Ansatz Gefährdungsbeurteilung

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Zusammen,

    Es geht um die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel (bzw. Anlagen). Daraus resultieren dann ja Art, Umfang und Frist von Prüfungen.
    Mein Chef treibt mich zur Verzweiflung, da er den Ansatz der BetrSichV bzw. Gefährdungsbeurteilung nicht versteht. Er fragt immer, wo "steht dass das so und in dem Abstand" geprüft werden muss.
    Jegliche Versuche ihm zu erklären, dass die Gefährdungsbeurteilung Grundlage ist, scheitern. Er ist der Meinung die Prüfumfänge und -fristen in jeglichen Schriften (BGR 500, Betriebsanleitungen) sind Gesetz und einzuhalten. Denn im Fall der Fälle kann man sich nicht auf die Gefährdungsbeurteilung verlassen.

    Gibt es eine Art "Grundlagenpapier" mit dessen Hilfe ich meinem Chef das Ganze plausibel machen kann - mir glaubt er ja nicht.

    :78:

    Danke & Gruß

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    erzähle deinem Chef doch mal was alles in einer Gefährdungsbeurteilung steht. Hier geht es ja nicht nur um Prüffristen. Der Mensch spielt ja auch eine Rolle usw.

    Vieleleicht erkennt er dann den Unterschied.

    Viele Grüße

    Nemo

  • Du kannst Dir die Antwort sehr einfach machen und sagen: "Nirgendwo!" Dies liegt in Ihrem Ermessen und was Sie sagen, wird gemacht. Allerdings muessen Sie dafuer auch gerade stehen!"

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich hab da was...

    Kennst du die Merkblätter T-Reihe der BG RCI. Die gibts im Internet frei runterladbar.

    Merkblatt T 008 Maschinen – Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen

    Merkblatt T 008-0 Maschinen - Bau, Beschaffung und Bereitstellung

    T 008-0 Anhang 1: Checkliste für den Eigenbau von Maschinen

    T 008-1: Prüfung vor Erstinbetriebnahme

    T 008-1A: Maschinenaltbestand

    T 008-2: Wiederkehrende Prüfung

    T 008-3: Elektrische Ausrüstung

    T 008-4: Hydraulische Ausrüstung

    T 008-5: Pneumatische Ausrüstung


    Damit lässt sich schon einiges anfangen; insbesondere vorne stehen die gesamten Richtlinien etc. drin.

    Dann findest du in der BGR 500 je nach Anlage etc. Prüffristen. Und ganz zur Not, steht unter Garantie was in den Betriebshandbüchern der Maschinen und Anlagen drin..

    Mike.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • ANZEIGE
  • Hallo Wuppertaler.

    Mom, hab ich das jetzt richtig verstanden? Der Unternehmer zieht für seine Beurteilung der Prüffristen die entsprechenden Vorschriften der GFB vor? ?( Das ist doch super! :thumbup:
    Hier muss wohl die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden! Dann kommt das in SEINE Gefährdungsbeurteilung. Das ist nämlich seine und nicht Deine. Auch wenn Du den "Entwurf" dazu erstellt hast! Wenn dadurch höhere Kosten entstehen, dann ist das so! Er will es so. Er hat ja auch immerhin die Verantwortung. Also lass ihn machen.
    Oder ist eher gemeint, dass er Prüffristen verlängern möchte, um Kosten zu sparen?
    Vorgaben der Hersteller zu "ignorieren" kann ganz brauchbar sein. Aber bitte nicht grundsätzlich zu sehen. Das kenne ich aus eigenen Bereichen. Hier geht in erster Linie die Herstellerhaftung flöten... Da kommt dann aber die GFB wieder ins Spiel.

    Ein Beispiel. Du hast einen Kran, der nur zu Wartungszwecken alle 5 Jahre zum Einsatz kommt. Warum sollte es notwendig sein, diesen jedes Jahr prüfen zu lassen? Mit dem entsprechend geplanten Einsatz wird im Vorfeld eine Prüfung/ Wartung des Krans beauftragt. Spart auch extrem Kosten. So läuft es beispielsweise in Kraftwerken. Da hängen mal locker 300 Krane, Kettenzüge, Winden etc für solche Zwecke. Die werden eben nur vor dem Einsatz geprüft. Da sollte dann aber auch etwas Vorlauf liegen, falls etwas nicht stimmt und eine Instandsetzung notwendig wird.

    Bringt Dein Chef ein Auto zur Hauptuntersuchung, was abgemeldet auf dem Hof steht und nicht benutzt wird? Sicherlich nicht, oder?
    Du hast im Profil keine BG-ZUgehörigkeit eingetragen, weil Du Student bist. Das heißt aber nicht, dass Du Dich nicht an die wenden kannst. Die TABn sind sehr hilfreich und werden Dich nicht abweisen, wenn Du so eine Frage hast. Wenn Du den Fall erklärst und er/ sie nach der Fa. fragt, kannst Du auch gerne sagen, dass Du die nicht nennen möchtest, weil Du keine schlafenden Hunde wecken möchtest. Was ich in Deinem Fall als absolut unproblematisch ansehe. Wenn der Chef sich an die entsprechenden Vorschriften halten möchte... ist doch super. Hast Du einmal hinterfragt, warum? Hat er schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht? Unfall, Strafen, etc?
    Auch wenn er es nicht verstehen möchte... lass ihn machen. Viele von uns wären froh, etwas Übertreibung zu haben. Leider sieht es meistens genau anders aus.

    Gruß nach NRW

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo,

    Mom, hab ich das jetzt richtig verstanden? Der Unternehmer zieht für seine Beurteilung der Prüffristen die entsprechenden Vorschriften der GFB vor? ?( Das ist doch super! :thumbup:

    Hier muss wohl die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden! Dann kommt das in SEINE Gefährdungsbeurteilung. Das ist nämlich seine und nicht Deine. Auch wenn Du den "Entwurf" dazu erstellt hast! Wenn dadurch höhere Kosten entstehen, dann ist das so! Er will es so. Er hat ja auch immerhin die Verantwortung. Also lass ihn machen.

    Oder ist eher gemeint, dass er Prüffristen verlängern möchte, um Kosten zu sparen?

    Vorgaben der Hersteller zu "ignorieren" kann ganz brauchbar sein. Aber bitte nicht grundsätzlich zu sehen. Das kenne ich aus eigenen Bereichen. Hier geht in erster Linie die Herstellerhaftung flöten... Da kommt dann aber die GFB wieder ins Spiel.

    das ist ja das Problem. Es gibt keine Gefährdungsbeurteilung, aus der ja die Prüfumfänge und -fristen resultieren sollten.
    Es soll nach dem Motto laufen: "Gucken Sie mal in die BGR 500 (etc.), was für Prüffristen vorgeschrieben sind". Meiner Meinung nach wird das System der GB nicht verstanden. Das macht das Arbeiten schwer.

    Die Prüffristen sollen generell verlängert werden ("Wenn man in so kurzen Abtänden prüft, ist man ja nur noch dran"). Ich soll jetzt sogar die Hersteller kontaktieren, damit diese von Ihrer Empfehlung der Prüffrist (laut Betriebsanweisung) "zurücktreten".

    Du hast im Profil keine BG-ZUgehörigkeit eingetragen, weil Du Student bist. Das heißt aber nicht, dass Du Dich nicht an die wenden kannst. Die TABn sind sehr hilfreich und werden Dich nicht abweisen, wenn Du so eine Frage hast. Wenn Du den Fall erklärst und er/ sie nach der Fa. fragt, kannst Du auch gerne sagen, dass Du die nicht nennen möchtest, weil Du keine schlafenden Hunde wecken möchtest. Was ich in Deinem Fall als absolut unproblematisch ansehe. Wenn der Chef sich an die entsprechenden Vorschriften halten möchte... ist doch super. Hast Du einmal hinterfragt, warum? Hat er schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht? Unfall, Strafen, etc?

    Auch wenn er es nicht verstehen möchte... lass ihn machen. Viele von uns wären froh, etwas Übertreibung zu haben. Leider sieht es meistens genau anders aus.

    Zum "warum": Als Antwort habe ich bekommen, dass ja nur festgelegte Prüffristen laut "Regelwerk" gerichtsfest sind. Wenn man in der GB Maßnahmen festlegt, würde man sich im Fall der Fälle auf dünnem Eis bewegen.

  • Junge Junge.... starker Ansatz vom Unternehmer.

    Pass bloß auf, dass er dich dann nicht mit reinzieht wenn was passiert. "Die FASI hat gesagt; das wäre in Ordnung......" Mach dir einen Haufen Aktennotizen, und dokumentier alles, dass ER das so wollte.


    Gruss

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • Hallo,

    Junge Junge.... starker Ansatz vom Unternehmer.

    Pass bloß auf, dass er dich dann nicht mit reinzieht wenn was passiert. "Die FASI hat gesagt; das wäre in Ordnung......" Mach dir einen Haufen Aktennotizen, und dokumentier alles, dass ER das so wollte.


    Gruss

    Als Student/studentische Hilfskraft bin ich das kleinste Rädchen in dem Getriebe. Trotzdem hast du natürlich recht.

  • ANZEIGE
  • Moin,

    Wuppertaler: Locken, Anfüttern, Zubeißen :D

    Deinem Chef geht es ja offensichtlich darum, Kosten zu sparen, indem die Prüffristen verlängert werden. Drehe doch den Spieß einfach mal um, indem Du ihm ein Häppchen hinwirfst. Es gibt mit Sicherheit bei Euch Geräte oder Anlagen, bei denen man die Prüffristen verlängern kann, weil die Geräte nur selten gebraucht oder nur zu Wartungszwecken in großen zeitlichen Abständen eingesetzt werden oder weil sich bei vorhergehenden Prüfungen keine Mängel ergeben haben und aus dem Umfang der Nutzung, des Standortes etc. keine besonderen Gefährdungen zu erwarten sind. Schwupps wird die Prüffrist (sofern rechtlich möglich) für dieses Gerät verlängert und Scheffe ist glücklich. 8o

    AAAAAABER, jetzt kommt das Zubeißen. ;) Dafür benötigt er natürlich eine fundierte Gefährdnungsbeurteilung, aus der hervorgeht, dass diese Prüffristen verlängert werden können. Die Gefährdungsbeurteilung ist das Werkzeug, um dem innigsten Wunsch Deines Chefes nachzukommen, denn Du willst ja nur sein Bestes und liegst mit ihm vöööööllig auf einer Linie :whistling: , wenn er nur die Gefährdungsbeurteilung vornehmen/veranlassen würde. Du würdest ihm ja so gerne helfen, aber.... :rolleyes: Wenn er das erst einmal geschnallt hat, folgt dann Schritt zwei, in dem sich dann auch "zufällig" ergeben kann, dass bei einigen Geräten/Maschinen evtl. kürzere Prüfintervalle notwendig sind. :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.