Hallo liebe Brandschutzgemeinde,
in unseren Häusern für Senioren stehen in den Hausfluren einige Elektrorollstühle der Mieter. Die Plätze sind gekennzeichnet und die Fluchtwege sind breit genug also alles im grünen Bereich. In der Nähe jedes Rollstuhstellplatzes befindet sich eine Steckdose an der die Rollstühle aufgeladen werden können. Bisher wurde es so gehandhabt das ein Rauchmelder montiert wurde und die Kosten für montage und Wartung der Mieter zu tragen hatte. Nun haben wir den Fall, das ein Mieter die Kosten nicht übernehmen will bzw. sagt "Ich brauche keinen Rauchmelder, mein Rollstuhl brennt nicht"
Nun zur Frage: Muß ein Rauchmelder über dem Rollstuhl montiert werden (wegen der Brandlast und das Aufladen der Batterie)?
Wenn ja: Wo steht das und wenn Nein: Wo steht das
Mit Dank im voraus
Micha