Musik im Ohr

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  • Hallo Leute,

    nachdem unser Chef schon öfters unsere Mitarbeiter gebeten hat die Ohrstöpsel von ihren MP3 oder Handys nicht in beide Ohren zu stecken und dies trotzdem immer wieder gemacht wurde,

    hat er nach der gestrigen Begehung gemeint, dann wird es eben komplett verboten.

    Nun meine Frage hat da jemand einen Vordruck das es den Mitarbeitern untersagt ist, ihre Musk-Stöpsel zu gebrauchen und dies nun Untersagt ist?

    Danke

    Gruß Michael

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  • Moin Michael,

    wozu ein Vordruck? Der Chef muss nur sagen, dass er diesen Zustand nicht weiter duldet.

    Dazu kannst Du ihm helfen, indem Du ihm den Entwurf für ein entsprechendes Rundschreiben vorlegst.

    Der Inhalt des Schreibens könnte so aussehen: Auf der Begehung vom soundsovielten ist wiederum aufgefallen, das...(hier den Grund genau beschreiben). Da bisherige Anweisungen bisher nicht beachtet wurden wird hiermit das Tragen von Ohrstöpseln bei... (genau beschreiben, was der Chef will) untersagt.

    Wie ihr bei Zuwiderhandlung verfahrt, sollte ebenfalls ins Rundschreiben. Vielleicht ist auch der Hinweis, dass diese Verhalten nicht nur der Träger gefährdet, sondern dadurch auch gefährliche Situationen für andere Mitarbeiter entstehen können.

    Das Ganze dem Chef zur Prüfung und Unterschrift vorlegen und entsprechend verteilen.

    Das wäre, mal eben aus der Hüfte geschossen und ohne Kenntnis der genauen Situation, so meine Idee dazu. Ich hoffe, es hilft weiter.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin.
    Ich klink mich mal ein.

    Ich seh das sowieso kritisch mit den Ohrstöpseln. Die sind in allen Unternehmen die ich betreue, auf dem Werksgelände, verboten. Ebenfalls weise ich in den Unterweisungen darauf hin, dass ebenfalls der Hin und Rückweg zum Arbeitsplatz hierbei mit betroffen ist (Unfall mit Ohrstöpsel --> Mitverschulden --> BG wird wahrscheinlich nicht zahlen)

    Im Unternehmen selbst geht das, meiner Meinung nach, GAR NICHT. Wenn man sich überlegt, mit welchen Arbeitsmitteln die Beschäftigten umgehen (Maschinen, Stapler, Kollegen usw.) ist die Gefährdung zu hoch durch die Ohrstöpsel abgelenkt zu sein.
    Und wenn tatsächlich was passiert (Unfall, Brand, Rauchentwicklung, Hilferufe) hören die die Alarmierungsrufe, Notsignale etc. nicht richtig.
    Ausserdem schädigen diese Ohrstöpsel die Ohren (Lärmeinwirkung, Bakterien usw. direkt auf dem Ohr).

    Deswegen, RAUS MIT DEN DINGERN!

    Und da reicht, meiner Meinung nach, eine Hausmitteilung und eine entsprechende kurze Ansprache.

    Wenn ihr es wasserdicht machen wollt, Kurzmitteilung an alle Abteilungen, die von allen Abteilungsmitgliedern unterschrieben zurückgeschickt werden soll. Bis spätestens Ende der Woche.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Und ein Nachtrag zum Thema Handys....

    http://www.test.de/Handy-am-Arbei…eten-4538333-0/
    http://www.hilfreich.de/telefonieren-a…echtliches_7749
    http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmst…erview=true.htm

    Der letzte Link ist eigentlich der interessanteste. Beschäftigter telefoniert privat --> Unfall --> nicht versichert, da eigenwirtschaftlich!

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

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  • Ne Anregung: Sofern ihr einen Werkschutz habt, kann man eine Dienstanweisung rausgeben, das der Werkschutz beim Einlass eine Auge darauf hält und den Mitarbeiter untersagt diese im Betriebsbereich/Werkgelände zu tragen.Funktioniert ganz gut. Im Laufe der Zeit kapieren die Mitarbeiter dies und unterlassen es selbständig.

  • Also wir werden es jetzt erst mal mit einem Rundschreiben beginnen, dass es zu Unterlassen ist beidseitig mit Ohrhörer zu arbeiten.

    Anregung an die Abteilungsmeister dies auch zu kontrollieren.

    Wenn das nicht funzt wird es eben ein Verbot geben, soweit konnte ich meinen Chef umstimmen :thumbup:

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  • ....Ist man denn versichert, wenn man nur einen Stöpsel im Ohr hat?


    Alleine durch einen Verstoß gegen die StVO (*) erlischt nicht automatisch die Versicherung. Allerdings kann der Versicherer hier eine (Teil)Schuld des Versicherungsnehmers sehen und dann entsprechend Regress fordern. Dies trifft aber auch bei Autofahrern zu, die das Radio laut aufdrehen oder mit Stöpseln im Ohr fahren (sehe ich in letzter Zeit immer häufiger).


    (*) StVO § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
    (1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • beidseitig mit Ohrhörer

    ... soso. Beiseitig....sorry, meiner Meinung nach reicht das BEI WEITEM nicht aus.

    Meine Meinung hab ich ja oben schon geschrieben. Die Dinger haben im Unternehmen NICHTS zu suchen. Weder einseitig, noch beidseitig. Wenn da irgendwas passiert, ist die Gefahrenaufnahme (hören) beeinträchtigt, und es vergeht Zeit vom hören, innerlich verarbeiten bis zum reagieren, in der etwas passieren kann.

    Die Beschäftigten sind "auf Arbeit", nicht in der Freizeit. Das Leben ist nu mal kein Ponyhof.
    Fragt den Chef, ob ihr ein Radio aufstellen könnt, das wars dann aber auch.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Allerdings kann der Versicherer hier eine (Teil)Schuld des Versicherungsnehmers sehen und dann entsprechend Regress fordern.

    (Unfall mit Ohrstöpsel --> Mitverschulden --> BG wird wahrscheinlich nicht zahlen)

    Deshalb hab ich auch "wahrscheinlich" geschrieben. :D

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    Mike

  • soweit konnte ich meinen Chef umstimmen :thumbup:


    das hab ich grade erst gelesen....

    Gaaaaaanz dünnes Eis. Du musst deinen Chef als FASI im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten. Der verlässt sich auf DICH. Zudem stehst du mit in der Haftung, sobald man dir nachweisen kann, dass du als "FACHKRAFT" schuldhaft gehandelt hast. Jetzt kennst du einige Gesetze, Handlungsanleitungen, BG Regelungen usw. Und da heißt es dann nicht: Gerade DAS Gesetz hab ich nicht gekannt.
    Wenn was passiert, gucken die in die GB rein, die du miterstellt hast, überprüfen auch noch, wie das geregelt wurde und wenn es dann heißt: die FASI hat gesagt, einseitig ist OK, und hat in Kauf genommen, dass beidseits gehört wird (sei mal ehrlich zu dir selbst. Vertraust du den Beschäftigten so weit, dass sie IMMER nur einseitig hören?).... Dann hast DU ein Problem. Aber ein ganz großes.

    Ich hab jetzt nochmal schnell im Board gestöbert. Guck mal hier.
    MP3 Player beim Betrieb von Maschinen
    Ganz interessant ist der Beitrag von Stortebecker2006.

    Zudem verstößt du gegengeltendes Recht. DENN: Das steht jetzt in der TRLV Lärm 6.4.
    6.4 Wechselwirkung zwischen Lärm und Gefahrensignalen


    (3) Insbesondere ist auch darauf zu achten, dass die Benutzung
    tragbarer Tonwiedergabegeräte ohne oder mit Ohr- oder Kopfhörer (z. B.
    MP3-Player, CD-, Kassetten-Abspielgeräte oder Radiogeräte) nicht zu einer
    Beeinträchtigung der Wahrnehmung von Gefahrsignalen und vorhersehbaren
    gefahrankündigenden Geräuschen führen.

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    Mike

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  • Hallo,

    zu einer guten Gefährdungbeurteilung gehört meiner Meinung auch eine Lärmmessung. Diese fließt in eine Gefährdungsbeurteilung. Ab 80 dB(A) Gehörschutz anbieten. Ab 85 dB (A) Gehörschutz tragen! Sitzt der Gehörschutz im Ohr, ist für MP 3 - Player kein Platz mehr. Wird der Gehörschutz nicht getragen, verstößt der MA gegen geltendes Recht. Dann ist ohnehin der Chef Handlungspflichtig. Abgrenzend der Problemlage würde ich kurzfristig eine Arbeitsmedizinische Gehörvorsorge (G 20 Untersuchung) anberaumen. Langfristig würde ich darauf hinarbeiten, dass diese MP - 3 - Player aus dem Unternehmen verschwinden, evtl. in Form einer Arbeitsanweisung. ;)

    Viel Erfolg. :49:

    Glück auf,

    Safemaker

    :49: ...bei jeder 3. Tasse kommt `ne Idee

  • Noch eine Anmerkung. Es soll ja Menschen geben, die sich für wichtig halten oder es sogar sind und dabei gibt es inzwischen einige Zeitgenossen, die den halben Tag mit einer Freisprecheinrichtung im Ohr herumrennen, damit sie ja kein Telefonat verpassen. Diese Teile sehe ich ähnlich, wie den einen "Stöpsel" vom MP3 Player im Ohr. Solange diese "wichtigen" Menschen mit negativem Beispiel voran gehen muss man sich nicht wundern, wenn Mitarbeiter dies nachahmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Also wir werden es jetzt erst mal mit einem Rundschreiben beginnen, dass es zu Unterlassen ist beidseitig mit Ohrhörer zu arbeiten.

    Anregung an die Abteilungsmeister dies auch zu kontrollieren.

    Wenn das nicht funzt wird es eben ein Verbot geben, soweit konnte ich meinen Chef umstimmen :thumbup:

    Hallo powerwhity,

    super dann kann ich ja jetzt die Ohrstöpsel noch einseitig tragen :thumbup: .

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Anregung an die Abteilungsmeister dies auch zu kontrollieren.

    Na die werden sich bedanken jetzt auch noch neben ihren sonstigen Pflichten zu prüfen ob die Mitarbeiter einseitig oder zweiseitig Musik über Kopfhörer hören.

    Das gehört komplett verboten.

    Ich höre rechts nicht so gut, also hör ich Musik dann natürlich mit links. Ob ich dann noch Alarmgeräusche oder Rufende Kollegen noch höre ist ja erst mal egal.

    :evil:

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