Arbeitskorb

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal zu folgendem Problem ein wenig Hilfe, da ich im Netz keine konkreten Aussagen finden kann...

    Wir haben einen Arbeitskorb für die Benutzung an einem Stapler im Betrieb. Dieser Korb ist soweit völlig OK (Haltevorrichtungen, rundherum geschlossen, Tür etc. ..) alles vorhanden.. ABER...
    Er besitzt kein Schutzgitter (Rückwand) an der Rückseite zum Stapler hin.... muss ein solches Schutzgitter nachgerüstet werden oder ist ein Betrieb in dieser Form weiterhin zuläsig???

    Danke!! 8o

    Es ist nunmal wie es ist! :rolleyes:

    Das positive wenn man vom Hochhaus fällt ist...... die viele frische Luft ......... 8|

  • ANZEIGE
  • Hallo,
    es gilt die TRBS 2121 Teil 4:

    2.1 Nicht für das Heben von Personen vorgesehene Arbeitsmittel sind kraftbetriebene Hebezeuge und Flurförderzeuge, die bestimmungsgemäß nur zum Heben von Lasten vorgesehen sind.

    d.h erst Gefährdungsbeurteilung, ob du nicht besser was anderes nimmst, sonst:

    Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob die Verwendung von nicht für das Heben von Personen vorgesehenen Arbeitsmitteln unvermeidbar ist. Das Heben von Personen mit Personenaufnahmemitteln unter Verwendung hierfür nicht vorgesehener Arbeitsmittel ist nur dann zulässig, wenn die Benutzung von bestimmungsgemäß für das Heben von Personen vorgesehenen Arbeitsmitteln im Einzelfall nicht möglich ist oder die Benutzung anderer Arbeitsmittel eine höhere Gefährdung beinhaltet. Hierbei müssen Maßnahmen getroffen sein, welche die Sicherheit gewährleisten und eine angemessene Überwachung sicherstellen.
    4.1.1 Technische Maßnahmen

    (1) Das Flurförderzeug muss eine ausreichende Tragfähigkeit besitzen. Bei Frontgabelstaplern und Schubmaststaplern gilt die Tragfähigkeit als ausreichend, wenn die Bodenfläche der Arbeitsbühne die Abmessungen einer Euro-Palette (1200 mm x 800 mm) nicht überschreitet, sich der Standplatz der mitfahrenden Person(en) in Höhe der Gabelzinken befindet und die Tragfähigkeit des Gabelstaplers bei der Hubhöhe, die der Höhe der angehobenen Arbeitsbühne entspricht, mindestens das 5-fache des Gewichtes beträgt, das sich aus dem Eigengewicht der Arbeitsbühne, dem Gewicht der mitfahrenden Person(en) und der Zuladung ergibt.

    (2) Es muss eine Arbeitsbühne verwendet werden, die für diesen Zweck gebaut und in Verkehr gebracht wurde und mit einer Absturzsicherung ausgerüstet ist. An der Arbeitsbühne muss die zulässige Zuladung angegeben sein. Sie muss mit einer Vorrichtung versehen sein, die ein Verschieben oder Herunterrutschen von den Gabelzinken verhindert. Die Absturzsicherung gilt als ausreichend, wenn die Arbeitsbühne mit einer festen Umwehrung ausgerüstet ist. Diese Forderung schließt ein, dass sich bewegliche Teile der Absturzsicherung nicht nach außen schwenken lassen und in der Schutzstellung gegen unbeabsichtigte Lageveränderung gesichert sind. Seile und Ketten dürfen als Absturzsicherung nicht verwendet werden. Ein Verschieben oder Herunterrutschen wird durch eine formschlüssige Verbindung hinter dem Gabelrücken oder dem Gabelträger verhindert, z.B. mit Hilfe von Bügeln, Klinken, Ketten, Bolzen oder einsteckbaren Stangen, die gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sind.

    du darst also einen Arbeitskorb garnicht einfach so verändern, wenn dieser zugelassen und geprüft ist.

    4.1.2 Organisatorische und personenbezogene Maßnahmen
    (5) Personen auf der Arbeitsbühne dürfen sich während der Hub- Senk- und Fahrbewegungen nicht über die Arbeitsbühne hinausbeugen oder über diese hinausgreifen, und die Umwehrung muss ordnungsgemäß geschlossen sein.

    Danach langt es also, wenn die Mitarbeiter im Korb die Finger beim Verfahren drinnen lassen.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Servus,

    Ganz verstehe ich die Antwort von Holgi nicht. In der BGV D27 steht in § 26(1) folgendes:
    "(...) Arbeitsbühne zur Verfügung zu stellen, bei der die Versicherten gegen Absturz sowie gegen Quetsch- und Schergefahren durch die Hubeinrichtung geschützt sind." Das lässt m.E. wenig Spielraum für "einfach Hände unten halten".

    Davon völlig unabhängig: Was Zulassung -insb. CE Kennzeichnung- oder eben nicht angeht, so scheint mir hier ein gewisser Interpretationsspielraum der Maschinenrichtlinie hinsichtlich "auswechselbare Ausrüstung, die an Hebemaschinen zum Heben von Personen angebracht wird V/S Ausrüstung, die zum Heben von Personen bei Maschinen verwandt wird, die zum Heben von Gütern konstruiert wurden." zu bestehen. Jedenfalls bin ich mir grad' unsicher ob Zulassung für so einen Arbeitskorb oder nicht, denke aber mal eher nicht (weil 2ter Fall in obiger Gegenüberstellung)...

    Im Gesamtzusammenhang scheint mir dieses Merkblatt hilfreich.

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Tach,

    das Schutzgitter der Rückwand dient nicht nur dem Handschutz (also Hand in Hubmast), sondern auch als Kopfschutz! Es ist ein hohes Gitter. Hebt der Staplerfahrer den Korb mit dem Benutzer, so crasht erst das Gitter an die Decke, dann erst der Kopf.
    Die Rückwand muß auch so engmaschig sein, dass kein einzelner Finger zwischen eine Hubmast-Traversenverstärkung (das sind die waagerechten Streben, die beim Hub wie eine Schere wirken) kommen kann!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • hallo....

    da muss ich auch noch etwas ergänzen....die Höhe des rückwärtigen Gitters (Durchgriffschutz) muss mindestens 1,80 m hoch sein... BGV D27 (DGUV 68 ), §26:


    Personen auf der Arbeitsbühne sind gegen Quetsch- und Schergefahren durch die Hubeinrichtung geschützt, wenn an der Rückseite der Arbeitsbühne ein mindestens 1,8 m hoher durchgriffsicherer Rückenschutz angebracht ist, so dass die Quetsch- und Scherstellen im Hubmast mit den Fingern nicht erreicht werden können.

    2 Mal editiert, zuletzt von Griffin's300 (15. Mai 2014 um 19:35)

  • ANZEIGE
  • Moin,
    fast ohne Bezug zum Thema

    Zitat

    ... muss mindestens 1,80 m hoch sein...

    nö. Wenn "1,8 m" steht, heißt das
    "mindestens 1,751 m" :D
    (solch einen Streit habe ich oft genug mit Genehmigungs- oder Aufsichtsbehördlern, die nicht verstehen, dass ein Grenzwert von 5 mg/m³ nicht "5,0000 mg/m³" bedeutet, sondern dass der Grenzwert auch eingehalten ist, wenn 5,4999 mg/m³ gemessen wurden ... der Gesetz- und Verordnungsgeber denkt sich sehr oft etwas dabei, wenn er die Einheit des Grenzwertes oder die Zahl der Nachkommastellen wählt ...)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,
    fast ohne Bezug zum Thema

    nö. Wenn "1,8 m" steht, heißt das
    "mindestens 1,751 m" :D
    (solch einen Streit habe ich oft genug mit Genehmigungs- oder Aufsichtsbehördlern, die nicht verstehen, dass ein Grenzwert von 5 mg/m³ nicht "5,0000 mg/m³" bedeutet, sondern dass der Grenzwert auch eingehalten ist, wenn 5,4999 mg/m³ gemessen wurden ... der Gesetz- und Verordnungsgeber denkt sich sehr oft etwas dabei, wenn er die Einheit des Grenzwertes oder die Zahl der Nachkommastellen wählt ...)

    *hüstel*

    Auf was würdest Du denn 1,750m runden :whistling: wenn nur auf eine Nachkommastelle referenziert wird? a.r.ni "Setzen Sechs!" :thumbup:

    Sorry für's off-topic (nicht wirklich zum Thema gehörend)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • Grüß Dich, Frank,

    Auf was würdest Du denn 1,750m runden :whistling: wenn nur auf eine Nachkommastelle referenziert wird?


    ... auch auf "1,8", nachzulesen in der DIN 1333
    http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_1333

    Zitat

    a.r.ni "Setzen Sechs!" :thumbup:

    was denn - gleich die schlechteste Note?
    Ich werde meinen Kummer heute in jeder Menge alkoholfreien Bieres ertränken ... ;(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Grüß Dich,

    Zitat

    ... glenlivet 12y

    ... kenne ich (noch) nicht - aber ich kenne jemanden, der den hat ...
    bis dahin folge ich Deinem grundsätzlichen Rat mit einem (kanadischen) Crown Royal ... ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)