Eignungsuntersuchungen in der Feuerwehr

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  • Hallo,

    Danke für den Hinweis, ist aber kalter Kaffee.
    Viele freiwilligen Feuerwehren sind mit ganz anderen Problemen,
    hinsichtlich G26 konfrontiert. G30/ G31 sind fast gänzlich unbekannt,
    teilweise selbst bei den Hauptberuflichen.

    Abseits der G26 müsste man ganz grundsätzlich untersuchen, auch
    im Hinblick auf die vielen Versicherungsproblematiken und die Eignung.
    Dann könnte man sowas u.a. verhindern:
    http://www.idf.nrw.de/aktuelles/news/leiter_steigen.php

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich habe mir das Infoblatt Nr.3 durchgelesen.

    Die Inhalte stehen im Gegensatz zu den Aussagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die haben in ihren Erläuterungen zur Änderung der ArbMedVV eine gänzlich andere Rechtsauffassung.

    Nach einer Vorsorge (Untersuchung ist nämlich nicht mehr vorgeschrieben!) gemäß der G-Reihe ist eine Bescheinigung vom Arzt aus zu füllen aus der ersichtlich wird, wann und zu welchem Anlass eine Vorsorge durch geführt wurde und wann ein weiterer Vorsorgetermin ansteht. Zitat aus dem Schreiben des Ministeriums:

    "Die für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge gleichermaßen gültige Vorsorgebescheinigung ersetzt die bislang auszustellende Bescheinigung über das Untersuchungsergebnis." und "Die Vorsorgebescheinigung enthält keine Aussage dazu, ob gesundheitliche Bedenken bestehen, dass die betreffende Person ihre Tätigkeit ausübt."

    Das Ministerium vertritt die nachvollziehbare Auffassung, dass Untersuchungen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen darstellen. Und solch ein Eingriff kann nicht gegen den Willen eines Betroffenen durchgeführt werden. Die Vorsorge nach den G Grundsätzen sind nicht geeignet um eine Eignungsfeststellung zu erhalten, dazu noch ein Zitat aus dem o.g. Schreiben:

    " Über eine neue Terminologie und durch Klarstellungen wird noch besser als bisher verdeutlicht, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht um den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen geht und dass es keinen Untersuchungszwang gibt."

    Die Textzitate stammen aus: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion 53107 Bonn Stand: November 2013 Best.-Nr.: A 453

    Gruß

    Der Stefan

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

  • Hallo,

    Danke für den Hinweis, ist aber kalter Kaffee.

    Moin,

    kommt darauf an, auf welcher Seite des Schreibtisches man sitzt. Die Untersuchungen, die unseren Kollegen von der Feuerwehr angeboten werden, sollen eben nicht noch von meinem allgemeinen Vorsorgebudget abgehen, deswegen ist es wieder ein kleiner Baustein im großen Argumentebaukasten, wenn es mal wieder darum geht, wie viel Geld die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter kosten "darf". :cursing:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,


    kommt darauf an, auf welcher Seite des Schreibtisches man sitzt.

    Auf beiden Seiten :D


    Die Untersuchungen, die unseren Kollegen von der Feuerwehr angeboten werden, sollen eben nicht noch von meinem allgemeinen Vorsorgebudget abgehen, deswegen ist es wieder ein kleiner Baustein im großen Argumentebaukasten, wenn es mal wieder darum geht, wie viel Geld die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter kosten "darf". :cursing:

    Da hast Du Recht.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ich habe mir das Infoblatt Nr.3 durchgelesen.

    Die Inhalte stehen im Gegensatz zu den Aussagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die haben in ihren Erläuterungen zur Änderung der ArbMedVV eine gänzlich andere Rechtsauffassung.

    Nach einer Vorsorge (Untersuchung ist nämlich nicht mehr vorgeschrieben!) gemäß der G-Reihe ist eine Bescheinigung vom Arzt aus zu füllen aus der ersichtlich wird, wann und zu welchem Anlass eine Vorsorge durch geführt wurde und wann ein weiterer Vorsorgetermin ansteht. Zitat aus dem Schreiben des Ministeriums:

    Sollte ein Feuerwehrmann während eines Einsatzes aus gesundheitlichen Gründen versagen, kann es nicht nur ihn selbst, sondern auch Kollegen und Brandopfer in Gefahr bringen. Deshalb handelt es sich bei der Feuerwehruntersuchung G26.3 nicht nur um die Vorsorge im Sinne der ArbMedVV, sondern auch um Tauglichkeit.

    Viele Grüße

    Ruslan

    Einmal editiert, zuletzt von betriebsarzt (26. Februar 2014 um 00:33)

  • Hallo,

    Sollte ein Feuerwehrmann während eines Einsatzes aus gesundheitlichen Gründen versagen, kann es nicht nur ihn selbst, sondern auch Kollegen und Brandopfer in Gefahr bringen. Deshalb handelt es sich bei der Feuerwehruntersuchung G26.3 nicht nur um die Vorsorge im Sinne der ArbMedVV, sondern auch um Tauglichkeit.

    Ja, wobei ich von einer G26 keinesfalls eine Eignung für den
    Einsatzdienst ableiten würde. Die G26 ist für mich eine Eignung
    für den AS, nicht mehr und nicht weniger.

    Bleiben wir bei deinem Beispiel (Gefahr Kollegen/ Brandopfer etc.),
    dann siehe nochmal meine Verlinkung zum IdF NRW.
    Ferner, schau Dir mal an welche Lehrgänge bis zu diesem Zeitpunkt
    als Voraussetzung erfüllt werden müssen. Ein FM (SB) der unter
    Höhenangst leidet, kann in meinen Augen die G26 unzählige
    Male bestehen, für mich ist er untauglich. Wie will er z.B.
    in einem Notfall eine ALB benutzen oder einen Innenangriff/
    Rettung über DLA (K) oder tragbare Leitern vortragen? Oder wie
    will ein StF/ GF/ ZF eine Einsatzlage erkunden?

    Natürlich muss man "Mängel" wie Höhenangst unterscheiden, ein
    FM (SB) sollte sich aber in einer Höhe/Tiefe von 30m ohne Ängste
    bewegen können.

    Daher mein Einwand:
    "Abseits der G26 müsste man ganz grundsätzlich untersuchen, auch
    im Hinblick auf die vielen Versicherungsproblematiken und die Eignung."

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010


  • Ja, wobei ich von einer G26 keinesfalls eine Eignung für den
    Einsatzdienst ableiten würde. Die G26 ist für mich eine Eignung
    für den AS, nicht mehr und nicht weniger.

    Das stand doch auch nie zur Debatte. Die Definition der G26 ist doch klar. Es wird eine Eignung festgestellt. Wenn ich den Führerschein Klasse B habe, kann ich noch lange keinen Sattelzug, einen Kran oder einen ICE steuern. Gerade bei Tätigleiten, die in viele G-Bereiche reinspielen, muss eben das Gesamtpaket stimmen, damit der Probant geeignet ist. Ansonsten könnte man sich auch jede G-Untersuchung schenken.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,


    Ja, wobei ich von einer G26 keinesfalls eine Eignung für den
    Einsatzdienst ableiten würde. Die G26 ist für mich eine Eignung
    für den AS, nicht mehr und nicht weniger.

    Hallo,

    ich habe nicht geschrieben, dass G26 alleine für die Einsatztauglichkeit ausreichend ist.

    Viele Grüße

    Ruslan

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  • Hallo,


    ich habe nicht geschrieben, dass G26 alleine für die Einsatztauglichkeit ausreichend ist.

    Ja, es ist aber auch keine Feuerwehruntersuchung, wie in deinem vorherigen Post bezeichnet.


    Das stand doch auch nie zur Debatte. Die Definition der G26 ist doch klar. Es wird eine Eignung festgestellt. Wenn ich den Führerschein Klasse B habe, kann ich noch lange keinen Sattelzug, einen Kran oder einen ICE steuern. Gerade bei Tätigleiten, die in viele G-Bereiche reinspielen, muss eben das Gesamtpaket stimmen, damit der Probant geeignet ist. Ansonsten könnte man sich auch jede G-Untersuchung schenken.

    Ich glaube wir sind uns da einig, leider kann ich diese Einigkeit aber
    nicht bei den freiwilligen und den hauptberuflichen feststellen.
    Gerade in meinem Bereich gilt die G26 als das " Nonplusultra" (siehe
    Beispielhaft aktuelle Stellenausschreibungen).

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Hallo,


    Ja, es ist aber auch keine Feuerwehruntersuchung, wie in deinem vorherigen Post bezeichnet.

    Doch ist es die Feuerwehruntersuchung, was wir hier in diesem Thread besprechen. Es gibt auch Tätigkeiten (außerhalb der Feuerwehr), wobei schwerer Atemschutz getragen wird, womit kein Risiko für Dritte grundsätzlich verbunden werden kann.

    Viele Grüße

    Ruslan

  • Hallo,

    nur weil es um den AS in der Fw. geht, soll die G26 jetzt eine Feuerwehruntersuchung sein?
    Sorry, diese Argumentation kann ich so nicht nachvollziehen, da hierbei lediglich die Eignung für das
    Tragen vom Atemschutz festgestellt wird, wenn auch unter dem Gesichtspunkt "Feuerwehr".
    Damit habe ich aber noch lange keine Tauglichkeit, dass ein FM (SB) auch tatsächlich im
    Feuerwehrdienst unter AS eingesetzt werden kann. Ja, es soll Leute geben die auch mit G26
    schlicht und ergreifend nicht den AS-Lehrgang bestanden haben bzw. sich für den AS-Einsatz als
    nicht geeignet erwiesen haben. Dies sind aber Sachverhalte die kann die G26 gar nicht erfassen.

    Daher sorry, ich sehe in der G26 keine Feuerwehruntersuchung. Auch die Argumentation Gefahren
    für Dritte, die kann ich beim Arbeiter der Behälter unter AS befährt oder Sicherheitsposten ist, auch
    haben.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Wenn Dich der Begriff "Feuerwehruntersuchung G26.3" dermaßen stört, können wir die Untersuchung gerne als "Untersuchung G26.3 für Feuerwehrleute" oder wie auch immer nennen. Der Sinn ist ja derselbe. Hauptsache Frieden :D

    Viele Grüße

    Ruslan

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  • Hallo,

    er stört mich, weil ich den Unterschied zwischen einem AS-Träger
    in der Industrie und dem AS-Träger Feuerwehr, bei der G26
    nicht wirklich erkennen kann. Die G26 soll natürlich hinsichtlich
    dem zukünftigen Einsatz erfolgen, wo sollen aber genau die
    Unterschiede bei der Untersuchung sein?

    Es geht nicht um Frieden oder Recht haben, erläutere doch aber
    mal deinen Standpunkt bzw. mach die Unterschiede mal ersichtlich.
    Danke.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Doch ist es die Feuerwehruntersuchung, was wir hier in diesem Thread besprechen. Es gibt auch Tätigkeiten (außerhalb der Feuerwehr), wobei schwerer Atemschutz getragen wird, womit kein Risiko für Dritte grundsätzlich verbunden werden kann.

    Viele Grüße

    Ruslan

    Hallo,

    nur weil es um den AS in der Fw. geht, soll die G26 jetzt eine Feuerwehruntersuchung sein?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Moin,

    Ihr meint beide das gleiche und redet doch aneinander vorbei. :rolleyes:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    G26 in der Industrie ist im Normalfall eine reine Vorsorge im Sinne der ArbMedVV, falls keine zusätzlichen Vorschriften die entsprechende Tätigkeit regulieren. Die Ergebnisse werden nur dem Mitarbeiter mitgeteilt. Ob die Untersuchungsergebnisse seine weitere Tätigkeit beeinflussen, entscheidet der Mitarbeiter selbst.

    G26 für Feuerwehr ist dagegen durch UVV "Feuerwehren" und FwDV 7 eine Eignungsuntersuchung. Die Ergebnisse werden nach der Schweigepflichtentbindung durch dem Mitarbeiter dem Arbeitgeber mitgeteilt. Ob die Untersuchungsergebnisse weitere Tätigkeit des Mitarbeiters beeinflussen, entscheidet der Arbeitgeber.

    Viele Grüße

    Ruslan

  • Moin,

    G26 in der Industrie ist im Normalfall eine reine Vorsorge im Sinne der ArbMedVV


    ist das wirklich so?
    Wir arbeiten vor allem auf Raffinerien und chemischen Anlagen. Mir fällt aus dem Stand ein ganzer Sack von Arbeiten unter Atemschutz ein, bei denen die Fremdgefährdung ganz offensichtlich ist. Wir haben unter anderem deshalb auch die G26.3 als Eignungsuntersuchung festgelegt. Ich weiß, dass das bei anderen Firmen auch so geregelt worden ist.
    Wenn man sich die Entstehung der neuen ArbMedVV anguckt, hatte, meiner Meinung nach, niemand die Absicht, die Untersuchung für schweren Atemschutz aus dem Bereich der Eignungsuntersuchung rauszunehmen, es ist halt passiert.
    Ich bin gespannt, wie die Gerichte entscheiden, wenn ein körperlich ungeeigneter Mitarbeiter einen Unfall unter Atemschutz hat. Warum die Forderung körperlich geeignete Mitarbeiter einzusetzen ausgerechnet für das Tragen von Atesmchutz nicht gelten sollte, bzw. die Feststellung der körperlichen Eignung in die Verantwortung des Mitarbeiters gelegt werden sollte versteh ich nicht.

    Gruß Moritz

    Einmal editiert, zuletzt von moritz_p (28. Februar 2014 um 12:00)

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  • Moin,
    ist das wirklich so?
    Wir arbeiten vor allem auf Raffinerien und chemischen Anlagen. Mir fällt aus dem Stand ein ganzer Sack von Arbeiten unter Atemschutz ein, bei denen die Fremdgefährdung ganz offensichtlich ist. Wir haben unter anderem deshalb auch die G26.3 als Eignungsuntersuchung festgelegt. Ich weiß, dass das bei anderen Firmen auch so geregelt worden ist.

    Hallo,

    die ArbMedVV wurde ja dahingehend geändert, das die Untersuchungen nach den Grundsätzen der Vorsorge für den Mitarbeiter dienen. Sie schließt eine Durchführung einer Eignungsuntersuchung nicht aus. Jedoch muss ich bin Mitarbeiter im Vorfeld ganz deutlich sagen, was es für eine Untersuchung ist. Und wenn ihr sagt es ist eine Eignungsuntersuchung und es ist geklärt, was passiert wenn der jenige sie nicht besteht, dann find ist das eine sehr gute Lösung. So haben wird es auch bei uns gehandhabt.

    Zum punkto G26/3 bei der Feuerwehr, ist es doch so, die Untersuchung ist eine Eignungsuntersuchung zum tragen von Atemschutz, >7kg, die Forderung steht in der FwDV 7 drin.
    Da das nicht für die Eignung im Feuerdienst nicht ausreichend ist, haben auch andere Personen schon lange erkannt. Daher ist neben einer gültigen G26/3 auch das jährliche Absolvieren eine Belastungsübung auf einer Übungsstrecke sowie eine Einsatzübung und Atemschutz erforderlich. Diesen Punkt sollte man berücksichtigen bei der ganzen Diskussion. G23/6 ist nur für Atemschutz tragen dar! Der Hinweis auf die Seite des IdF NRW ist ganz nett, aber Feuerwehr ist Bundesländersache.

    Gruß

    Wave

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo,


    G26 in der Industrie ist im Normalfall eine reine Vorsorge im Sinne der ArbMedVV, falls keine zusätzlichen Vorschriften die entsprechende Tätigkeit regulieren. Die Ergebnisse werden nur dem Mitarbeiter mitgeteilt. Ob die Untersuchungsergebnisse seine weitere Tätigkeit beeinflussen, entscheidet der Mitarbeiter selbst.

    G26 für Feuerwehr ist dagegen durch UVV "Feuerwehren" und FwDV 7 eine Eignungsuntersuchung. Die Ergebnisse werden nach der Schweigepflichtentbindung durch dem Mitarbeiter dem Arbeitgeber mitgeteilt. Ob die Untersuchungsergebnisse weitere Tätigkeit des Mitarbeiters beeinflussen, entscheidet der Arbeitgeber.

    Da habe ich eine gänzlich andere Meinung und Erfahrungen, sei es bezüglich der
    Schweigepflicht wie auch bezüglich den Untersuchungen, auch im
    Hinblick auf die BGR 190 Anhang 3.


    Der Hinweis auf die Seite des IdF NRW ist ganz nett, aber Feuerwehr ist Bundesländersache.

    Und Du meinst in anderen Bundesländern sieht es anders aus bzw. bestehen diese
    Probleme nicht? Mit den Länderkompetenzen hat dieser Sachverhalt nicht viel zu tun.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Und Du meinst in anderen Bundesländern sieht es anders aus bzw. bestehen diese
    Probleme nicht? Mit den Länderkompetenzen hat dieser Sachverhalt nicht viel zu tun.

    Gruß
    Simon Schmeisser


    Ja, weil in Sachsen muss da keine Leiter begangen werden im Gruppenführerlehrgang (F-III) bzw. Zugführerlehrgang (F-IV). Ich finde diese Forderung etwas überzogen. Aber das ist hier ja auch nicht Bestandteil der Diskussion.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---