Muss für Tipex, Uhu usw. auch ein Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein und im Gefahrstoffregister geführt werden?

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  • Hallo,
    ich soll jetzt als Sifa tätig werden. Der Betrieb hat etwa 50 Mitarbeiter und führt ein Chemikalienregister über alle verwendeten Gefahrstoffe.
    Allerdings ist dort wirklich alles aufgeführt, von Tipex über Uhu und Gewindesicherung bis zu vielen anderen Dingen. Dies sind dann zusammen fast 200 Gefahrstoffe!
    Natürlich müssen und sollen die Gefahrstoffe die im Betrieb eingesetzt werden auch aufgeführt, ordnungsgemäß gelagert und verwendet werden, sowie ein Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein. Aber bei den vielen, fast unüberschaubaren und sich ständig ändernden Stoffen geht doch der Überblick für die wesentlichen und gefährlicheren Stoffe verloren.

    Daher nun meine Frage. Was muss alles in der Chemikalienliste aufgenommen werden, für welche Stoffe muss das Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein.

    Wie handhabt ihr das?

    Gruß
    Udo

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  • Hallo Udo,

    bei uns steht jeder Gefahrstoff der im Unternehmen genutzt im Gefahrstoffkataster und es gibt für jeden Gefahrstoff das neuste Sicherheitsdatenblatt! (nicht älter als 2 Jahre)
    Zusätzlich werden auch alle nicht kennzeichnugspflichtigen Stoffe gelistet, aber das ist bei uns Konzernvorgabe.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Aufnehmen ist sicher kein Fehler. Aber dann direkt ne Gefährdungsbeurteilung erstellen. Beim mir kommt da eine vernachlässigbare Gefährdung, bei ordnungsgemäßem Umgang, heraus.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Moin,

    ein Sicherheitsdatenblatt schadet nicht und im Gefahrstoffverzeichnis werden auch die verwendeteten Mengen erfasst. Damit sind schon mal wichtige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung vorhanden.

    Pattex im Büro, Minimengen, ordnungsgemäßer Umgang --> (sehr) geringe Gefährdung

    Pattex in der Produktion kann dagegen umfangreiche Maßnahmen verlangen. (Wir haben mal Schaumstoff in Plastikkoffer geklebt. 5 kg Eimer. Ablüften in der Halle ohne Absaugung :cursing: Machen wir seit der Gefährdungsbeurteilung nicht mehr :thumbup: )


    8o Sicherheitsdatenblatt schadet evtl. doch wenn man Vorgaben 1zu1 umsetzt. Um einen Schreibfuhler mittels Tipp-Ex zu beheben, ist mMn kein umluftunabhängiges Atemsystem notwendig. 8o


    Gruß,
    Rainer

    "Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist befürchtet, das der Optimist recht hat." (James Branch Cabell)

  • Zunächst einmal sollte man sich Gedanken darüber machen, zu was das Gefahrstoffverzeichnis dient? Daraus ergeben sich dann einige Rahmenbedingungen.
    Bei uns wird das Gefahrstoffverzeichnis bereichsbezogen geführt, was bedeutet, dass für definierte Arbeitsbereiche ein Verzeichnis angelegt wird. Dieses Verzeichnis wird dann im Gesamtverzeichnis für den Betrieb als übergeordnetem Bereich fortgeführt. Bei uns in Form einer Datenbank. Dadurch lässt sich sowohl feststellen, wo im Betrieb welcher Stoff in welcher Menge eingesetzt ist, als auch welche Stoffe im Bereich xy zum Einsatz kommen.

    Für die Unterweisungen und Betriebsanweisungen (BA) gibt es ein unteres Abschnittskriterium, zu finden in der TRGS 555


    Um die Gefährdungsbeurteilung durchführen zu können müssen somit weitere Stoffdaten vorliegen => SDB erforderlich.
    Bei uns wurde dann intern festgelegt, dass Büromengen und andere Kleinstmengen nicht beachtet werden => einzelne Klebstofftube, wird weder im Verzeichnis geführt, noch eine BA erstellt.
    Größere Mengen im Lager oder auch Umgang, bei welcher man nicht auf geringe Menge, Dauer und Exposition kommt, werden dann wieder aufgenommen.
    In speziellen Bereichen werden dann die Betriebsanweisungen auch zusammengefasst oder für ähnliche Produkte Sammelbetriebsanweisungen gestaltet. Dies trifft z.B. Laborbereiche, wo entsprechend ausgebildetes Fachpersonal tätig ist, aber auch technische Bereiche. Da ist es völlig unerheblich, ob das Ölspray von Firma x oder y kommt, die Gefährdung ist bei beiden Produkten weitgehend identisch => Sammel BA Ölsprays. So kann man noch viele weitere Produkte in Form von Sammel BA abdecken, allerdings gehört in das Gefahrstoffverzeichnis zu dem Produkt dann ein entsprechender Verweis auf die BA.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hi Tiefflieger,
    dein Name gefällt mir schon mal, passt zu meinem (Senkrechtstarter)!!!

    Deine Handhabung der Dinge klingt sehr praxisnah. Ich glaube so werde ich das auch handhaben.

    Bis jetzt haben die in jeder Abteilung an jedem Arbeitsbereich die BA und das Sicherheitsdatenblatt aufgehängt. Es sollte doch wohl ausreichend sein, das SDB als PDF abzulegen und allen Mitarbeitern zugänglich zu machen. Ist nämlich immer eine heiden Arbeit die SDB aktuell zu halten, da sie überall im Betrieb verstreut sind. Dazu teilweise für ein und denselber Stoff mehrmals, wenn mit diesem Stoff an mehren Arbeitsplätzen gearbeitet wir.

    Gruß
    Udo

  • ...Bis jetzt haben die in jeder Abteilung an jedem Arbeitsbereich die BA und das Sicherheitsdatenblatt aufgehängt....


    Zu viel Platz an den Wänden oder kein Geld für eine Tapete?

    BA müssen vor Ort und für die Mitarbeiter zugänglich sein, SDB nicht. Siehe §14 GefStoffV.
    Der Zugang zu Sicherheitsdatenblättern ist geregelt über Artikel 35 der REACH Verordnung 1907/2006. Dort steht nichts davon, dass man jederzeit Zugang zu den SDB hat und auch nichts davon, dass dies vor Ort am Arbeitsplatz sein muss. Dies macht auch wenig Sinn, den SDB sind nicht für Laien geschrieben, diese lesen daraus garantiert die falschen Dinge. Bei uns werden die SDB zentral bei mir geführt und können dort auch zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden. Dies macht durchaus Sinn, wie man an Deinem Beispiel sehen kann. Durch diese zentrale Führung, gelten nur die bei mir geführten SDB als offizielle Versionen. Klar dürfte in den Bereichen so manch eine Kopie irgendwo im Ordner schlummern, diese sind aber somit nicht offiziell.
    Nach Artikel 36 der REACH Verordnung gilt für diese Daten eine Archivpflicht von 10 Jahren nach letzter Verwendung des Produktes. Für CMR Stoffe gilt nach §14 GefStoffV eine Archivpflicht von 40 Jahren nach Ende der Exposition. Solche Daten sollte man nach Möglichkeit zentral archivieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin, Helau und Alaaf,

    mir ist heute Morgen mal nach diskutieren.

    Zuerst zu Udos Frage. 1. Ich würde alles aufnehmen. 2. Wie willst Du ohne SDB rauskriegen ob der Stoff Gefahrstoff ist oder nicht?

    Was mir auffällt ist, dass es unzählige Definitionen für dieses Register/Kataster gibt. Ins Gefahrstoffkataster gehören Gefahrstoffe rein, klar.
    Ich glaube aber, die meisten von uns führen ein Kataster in dem "alle" Chemikalien gelistet werden, ob Gefahrstoff oder nicht. Macht ja auch Sinn,
    denn irgendwie muss man ja nachhalten, was in einem Betrieb so alles benutzt wird, und wovon ein MA plötzlich Pickel im Gesicht bekommen hat. Und aus
    meiner Erfahrung ist das nicht immer der Gefahrstoff.

    Eine provozierende Rückfrage an Sturm, aber wirklich ernst gemeint und in der Hoffnung auf eine Antwort.
    Wie schafft ihr das mit JEDEM Stoff und JEDEM SDB???? Habt ihr keine Entwicklungsingeneure, die alles sammeln oder geschäftige Vertreter, die für Versuche alles da lassen?
    Wenn es da ein funktionierendes System gibt, immer her damit. Da bin ich für jeden Hinweis oder eine Idee wie man das prozessicher umsetzt dankbar.
    Ich für meinen Teil falle da bei jedem Audit in irgendeiner Form auf. Stoff nicht gelistet oder Datenblatt zu alt.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Hallo ixetic,

    wir sind zwar ein weltweit agierender Konzern aber ein sehr kleiner Standort etwa 80 Mitarbeiter davon 20 Mitarbeiter in der Prototypenproduktion und ca. 30 Hard und Software Ing,s in der Entwicklungsabteilung.

    Nun zu Deinen Fragen: Bei uns geht alles (Gefahrstoffe, Betriebsstoffe) über meinen Tisch dazu gibt es bei uns eine Anweisung der Geschäftsführung die auch von unseren Ing,s eingehalten wird trotz Sammelwut. Wenn ein Vertreter einen Stoff mitbringt so muss er das beim Entwickler und mir anmelden und muss das Technische Datenblatt sowie das SDB dabei haben. Ohne die beiden Datensätze und meinen Ok bleibt bei uns nichts im Unternehmen. Und das klappt meiner Meinung auch!!!!!!!!
    Bei Versuchen oder Musterprüfungen trage ich dann für die Zeit des Versuches den Stoff in eine Liste ein der dann bei nicht Verwendung entsorgt wird oder nach Freigabe durch mich ins Gefahrstofkataster aufgenommen wird. Die SDB schaue ich mir alle zwei Jahre an und fordere wenn nötig neue an. Wir haben zur Zeit 150 Gefahrstoffe in kleinen Gebinden im Gefahrstoffkataster aufgelistet das ist natürlich überschaubar, gebe ich ja zu bei größeren Mengen und Anzahl von Stoffen geht das nicht so leicht!!
    Übrigens darf auch kein Mitarbeiter irgendeinen Stoff auch z.B. kein Insektenspray ins Unternehmen bringen wenn es Anforderungen gibt dann geht alles über meinen Tisch. Das klappt bei uns sehr gut aber wie gesagt wir sind relativ klein da ist das überschaubar.
    Zusätzlich gibt es bei uns im Konzern regelmäßig Audits vom Europa EHS-Manager der alles kontrolliert und auch gerne solche Stoffe finden würde aber nicht findet. Bis jetzt bin ich immer durch das Audit gekommen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Hallo Hans-Jürgen,
    das hört sich alles wie bei uns an, von weltweit bis europäischer EHS Manager.... :D
    Vielleicht sind wir, ohne es zu ahnen, ja sogar Kollegen!?
    Bei uns gibt es ca. 800 Stoffe einschließlich der Datenblätter. Das aktuell zu halten funktioniert vielleicht 1 Woche.
    Nutzt Du irgendwelche Hilfsmittel die einen erinnern wann ein Datenblatt zu aktualisieren ist?

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Hallo ixetic,

    ich sagte ja wir sind klein und überschaubar da kann sowas noch klappen, ein kleines Hilfsmittel habe ich auch, unser Konzern hat ein EHS Center in dem jeder Standort solche und andere Aufgaben z. B. BGVA3 Prüfungen, SDB,s eingeben muss, ich werde dann per Mail rechtzeitig an meine Aufgaben erinnert. Das funktioniert eigentlich ganz gut könnte aber meiner Meinung aber noch verfeinert werden weil es recht grob ist.

    Unser Konzern heißt im übrigen APEX Tool Group vorher gehörten wir zu Cooper Power Tools/Danaher.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • ....Was mir auffällt ist, dass es unzählige Definitionen für dieses Register/Kataster gibt. Ins Gefahrstoffkataster gehören Gefahrstoffe rein, klar.
    Ich glaube aber, die meisten von uns führen ein Kataster in dem "alle" Chemikalien gelistet werden, ob Gefahrstoff oder nicht. ...

    Die Bezeichnungen Kataster, Verzeichnis oder auch Register kann man hier als Synonym verwenden. Früher wurde es einmal als Kataster definiert, inzwischen findet man in §6 GefStoffV den Begriff Verzeichnis.
    Los geht es ja schon mit dem Begriff Gefahrstoff, der vielen nicht so recht geläufig ist und der oft mit gefährlichen Stoffen verwechselt wird. Gefährliche Stoffe sind nach §3 GefStoffV definiert und das sind in der Regel die kennzeichnungspflichtigen Stoffe. Diese nimmt eigentlich jeder in sein Gefahrstoffverzeichnis auf. Allerdings ist der Begriff Gefahrstoff noch weiter gefasst, siehe §2 GefStoffV und somit sind noch weitere Stoffe als Gefahrstoff anzusehen. Da dies oft auch vom Umgang abhängig ist, werden hier also noch einige Stoffe als Gefahrstoff zu händeln sein, die nicht kennzeichnungspflichtig sind oder z.B. erst beim Umgang entstehen (z.B. Abgase, Zersetzungsprodukte usw.). Da man in der Regel das Verzeichnis erstellt und dann die Gefährdungsbeurteilung erstellt, unter Zuhilfenahme diverser Daten z.B. des SDB und der Verwendungsbedingungen, ist zu diesem Zeitpunkt oft noch nicht eindeutig sicher, dass es sich um einen Gefahrstoff handelt. Daher werden im Verzeichnis auch Arbeitsstoffe geführt. Gut wer jetzt ein Feld hat, wo er festlegen kann, ob ein Stoff Gefahrstoff ist oder nicht. Denn die Behörde darf sich nur für die Gefahrstoffe interessieren, der Rest geht sie nichts an. Ein gutes Beispiel für einen Gefahrstoff, der aber kein gefährlicher Stoff ist, ist Wasser, das ja bei entsprechend langem Umgang (Stichwort Feuchtarbeit) die entsprechende Gefahr entwickelt.

    ....Wie schafft ihr das mit JEDEM Stoff und JEDEM SDB????


    Um möglichst jeden Stoff entsprechend zu erfassen bietet sich ein Freigabesystem an. Nur Stoffe die durch eine entsprechend benannte Stelle (oder mehrere Stellen) freigegeben wurde, darf in den Betrieb. Dazu gehören alle Beschaffungsstellen entsprechend informiert. Also die Einkaufsabteilung und alle anderen Bereiche die z.B. Kleinmengen irgendwo "besorgen" oder "Muster" annehmen. In kleinen überschaubaren Betrieben dürfte sich so eine Struktur relativ einfach aufbauen lassen, in größeren Betrieben wird man hier mit großer Wahrscheinlichkeit immer gewisse Lücken haben, die man dann nach und nach angehen muss. Im Zweifelsfall mit entsprechendem Druck. Wird ein Stoff ohne Freigabe vorgefunden, hat der entsprechende Abteilungsleiter die notwendigen Dokumente innerhalb einer bestimmten Frist zu beschaffen und eine entsprechende Anfrage zur Freigabe zu stellen. Erfolgt dies nicht, wird der Stoff auf Kosten des Bereiches entsorgt.

    ...Bei uns geht alles (Gefahrstoffe, Betriebsstoffe) über meinen Tisch dazu gibt es bei uns eine Anweisung der Geschäftsführung die auch von unseren Ing,s eingehalten wird trotz Sammelwut. Wenn ein Vertreter einen Stoff mitbringt so muss er das beim Entwickler und mir anmelden und muss das Technische Datenblatt sowie das SDB dabei haben. Ohne die beiden Datensätze und meinen Ok bleibt bei uns nichts im Unternehmen.


    Somit ein Freigabesystem, ähnlich wie ich es oben beschrieben habe.

    ...Die SDB schaue ich mir alle zwei Jahre an und fordere wenn nötig neue an. Wir haben zur Zeit 150 Gefahrstoffe in kleinen Gebinden im Gefahrstoffkataster aufgelistet das ist natürlich überschaubar,....


    Eigentlich muss ja der Lieferant geänderte SDB unaufgefordert liefern, an alle Kunden, die den Stoff im letzten Jahr bekommen haben. Viele Hersteller scheuen diesen Aufwand und stellen ihre SDB im Internet zum Download zur Verfügung. Die entsprechenden Verbände leisten hier auch gewaltige Lobbyarbeit, so dass man in Zukunft als Kunde wohl die SDB beim Lieferanten "abholen" muss. Die 2 Jahre Grenze findet man ja immer wieder, sie ist aber nirgendwo gesetzlich vorgeschrieben.

    ...Bei uns gibt es ca. 800 Stoffe einschließlich der Datenblätter. Das aktuell zu halten funktioniert vielleicht 1 Woche.
    ...


    Dann muss man eben Prioritäten setzen. Große Mengen und hohe Gefährdungspotentiale müssen häufiger auf Aktualität überprüft werden, niedrigere Gefährdungspotentiale entsprechend seltener.
    Mitte 2015 wird es dann richtig "lustig". Schon mal versucht, heute ein SDB eines Reinigers nach GHS bzw. CLP zu bekommen? Alle großen Reinigungsmittelhersteller werden wohl erst zum letzten Stichtag 1.6.2015 umstellen, aus gutem Grund.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.