Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich habe eine Frage zum Thema Fremdfirmen (Auftragnehmer) auf dem Betriebsgelände bzw. in den Verwaltungsgebäuden (bei uns da ÖD - Dienstgelände). Also wie in der Eröffnung geschildert sind wir eine Einrichtung des ÖD. Da gibt es die unterschiedlichsten Auftragnehmer. Das geht beim Servicetechniker für Kopierer und Drucker los und endet beim Maurer, Teppichleger etc. Ich habe eine sog. Fremdfirmenrichtlinie aus der Chemie mitgebracht, welche natürlich recht umfangreich war. Diese wurde ein klein wenig zusammengestrichen. Von ca. 20 Seiten auf 11 Seiten. Klar, Dinge wie Ex-Schutz etc. brauch ich bei uns nicht. Ich hatte das bisher ziemlichpenibel ausgeführt, wie sich Fremdfirmen be uns im Haus zu verhalten haben. Jetzt habe ich das Problem, dass Führungskräfte bei uns im Haus der Meinung sind, sie müssen das Ihren Auftragnehmern nicht unterweisen bzw. auch nicht unterschreiben lassen. Gut, ein Techniker der Fa. Kyocera, der einen Drucker repariert, den interessiert der Umgang mit Leitern und Tritten nicht, auch keine Heissarbeitenscheine. Gebongt. Nehme ich auch hin. So nun zu meiner Frage. Jetzt würde ich meiner Fremdfirmenrichtlinie gern dahingehend zweigeteilt aufstellen. Zum einen für Handwerker (Bau, Teppichleger, Elektriker, Trockenbauer etc) und Servicetechniker. Wobei die für die Servicetechniker recht kurz gehalten werden kann.
Wie genau muss ich für Bauhandwerker eine Fremdfirmenrichtlinie aufbauen? Muss ich diesem haargenau aufzeigen wie er mit Leitern und Tritte etc. bei uns umzugehen hat. Muss ich Ihm mitteilen, dass seine Geräte nach BGV A 3 (DGUV V-3) geprüft sein müssen. Brauch ich solch ein Pamphlet noch? Oder reicht eine kurze Checkliste? Wie sieht Eure Fremdfirmenrichtlinie aus? Was ist bei Euch Best Practise?