Überprüfung Lagerregale

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  • Ich kann mir keinen Fall bei einer Gefährdungsbeurteilung vorstellen, wo sich KEINE Gefahren ergeben. Die Sicherheit ist stets relativ, aber nie absolut. Damit gibt es eine Gefährdung, wenn auch nur sehr gering.
    Ein Regal könnte z.B. falsch belastet bzw. überlastet sein, Sicherungsstifte können sich lösen, Träger oder andere Bauteile können sich verformen, usw.


    Stimme ich und sicherlich die anderen Kollegen auch vollkommen zu!

    Die Gefährdungsbeurteilung ist nur eine Momentaufnahme. Zukünftig Ereignisse lassen sich nicht vorhersagen, sondern können nur vermutet werden. Deshalb gibt es ja auch regelmäßige Überprüfungen.


    Diese Aussage ist vollkommen FALSCH! Eine Prüfung ist eine Momentaufnahme des derzeitigen Zustands. Eine Gefährdungsbeurteilung bezieht alle möglichen Zustände mit ein! Damit sind auch zukünftige Zustände und Arbeiten, wie Betrieb und Wartung, etc. eingeschlossen!

    In einem Unternehmen ist ein Regal eingestürzt und hat einen großen Schaden verursacht. Nachdem die BG, das Amt und die Versicherung den Hergang geprüft hatten, wurde festgestellt: Aufgrund der fehlenden Prüfung des Regals kam es zu dem Unfall. Dieser hätte vermieden werden können. Die Versicherung zahlte nicht, das Amt veranlasste ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das Unternehmen und ich wurde umgehend zum "Regalprüfer" ausgebildet.


    Diese Aussage ist nicht korrekt (FALSCH!) und wahrscheinlich von Dir abgekürzt. Ich gehe davon aus, dass Du nicht meintest, dass der Einsturz aufgrund fehlender Prüfungen stattgefunden hat, sondern die Anzeichen für diesen Vorfall im Vorfeld durch entsprechende Prüfungen hätten erkannt werden können.

    In der DIN EN 15635 wird von einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einer jährlichen Regalprüfung (ggf. auch öfter,; siehe Gefährdungsbeurteilung) gesprochen. Wozu sollten Regelwerke erstellt werden, wenn sie dann doch nicht richtig sind?!


    Ich kann Deiner Argumentation nicht ganz folgen, sorry. Wieso sind diese Regelwerke "nicht richtig erstellt"?
    Diese sind schon richtig, nur der Anwender muss diese auch verstehen und situationsbezogen anwenden können. Das ist die sog. "kognitive Transferleistung". Wenn er das nicht kann... kann er kein Anwender/ Sachkundiger/ Befähigte Person/ etc sein, somit für die Anwendung entsprechender Prüfrichtlinien und als Prüfer absolut ungeeignet ;) Noch einmal: Damit ist dieser fachlich und kognitiv UNGEEIGNET!

    Gruß

    Jens

    PS: Wer in Frage stellt, ob ich Sachverständiger bin, der auch unter diesem Titel geführt wird, kann das gerne öffentlich anzweifeln. Ich werde darauf nicht antworten. Das wird dann untermauert, wenn ich für ein Gutachten dorthin bestellt werde ;)
    Sind wir hier auf einem Kindergeburtstag oder in einem Fachforum? :cursing:

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    4 Mal editiert, zuletzt von Globetrotter (21. Juni 2014 um 17:26)

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  • Hallo kronosom,

    du schreibst, ein Regal ist eingestürzt.

    Warum?
    Aus der Ferne können wir das nicht begutachten. Die Erfahrung zeigt jedoch das ein Regal, bei richtiger und sachgerechter Nutzung, ein zuverlässiges Arbeitsmittel ist. Alles was drumherum passiert geht irgendwie in eine Rechnung mit ein. Klar ist es so, das eine Überlastung neg. ist, eine Beschädigung auch, ein falsches Aufstellen, ein falsches reparieren, ...., und so weiter. Die Liste kann jeder für sich weiterführen. Doch demgegenüber gibt es auch pos. Aspekte: eine wöchentliche Sichtkontrolle durch den Regalbeauftragten (oder noch besser durch alle Nutzer), eine Inspektion durch neutrale Augen, eine vernünftige Wartung und ein respektvoller Umgang von Staplern und Regalteilen führen zu einer längeren Lebensdauer.

    Alles was jetzt an Papierkram dazukommt ist dann ebenfalls etwas positives in Sachen Respekt. Hier wird darüber nachgedacht was denn passieren könnte. Jetzt nicht in Hinblick auf das Regal, sondern in Hinblick auf den Menschen, der in dem Umfeld ist. Aber auch jede Theorie hat ihre Lücken. Keiner kann wirklich exakt alles vorhersehen. Doch jede Prüfung bringt ein wenig Sicherheit. Ob jetzt nach DIN oder BGR oder einfach nach "Verstand" gecheckt wird, egal, aber es bringt wieder ein kleines und positives Puzzleteilchen für das Gesamtbild.

    Ich finde, der Mensch, der etwas (be)nutzt, muß dafür auch Respekt haben. Nur so kann die Technik dann auch beherrscht werden.
    Wenn dann noch jeder Schaden erkannt wird, gemeldet wird, repariert wird, das Ding nicht überlastet wird, es richtig benutzt wird, ja dann sind die Risiken nicht weg, aber eben kleiner und vielleicht tolerierbar?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (23. Juni 2014 um 07:20)

  • Hallo,

    die Gefährdungsbeurteilung ist fast so wie eine FMEA

    FMEA
    Fehler, die während der Produktion oder dem Einsatz von Produkten auftreten, verursachen hohe Kosten der Fehlerbeseitigung. Oft führen sie sogar bis hin zum Ansehensverlust eines Unternehmens bei seinen Kunden. Es ist daher sinnvoll, schon in einer frühen Phase der Produkt- und Prozessplanung und -entwicklung möglicherweise auftretende Fehler zu betrachten. Die Fehlermöglichkeits- und -einflussanalyse (FMEA) ist eine zielgerichtete Methode, mit der mögliche Fehler frühzeitig ermittelt werden. Die aus den Fehlern entstehenden Risiken werden bewertet und anschließend Gegenmaßnahmen zur Vermeidung der Fehler entwickelt. Nach dem jeweiligen Betrachtungsobjekt der FMEA wird zwischen System-, Konstruktions- und Prozess-FMEA unterschieden.

    Dieses ist ein Ausschnitt aus QZ-online.de
    Portal für Qualitätsmanagement

    Gruß

    Hans-Peter Weiland :?:

  • Hallo,

    ich stimme Dir in allen Punkten zu, Globetrotter.

    @ Waldmeister: Eine Begutachtung ist nun ja leider nicht mehr notwendig - dat Ding ist Schrott. Es wurde jahrelang NICHTS unternommen - keine Kontrollen, keine Inspektionen! Die Benutzer hatten irgendwann aufgegeben, sich um das Regal zu kümmern, weil die "Entscheidungsträger" die Warnungen ausblendet hatten bzw. bagatellisierten. So kam es, wie es kommen musste...
    Als das Kind dann im Brunnen lag (bzw. das Regal am Boden), war das Geschrei groß und ein "Bauernopfer" wurde schnell gefunden. Der von Dir erwähnte Respekt muß nun wieder mühsam aufgebaut werden - so kam ich zu diesem Lehrgang und dieser undankbaren Aufgabe :(

    Nun habe ich noch eine weitere Leiche im Keller:
    Ein Fachbodenregal Marke "Eigenbau" ist in Nutzung und wird auch weiterhin benutzt werden. Es fehlen (natürlich) die Kennzeichnungen (Fachlast,...). Die Metallbauer haben sich wirklich große Mühe gegeben und massive Stahlelemente verbaut. Das Regal wird nur per Hand bestückt und mit Kleinteilen (Schrauben, kleine E-Motore,...) beladen.
    Ist es denkbar, durch Belastungstests die maximale Fach-/Feldlast zu bestimmen? Ein externes Gutachten wird abgelehnt. Eine Berechnung traue ich mir abslout nicht zu. Da das Regal DEFINITIV weiter benutzt wird, wollte ich wenigstens einen Riegel vor einer möglichen Überlastung schieben. Wie würdet Ihr die Herausforderung angehen? Danke im Voraus für Eure Mühe!

    Kronosom

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

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  • Hallo WaldMANN,

    vielen Dank für den Hinweis. Ich werde es so machen. Den "Belastungstest" werde ich dann der Geschäftsführung vorstellen und diese entscheiden lassen. Damit sitzt sie dann mit im Boot. Schön, dass es hier Leute gibt, die nicht nur auf Paragraphen pochen, sondern auch vertretbare Lösungen für ungewöhnliche Herausforderungen suchen und finden. Und noch schöner ist, das ich davon profitieren kann. Dickes LOB!!!

    Kronosom

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

  • .........immer gerne.

    Wenn du es so machst, bleib sauber: Alles gaaaaanz penibel dokumentieren und alle Leute mit ins Boot nehmen. Vor allem die Lagermenschen, die das Ding genau kennen. Nicht übertreiben und kein Risiko eingehen! Regale können auch 'mal Domino-Day spielen!!!

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Kronosom,

    wenn es so wäre wie Du schreibst, bräuchte es gar keine Gefährdungsbeurteilung!
    Zwischen Sicherheit und Gefahr zu unterscheiden (und dafür auch gerade zu stehen!), ist doch der Sinn der Gefährdungsbeurteilung.
    §5 ArbSchG: "Der AG hat durch eine Beurteilung der (...) Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen (...) erforderlich sind"
    Der AG entscheidet also, ob alles i.O. ist (Sicherheit), oder eben nicht (Gefahr). Wenn er meint, dass er was tun muss, weil die Situation ihm zu gefährlich ist, führt er seine Maßnahmen durch.
    OK - meistens gibt es Vorschriften, die ihm die Entscheidung weitgehend abnehmen - aber im Kern ist es so.
    Z. B. bei psychischen Faktoren gibt es keine eigenen Vorschriften. Hier kann der AG völlig frei entscheiden. Das GAA, BG und sein Betriebsrat da mitreden, steht auf einem anderen Blatt...

    FAZIT: Sicherheit und Gefahr sind relativ - da hast Du recht. Aber die Grenze (Grenzrisiko!) zieht eben der AG mit seiner GB.