Hallo ihr Lieben,
ich koordiniere bei uns im Betrieb die Ersthelfer. Nun bin ich gefragt worden, ob auch ein Leiharbeiter Ersthelfer sein könne. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht, allerdings ist der Hauptarbeitgeber ja die Leiharbeitsfirma, die zu einer anderen BG gehört. Die Leiharbeitsfirma fragt nun nach, was denn dabei alles beachtet werden muss und ich solle Unterlagen senden , damit sie mit ihrer BG darüber reden können.
Da die Kurse zum betrieblichen Ersthelfer ja von der BG finanziert werden, ist meines Erachtens nur notwendig, dass die Leiharbeitsfirma den Kurs-Anmeldebogen mit eben deren Daten ausfüllt. Den "Service", den MA beim Kurs anzumelden, kann ich ja übernehmen. Oder habe ich jetzt noch was wichtiges vergessen? Es handelt sich dabei um den "Standard" Betriebshelfer-Kurs.
Ich danke schon mal im Voraus für Antworten