Ich kann mir keinen Fall bei einer Gefährdungsbeurteilung vorstellen, wo sich KEINE Gefahren ergeben. Die Sicherheit ist stets relativ, aber nie absolut. Damit gibt es eine Gefährdung, wenn auch nur sehr gering.
Ein Regal könnte z.B. falsch belastet bzw. überlastet sein, Sicherungsstifte können sich lösen, Träger oder andere Bauteile können sich verformen, usw.
Stimme ich und sicherlich die anderen Kollegen auch vollkommen zu!
Die Gefährdungsbeurteilung ist nur eine Momentaufnahme. Zukünftig Ereignisse lassen sich nicht vorhersagen, sondern können nur vermutet werden. Deshalb gibt es ja auch regelmäßige Überprüfungen.
Diese Aussage ist vollkommen FALSCH! Eine Prüfung ist eine Momentaufnahme des derzeitigen Zustands. Eine Gefährdungsbeurteilung bezieht alle möglichen Zustände mit ein! Damit sind auch zukünftige Zustände und Arbeiten, wie Betrieb und Wartung, etc. eingeschlossen!
In einem Unternehmen ist ein Regal eingestürzt und hat einen großen Schaden verursacht. Nachdem die BG, das Amt und die Versicherung den Hergang geprüft hatten, wurde festgestellt: Aufgrund der fehlenden Prüfung des Regals kam es zu dem Unfall. Dieser hätte vermieden werden können. Die Versicherung zahlte nicht, das Amt veranlasste ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das Unternehmen und ich wurde umgehend zum "Regalprüfer" ausgebildet.
Diese Aussage ist nicht korrekt (FALSCH!) und wahrscheinlich von Dir abgekürzt. Ich gehe davon aus, dass Du nicht meintest, dass der Einsturz aufgrund fehlender Prüfungen stattgefunden hat, sondern die Anzeichen für diesen Vorfall im Vorfeld durch entsprechende Prüfungen hätten erkannt werden können.
In der DIN EN 15635 wird von einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einer jährlichen Regalprüfung (ggf. auch öfter,; siehe Gefährdungsbeurteilung) gesprochen. Wozu sollten Regelwerke erstellt werden, wenn sie dann doch nicht richtig sind?!
Ich kann Deiner Argumentation nicht ganz folgen, sorry. Wieso sind diese Regelwerke "nicht richtig erstellt"?
Diese sind schon richtig, nur der Anwender muss diese auch verstehen und situationsbezogen anwenden können. Das ist die sog. "kognitive Transferleistung". Wenn er das nicht kann... kann er kein Anwender/ Sachkundiger/ Befähigte Person/ etc sein, somit für die Anwendung entsprechender Prüfrichtlinien und als Prüfer absolut ungeeignet Noch einmal: Damit ist dieser fachlich und kognitiv UNGEEIGNET!
Gruß
Jens
PS: Wer in Frage stellt, ob ich Sachverständiger bin, der auch unter diesem Titel geführt wird, kann das gerne öffentlich anzweifeln. Ich werde darauf nicht antworten. Das wird dann untermauert, wenn ich für ein Gutachten dorthin bestellt werde
Sind wir hier auf einem Kindergeburtstag oder in einem Fachforum?