Moin,
nach der DGUV 2 ist der Betreuungsaufwand jährlich zu ermitteln. Bei uns läuft der Vertrag unterjährig aus. Jetzt liege ich etwas mit unserem Dienstleister im Clinch, weil er die DGUV 2 so interpretiert, dass jährlich gleichzusetzen ist mit dem Kalenderjahr, während ich sage, dass wir der Einfachtheit halber das Jahr ab Beginn des Leistungszeitraums + 365 Tage betrachten (z.B. Betreuung beginnt am 01.06.2014 dann ist für die Zeit bis zum 31.05.2014 der jährliche Betreuungsaufwand zu ermitteln). Ansonsten müsste ich wieder eine prozentuale Aufstückelung der unterjährigen Betreuungszeiträume vornehmen, was in meinen Augen einfach nur zusätzlicher Aufwand ist. Steht es irgendwo in Stein gemeißelt, dass das Kalenderjahr zugrunde zu legen ist? Vielleicht habe ich es ja nur übersehen.
Gruß Frank