Wenn es nach dem Willen des Langerichtes Köln geht, müssen alle Bilder, die im Internet zu sehen sind,
den Namen des Fotografen sichtbar enthalten ...
http://de.nachrichten.yahoo.com/schreck-im-net…-124152054.html
Na, denn: viel Spaß
... hoffentlich wird das Urteil, das allerdings erst einmal nur einen Einzelfall beurteilt, in der nächsten Instanz kassiert.
Bis dahin kann jedoch die Abmahnbranche fleißig sein und es schon mal versuchen und hoffen, dass das LG Köln positiv im Sinne dieser Hyänen urteilt ...