Baustellenverordnung - Hier: Fremdfirmenrichtlinie

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  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe eine Frage zum Thema Fremdfirmen (Auftragnehmer) auf dem Betriebsgelände bzw. in den Verwaltungsgebäuden (bei uns da ÖD - Dienstgelände). Also wie in der Eröffnung geschildert sind wir eine Einrichtung des ÖD. Da gibt es die unterschiedlichsten Auftragnehmer. Das geht beim Servicetechniker für Kopierer und Drucker los und endet beim Maurer, Teppichleger etc. Ich habe eine sog. Fremdfirmenrichtlinie aus der Chemie mitgebracht, welche natürlich recht umfangreich war. Diese wurde ein klein wenig zusammengestrichen. Von ca. 20 Seiten auf 11 Seiten. Klar, Dinge wie Ex-Schutz etc. brauch ich bei uns nicht. Ich hatte das bisher ziemlichpenibel ausgeführt, wie sich Fremdfirmen be uns im Haus zu verhalten haben. Jetzt habe ich das Problem, dass Führungskräfte bei uns im Haus der Meinung sind, sie müssen das Ihren Auftragnehmern nicht unterweisen bzw. auch nicht unterschreiben lassen. Gut, ein Techniker der Fa. Kyocera, der einen Drucker repariert, den interessiert der Umgang mit Leitern und Tritten nicht, auch keine Heissarbeitenscheine. Gebongt. Nehme ich auch hin. So nun zu meiner Frage. Jetzt würde ich meiner Fremdfirmenrichtlinie gern dahingehend zweigeteilt aufstellen. Zum einen für Handwerker (Bau, Teppichleger, Elektriker, Trockenbauer etc) und Servicetechniker. Wobei die für die Servicetechniker recht kurz gehalten werden kann.
    Wie genau muss ich für Bauhandwerker eine Fremdfirmenrichtlinie aufbauen? Muss ich diesem haargenau aufzeigen wie er mit Leitern und Tritte etc. bei uns umzugehen hat. Muss ich Ihm mitteilen, dass seine Geräte nach BGV A 3 (DGUV V-3) geprüft sein müssen. Brauch ich solch ein Pamphlet noch? Oder reicht eine kurze Checkliste? Wie sieht Eure Fremdfirmenrichtlinie aus? Was ist bei Euch Best Practise?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • ...kann ich Dir jetzt inhaltlich nicht viel sagen, aber: Wenn Du die Richtlinie, wie meistens auch ueblich, in deine T&C's aufnimmst, sie also zum Vertragsbestandteil machst, dann hast Du's doch, oder. Ich habe noch nie eine Fremdfirma bzgl. Fremdfirmenrichtlinie unterwiesen - also allgemein. Das ist Aufgabe der Fuehrungskraefte des Auftragnehmers.

    In speziellen Bereichen, beispielsweise in Gefahrstofflaegern sieht die Welt etwas anders aus. Da haben wir uns schon die Muehe gemacht...

    In diesem Sine
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,

    anbei mal unser Informationsblatt für Fremdfirmen.

    Die Leute sind ja im Wesentlichen über die Besonderheiten der Firma zu informieren (nachweisbar). Eine Unterweisung zu den allgemeinen Arbeitsschutzthemen (z.B. Umgang mit der Leiter) kann man als gegeben voraussetzen - oder im Zweifelsfall per Unterweisungsnachweis vorlegen lassen.

    Für kleine Arbeiten händigen wir daher dieses Blatt aus - größere Projekte benötigen sicher eine separate Betrachtung (z.B. per Baustellenordnung).

    Gruss vom EHS Mann

  • Hallo zusammen,

    ich grabe dieses Thema aus gegebenem Anlass mal wider aus.
    Ich habe für unser Unternehmen eine neue Fremdfirmenordnung erstellt. Diese habe ich ergänzend zu der alten Vorlage wie eine Checkliste aufgebaut was eigentlich die Abarbeitung erleichtern soll.
    Wie so oft in unserem Alltag laufen nun aber einige Kollegen Sturm da der Umfang eben gewachsen ist.
    Eine Grundsätzliche Frage die hier nun aufgekommen war ist, wie oft muss ich Fremdfirmen auf dem Gelände unterweisen.
    Hier bestehen viele darauf, dass eine einmalige jährliche Vorlage der Fremdfirmenordnung ausreichend ist.
    Ich bestehe jedoch darauf, dass auch wenn ein und dieselbe Firma 30 Aufträge pro Jahr verrichtet auch immer entsprechend der neuen Aufgabe eine kurze Durchsprache der Fremdfirmenordnung und der Checkliste durchzuführen ist da sich ja bei unterschiedlichen Aufträgen neue Gefahrenpotentiale ergeben.

    Im Anhang mal der aktuelle Entwurf

    Wie handhabt ihr das und wie oft.

    Danke schonmal für die Antworten

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  • Hallo Koffer 81.

    Wir haben eine allgemeine Unterweisung. Diese ist ein Jahr gültig. Für die verschiedenen Arbeiten in unterschiedlichen Arbeitsbereichen gibts nochmal eine spezifische durch die Bereichsverantwortlichen oder den Fremdfirmenkoordinator. Diese ist für die Dauer der Arbeiten gültig.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo Jens,

    Da ja wie gesagt einige Sturm laufen hatte ich mir das auch so vorgestellt, das es eine allgemeine für das Jahr gibt die alle möglichen Gefahren abdeckt und dann eben für die einzelnen Tätigkeiten je die von mir beigefügte Vorlage nochmal bearbeitet wird.
    Da kommen die Verantwortlichen eben nicht drum herum was noch für viel Spaß die nächsten Tage sorgen wird ;)

    Gruss Marco