüsse vom EHS Mann

  • Moin EHS-Mann,

    ich vermute, dass die Herkunft der Vorschriften - BGV von einer BG und GUV-V direkt von der DGUV - der Grund sind, und die Inhalte einer solchen "Doppelvorschrift" doch nicht zu 100 % identisch sind.

    Wenn dem so sein sollte, wird mir zukünftig schleierhaft sein, welche konkrete Vorschrift denn nun für mein Unternehmen gilt.

    Vielleicht hat noch jemand eine Idee dazu.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Neues von der Front....

    Ich kämpfe immer noch. Mir ist gerade aufgefallen, dass ich neben meiner GB natürlich auch noch die

    • Begehungsunterlagen
    • Unterweisungen
    • (teilweise) Betriebsanweisungen (wenn Bezug drin steht)
    • meinen Arbeitsschutzwegweiser
    • sämtliche Beauftragungen
    • Prüflisten

    überarbeiten/durcharbeiten darf. Also vergesst das nicht. Heut abend bin ich dann durch. Total. :D

    Mike

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    Mike

  • Sollten wir vielleicht mal eine Unterschriftenliste, neudeutsch "Petition" initieren? Inhalt wäre, die DGUV zur Rücknahme der "Reform" aufzufordern. Wenn sogar gestandene TAP Probleme mit dem Zahlenmurks haben, dann ist eine sachgerechte Umsetzung und Anwendung nicht gegeben. Wir müssen nicht alles schlucken. Dazu kommt, dass wohl im Hause der DGUV die Juristen Langeweile hatten und niemanden einbezogen... Was meint ihr?

  • Nee. Nicht wirklich. Wenn du bedenkst, dass die die ganzen Vorschriften etc. in dem Zuge mal kombinieren, teilweise aus dem Verkehr ziehen, vereinheitlien etc.
    Das ist schon ganz gut. Aber es macht halt mal RICHTIG Arbeit. :D


    Ich war übrigends während der Messe in Frankfurt bei dem Stand der DGUV und hab mich PERSÖNLICH für die Liste "bedankt". Die haben erst gar nicht gewusst was ich meine. Ich habs denen dann erklärt. Hat zu einigem Gelächter geführt.
    Allein, wenn du schaust, was nicht mehr aufgeführte Broschüren sind, wirds mir warm ums Herz. http://publikationen.dguv.de/dguv/xparts/do…ansferliste.pdf
    Das muss man sich mal reinziehen. Auf einen Schlag sind so viele Schriften weg.... (Ich weiß, dass man sie noch heranziehen kann!)


    Mike

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    Mike

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