Hallo Zusammen,
Es geht um die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel (bzw. Anlagen). Daraus resultieren dann ja Art, Umfang und Frist von Prüfungen.
Mein Chef treibt mich zur Verzweiflung, da er den Ansatz der BetrSichV bzw. Gefährdungsbeurteilung nicht versteht. Er fragt immer, wo "steht dass das so und in dem Abstand" geprüft werden muss.
Jegliche Versuche ihm zu erklären, dass die Gefährdungsbeurteilung Grundlage ist, scheitern. Er ist der Meinung die Prüfumfänge und -fristen in jeglichen Schriften (BGR 500, Betriebsanleitungen) sind Gesetz und einzuhalten. Denn im Fall der Fälle kann man sich nicht auf die Gefährdungsbeurteilung verlassen.
Gibt es eine Art "Grundlagenpapier" mit dessen Hilfe ich meinem Chef das Ganze plausibel machen kann - mir glaubt er ja nicht.
Danke & Gruß