Arbeitsschutzfilme intern veröffentlichen ?

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  • Hallo zusammen,

    ich möchte gern den ein oder anderen Arbeitsschutzfilm (z.B. aus MAG oder DGUV evt. auch Youtube) in unserem Intranet veröffentlichen bzw. einbinden (mpg runtergeladen), selbstverständlich unter Angabe der entsprechenden Quellen. Wie ist das denn mit den Copyright Rechten, hat da jemand von Euch Erfahrungen ? Müsste ich nicht die jeweiligen Hersteller ausfindig machen und mit von dort das OK geben lassen ? Oder sind die Filmrechte frei bei den Angeboten der DGUV (z.B. Nappofilme) ? Ich blick da nicht ganz durch, ist nicht so meine Kernkompetenz ;)

    Wäre schön, wenn Ihr mir weiter helfen könnt. Wie macht Ihr das so ?

    Gruß

    colonia

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  • Hallo!

    Du hast Recht mit Deinen Bedenken.
    Nicht alles ist, weil es frei zugänglich ist ohne weiteres weiterzuverwenden. Das ist für mich als Laien auch nicht immer erkennbar.
    Grundsäzlich dürfen Bilder, Filme usw. nicht kommerziell verwendet werden.
    Man wundert sich, dass z.B. CDs der BGs kopiergeschützt sind.
    Eine längerfristige Veröffentlichung im Intranet erscheint mir rechtlich sehr bedenklich.
    Beispiel Schulfunk: Beiträge dürfen innerhalb eines halben Jahres beliebig gezeigt werden. Danach gibt es ein Aufführungsverbot.
    Solange die Nappofilme öffentlich zum Download angeboten werden, darfst Du Sie bedenkenlos in Veranstaltungen kostenfrei zeigen.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin,

    ich bin mir bezüglich Copyright, Weiternutzung etc. von Filmen oder auch Bildern aus dem Internet auch nicht sicher. Da muss jeder für sich ( ^^ in einer Gefährdungsbeurteilung für sich selbst ;)) abwägen wie weit er sich auf dieses unsichere Gebiet begibt.

    Wenn ich Sachen aus dem Netz herunterladen lasse - das mache ich nicht selbst, sondern einer unserer Experten aus der IT-Abteilung, der mich ggf. warnt, wenn ihm etwas nicht ganz sauber vorkommt - dann benutze ich sie grundsätzlich nur für interne Schulungen ohne kommerzielle Ambitionen. (Deswegen wäre ich schon vorsichtig damit, solche Sachen ins Intranet der Firma einzustellen).

    Möglicherweise ist auch damit mein Verhalten schon nicht mehr rechtens, aber "meine" Gefährdungbeurteilung hat für mich ergeben: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • ...Solange die Nappofilme öffentlich zum Download angeboten werden, darfst Du Sie bedenkenlos in Veranstaltungen kostenfrei zeigen....


    Allerdings macht der Rechteinhaber hier eindeutige Vorgaben, wie mit den Filmen umzugehen ist. Man kann sie somit nicht völlig frei verwenden! Schon den Upload auf ein Intranet sehe ich hier kritisch, ein Link auf die Originalseite wäre nach meinem Verständnis allerdings erlaubt.
    Im Prinzip gilt eigentlich immer das gleiche. Du musst die Erlaubnis des Rechteinhabers besitzen um das Material entsprechend zu verwenden. Solange man bei Schulungen direkt auf Inhalte im Internet zurückgreifen kann, muss man oft nicht viel weiter berücksichtigen. Sobald man aber eine lokale Kopie erstellt gelangt man rechtlich schnell in Probleme. Wie so oft, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn eben jemand auf die Idee kommt gegen einen vorzugehen kann es sehr schnell teuer werden.
    Ich verwende üblicherweise Material mit eindeutiger Rechtsvorgabe, wie die Napo Filme. Ansonsten selbst erstelltes Material und gelegentlich auch Youtube Filme mit entsprechendem Quellenhinweis. Bei letzterem bin ich dann schon deutlich im rechtlichen Graubereich. Bei einzelnen Schulungen halte ich dies für vertretbar. Im Intranet oder gar im Internet verbreitet wird es schnell ein heißes Eisen, welches auch teuer werden kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Allerdings macht der Rechteinhaber hier eindeutige Vorgaben, wie mit den Filmen umzugehen ist. Man kann sie somit nicht völlig frei verwenden! Schon den Upload auf ein Intranet sehe ich hier kritisch, ein Link auf die Originalseite wäre nach meinem Verständnis allerdings erlaubt.

    Lese ich das jetzt falsch, oder ist der Upload aufs Intranet in diesem Fall nicht sogar explizit erlaubt? "Einzelne Szenen aus den Napo-Filmen können in PowerPoint-Präsentationen und auf Intranet-Sites verwendet werden, sofern die Produzenten in angemessener Weise genannt werden. Die Nennung muss in Form eines End-Frames erfolgen, den Sie hier herunterladen können."

    Gruß Moritz

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  • Lese ich das jetzt falsch, oder ist der Upload aufs Intranet in diesem Fall nicht sogar explizit erlaubt? "Einzelne Szenen aus den Napo-Filmen können in PowerPoint-Präsentationen und auf Intranet-Sites verwendet werden, sofern die Produzenten in angemessener Weise genannt werden. Die Nennung muss in Form eines End-Frames erfolgen, den Sie hier herunterladen können."

    Das verstehe ich aber so, dass nur einzelne Szenen aus den Filmen im Intranet verwendet werden dürfen. Wenn ich einen link ins Intranet stelle der dann auf die Napo Seite führt ist es nach meinem Verständiss wieder zulässig

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Vielen Dank für die zahlreichen Wortmeldungen. Das zeigt mir, dass ich da erstmal richtigerweise Bedenken hatte.

    Für alle, die es interessiert: ich habe nochmals die Ersteller der Videos kontaktiert und das OK für unseren geplanten Verwendungszweck nachgefragt. Bisher habe ich freundlicherweise nur Zusagen erhalten. Damit kann ich nun unsere Mitarbeiter hoffentlich für das Thema Arbeitsschutz sensibilieren.

    Gruß

    colonia

  • ...Für alle, die es interessiert: ich habe nochmals die Ersteller der Videos kontaktiert und das OK für unseren geplanten Verwendungszweck nachgefragt. Bisher habe ich freundlicherweise nur Zusagen erhalten. ...


    Ich denke bei nicht gewerblich agierenden Anbietern und zu Schulungszwecken dürfte man oftmals die Zustimmung bekommen.
    Kritischer sind Youtube Filme, denn da existieren zu einem Film oft mehrere Varianten. Wer ist der Urheber? Auch ist dabei oftmals fraglich, ob die gefilmten Personen ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gaben und mit welchen Einschränkungen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.