Beiträge von Wuppertaler

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    Hallo,

    Junge Junge.... starker Ansatz vom Unternehmer.

    Pass bloß auf, dass er dich dann nicht mit reinzieht wenn was passiert. "Die FASI hat gesagt; das wäre in Ordnung......" Mach dir einen Haufen Aktennotizen, und dokumentier alles, dass ER das so wollte.


    Gruss

    Als Student/studentische Hilfskraft bin ich das kleinste Rädchen in dem Getriebe. Trotzdem hast du natürlich recht.

    Hallo,

    Mom, hab ich das jetzt richtig verstanden? Der Unternehmer zieht für seine Beurteilung der Prüffristen die entsprechenden Vorschriften der GFB vor? ?( Das ist doch super! :thumbup:

    Hier muss wohl die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden! Dann kommt das in SEINE Gefährdungsbeurteilung. Das ist nämlich seine und nicht Deine. Auch wenn Du den "Entwurf" dazu erstellt hast! Wenn dadurch höhere Kosten entstehen, dann ist das so! Er will es so. Er hat ja auch immerhin die Verantwortung. Also lass ihn machen.

    Oder ist eher gemeint, dass er Prüffristen verlängern möchte, um Kosten zu sparen?

    Vorgaben der Hersteller zu "ignorieren" kann ganz brauchbar sein. Aber bitte nicht grundsätzlich zu sehen. Das kenne ich aus eigenen Bereichen. Hier geht in erster Linie die Herstellerhaftung flöten... Da kommt dann aber die GFB wieder ins Spiel.

    das ist ja das Problem. Es gibt keine Gefährdungsbeurteilung, aus der ja die Prüfumfänge und -fristen resultieren sollten.
    Es soll nach dem Motto laufen: "Gucken Sie mal in die BGR 500 (etc.), was für Prüffristen vorgeschrieben sind". Meiner Meinung nach wird das System der GB nicht verstanden. Das macht das Arbeiten schwer.

    Die Prüffristen sollen generell verlängert werden ("Wenn man in so kurzen Abtänden prüft, ist man ja nur noch dran"). Ich soll jetzt sogar die Hersteller kontaktieren, damit diese von Ihrer Empfehlung der Prüffrist (laut Betriebsanweisung) "zurücktreten".

    Du hast im Profil keine BG-ZUgehörigkeit eingetragen, weil Du Student bist. Das heißt aber nicht, dass Du Dich nicht an die wenden kannst. Die TABn sind sehr hilfreich und werden Dich nicht abweisen, wenn Du so eine Frage hast. Wenn Du den Fall erklärst und er/ sie nach der Fa. fragt, kannst Du auch gerne sagen, dass Du die nicht nennen möchtest, weil Du keine schlafenden Hunde wecken möchtest. Was ich in Deinem Fall als absolut unproblematisch ansehe. Wenn der Chef sich an die entsprechenden Vorschriften halten möchte... ist doch super. Hast Du einmal hinterfragt, warum? Hat er schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht? Unfall, Strafen, etc?

    Auch wenn er es nicht verstehen möchte... lass ihn machen. Viele von uns wären froh, etwas Übertreibung zu haben. Leider sieht es meistens genau anders aus.

    Zum "warum": Als Antwort habe ich bekommen, dass ja nur festgelegte Prüffristen laut "Regelwerk" gerichtsfest sind. Wenn man in der GB Maßnahmen festlegt, würde man sich im Fall der Fälle auf dünnem Eis bewegen.

    Hallo Zusammen,

    Es geht um die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel (bzw. Anlagen). Daraus resultieren dann ja Art, Umfang und Frist von Prüfungen.
    Mein Chef treibt mich zur Verzweiflung, da er den Ansatz der BetrSichV bzw. Gefährdungsbeurteilung nicht versteht. Er fragt immer, wo "steht dass das so und in dem Abstand" geprüft werden muss.
    Jegliche Versuche ihm zu erklären, dass die Gefährdungsbeurteilung Grundlage ist, scheitern. Er ist der Meinung die Prüfumfänge und -fristen in jeglichen Schriften (BGR 500, Betriebsanleitungen) sind Gesetz und einzuhalten. Denn im Fall der Fälle kann man sich nicht auf die Gefährdungsbeurteilung verlassen.

    Gibt es eine Art "Grundlagenpapier" mit dessen Hilfe ich meinem Chef das Ganze plausibel machen kann - mir glaubt er ja nicht.

    :78:

    Danke & Gruß