Rauchmelder im Hausflur über Elektrorollstuhl

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  • Hallo liebe Brandschutzgemeinde,

    in unseren Häusern für Senioren stehen in den Hausfluren einige Elektrorollstühle der Mieter. Die Plätze sind gekennzeichnet und die Fluchtwege sind breit genug also alles im grünen Bereich. In der Nähe jedes Rollstuhstellplatzes befindet sich eine Steckdose an der die Rollstühle aufgeladen werden können. Bisher wurde es so gehandhabt das ein Rauchmelder montiert wurde und die Kosten für montage und Wartung der Mieter zu tragen hatte. Nun haben wir den Fall, das ein Mieter die Kosten nicht übernehmen will bzw. sagt "Ich brauche keinen Rauchmelder, mein Rollstuhl brennt nicht"

    Nun zur Frage: Muß ein Rauchmelder über dem Rollstuhl montiert werden (wegen der Brandlast und das Aufladen der Batterie)?

    Wenn ja: Wo steht das und wenn Nein: Wo steht das ;)

    Mit Dank im voraus

    Micha

    Et hätt noch emmer joot jejange

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  • wenn ihr Vermieter seit wuerde ich mal sagen in eurem Mietvertrag. Wenn nicht habt ihr wohl das Ding am Hacken, wenn ihr unbedingt einen Rauchmelder haben wollt.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,

    eine solche Forderung ist mir nicht bekannt,
    woher kommt bei euch diese Forderung? BSK?

    Wenn nicht, ist es eine Frage die über die
    Hausordnung/Mietvertrag etc. zu regeln ist.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Angaben zum Brandschutz (also auch zur Notwendigkeit von Rauchmeldern etc.) finden sich immer in den Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
    Dies schliesst ggf. vorhandene Sonderbauvorschriften (z.B. Industriebaurichtline, Versammlungsstätten etc.) mit ein.In der Regel unterliegen Seniorenwohnheime auch diesen Vorschriften für Sonderbauten.
    Ob da aber derart konkrete Regelungen beschrieben sind ist die nächste Frage.

    Wenn alle Stricke reißen lohnt sich noch der Blick ins Brandschutzkonzept (sofern vorhanden). Darin können immer noch separate Regelungen festgelegt werden, wenn diese aus brandschutztechnischer Sicht notwendig sind.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Micha,
    ganz klare Kiste:
    der Mieter stellt seinen Rollstuhl in den allgemein zugängigen Flur zum Aufladen ab. Hier geht Allgemeinwohl vor Eigenwohl.
    Die Kosten sind gewiss im Heimvertrag geregelt, wir haben dieses und die BGV A3 Prüfung somit geregelt.
    Des weiteren denke bitte an die BGV A3 Prüfung des E-Rollstuhls, da privates Eigentum an die betrieblichen elektrischen Anlagen angeschlossen wird.
    Einen Rauchmelder über dem Rollstuhlladeplatz zu montieren ist überflüssig, da die Brandlast an sich erheblich ist (Batterie, Reifen, Bezüge etc......)
    habe aktuelle Bilder von einem Seniorenheim, bei dem ein Lifter auf dem Flur aufgeladen wurde.............. Die Bilder sind im Anhang und der Lifter unterliegt/unterlag der jährlichen MPG-Prüfung .
    mal eine ganz andere Frage: Was steht in Eurem Brandschutzkonzept der einzelnen Häuser, habt Ihr keine Auflage für eine BMA???? dann würde doch der zusätzliche und nicht aufgeschaltete RM überflüssig sein.
    Siehe bitte die VdS 2226 Richtlinien für den Brandschutz für Einrichtung in den Menschen zur Pflege, Unterbringung ...............

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  • Hallo,

    teils passen sich die Bewohner aber auch einfach den Verhältnissen an,
    siehe Anhang X(

    H
    mal eine ganz andere Frage: Was steht in Eurem Brandschutzkonzept der einzelnen Häuser, habt Ihr keine Auflage für eine BMA???? dann würde doch der zusätzliche und nicht aufgeschaltete RM überflüssig sein.

    Gerade in Bestandsbauten kommt es wieder mal vor das es
    keine BMA gibt. Zumindest für BaWü gilt ab Dezember 2014
    folgende Anforderung über die Rauchmelderpflicht:

    "In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

    Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege
    von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb
    von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Solche
    Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere
    in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels,
    Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken."

    Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/pre…nmelderpflicht/

    Gruß
    Simon Schmeisser

  • Hallo,


    eine BMA gibt es dank Bestandschutz nicht.

    In unseren Mietverträgen ist der Fall, des nachträglichen Anschaffens eines Elektrorollstuhles leider nicht eindeutig geregelt.

    @ SIFABSB: Einen Rauchmelder über dem Rollstuhlladeplatz zu montieren ist überflüssig, da die Brandlast an sich erheblich ist (Batterie, Reifen, Bezüge etc......)??? überflüssig da Brandlast erheblich ist ?? (sorry bin zu blöd zum zitieren)

    SIFABSB: Des weiteren denke bitte an die BGV A3 Prüfung des E-Rollstuhls, da privates Eigentum an die betrieblichen elektrischen Anlagen angeschlossen wird. Danke für den Hinweis

    Ich habe leider nichts eindeutiges bei Tante Google gefundenwie in unserem Fall zu verfahren ist. Ich werde mich dafür stark machen das die Mietverträge angepasst werden, da ich die Rauchmelder über den Rollstühlen schon für Sinnvoll halte.

    Gruß

    Micha

    Et hätt noch emmer joot jejange

  • Hallo,

    Ich werde mich dafür stark machen das die Mietverträge angepasst werden

    Kleine Anmerkung dazu, dies wird dein "Problem" mit dem Mieter nicht lösen,
    da einseitige Vertragsveränderungen rechtlich nicht möglich sind.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ich bin kein Feuerwehrexperte, aber eine solche Brandlast und Brandquelle im Fluchtweg zu dulden, da hab ich schon so meine Probleme damit. In anderen Bereichen wird gefordert, dass Papieraushänge nicht im Flur sein dürfen und bei Euch werden dort Rollstühle geladen. Irgandwie passt das für mich nicht. Die Argumentation mit dem trotz Rollstuhl genügend breiten Fluchtweg fasst nur einen Teil der Gefährdung. Was nutzt ein völlig verrauchter Fluchtweg? Ich kann mir schon vorstellen, wie der zweite Fluchtweg aussieht, das ist dann das Fenster, welches mit Hilfe der Feuerwehr verwendet werden soll.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    @ Tiefflieger: Was nutzt ein völlig verrauchter Fluchtweg?

    Was nutzt dem Mieter eine Wohnung wenn er sie nicht erreichen kann?

    Wenn ein Mieter Gehbehindert wird muss er ausziehen?

    Gruß

    Micha

    Et hätt noch emmer joot jejange

  • Das mit dem Mietvertrag sehe ich nicht als Problem, denn in nahezu jedem Standardmietvertrag steht, daß die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung vereinbart ist. Es reicht in der Regel daher die Hausordnung anzupassen.

    Aber eine explosionsfähige Brandlast ausgerechnet im Fluchtweg? Damit hätte ich auch meine Probleme. Auch wenn es einen erheblichen personellen Mehraufwand bedeuten dürfte, würde ich mir mal Gedanken über einen geeigneteren Ladeplatz für die Elektrorollstühle machen. Die Rollstühle müßten dann Abend für Abend dorthin gebracht, dort geladen und am nächsten Morgen zurück gebarcht werden. Wie gesagt umständlich, aber wesentlich sicherer.

    Als Brandschutzbeauftragter habe ich bei kritischen Fragen stets die zuständige Berufsfeuerwehr angesprochen. Die Feuerwehrleute sind im Gegensatz zu unsereinem keine Theoretiker mit rudimentärem Basiswissen und sie sind nach meinen Erfahrungen sehr hilfsbereit. Erst wird nach einer guten und praxistauglichen Lösung gesucht und dann geschaut, wie die Lösung in das Vorschriften- und Regelwerk zu packen ist. Mit dem Stichwort Kompensation ist da viel zu machen. Bei den Rollstühlen im Gang habe ich da aber so meine Zweifel...

    Gruß
    Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Hallo,

    Ich bin kein Feuerwehrexperte, aber eine solche Brandlast und Brandquelle im Fluchtweg zu dulden, da hab ich schon so meine Probleme damit. In anderen Bereichen wird gefordert, dass Papieraushänge nicht im Flur sein dürfen und bei Euch werden dort Rollstühle geladen. Irgandwie passt das für mich nicht. Die Argumentation mit dem trotz Rollstuhl genügend breiten Fluchtweg fasst nur einen Teil der Gefährdung. Was nutzt ein völlig verrauchter Fluchtweg? Ich kann mir schon vorstellen, wie der zweite Fluchtweg aussieht, das ist dann das Fenster, welches mit Hilfe der Feuerwehr verwendet werden soll.

    das wird in dem Sinne auch nicht toleriert, nur man kann ein Tag nach
    der Begehung wieder da sein und es sieht wieder gleich aus.....



    Als Brandschutzbeauftragter habe ich bei kritischen Fragen stets die zuständige Berufsfeuerwehr angesprochen. Die Feuerwehrleute sind im Gegensatz zu unsereinem keine Theoretiker mit rudimentärem Basiswissen und sie sind nach meinen Erfahrungen sehr hilfsbereit. Erst wird nach einer guten und praxistauglichen Lösung gesucht und dann geschaut, wie die Lösung in das Vorschriften- und Regelwerk zu packen ist. Mit dem Stichwort Kompensation ist da viel zu machen.

    Sicherlich, wobei man aber auch vorsichtig sein muss mit der einen oder
    anderen "Feuerwehr-Meinung".

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010