Vorsicht beim Bereitstellen von Bildern

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  • Wenn es nach dem Willen des Langerichtes Köln geht, müssen alle Bilder, die im Internet zu sehen sind,
    den Namen des Fotografen sichtbar enthalten ...
    http://de.nachrichten.yahoo.com/schreck-im-net…-124152054.html

    Na, denn: viel Spaß :cursing:

    ... hoffentlich wird das Urteil, das allerdings erst einmal nur einen Einzelfall beurteilt, in der nächsten Instanz kassiert.
    Bis dahin kann jedoch die Abmahnbranche fleißig sein und es schon mal versuchen und hoffen, dass das LG Köln positiv im Sinne dieser Hyänen urteilt ... :cursing:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo,

    und wo soll jetzt das Problem sein?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • oh man...
    Sonst haben aber wohl keine Probleme?

    Soll ich jetzt jeder Foto, das irgendwo auf ner Webseite steht, noch mit ner "netten kleinen Bildbeschriftung" veranstalten?
    Dann kommt richtig Arbeit auf mich zu...allein die ganzen Fotos auf der Firmen-Homepage alle löschen, "veranstalten", neu ablegen, hochladen und beschriftet einstellen? Nein bloß nicht, bitte!!!
    "Die spinnen doch die Römer."

    Bin mal gespannt, wie das weitergeht.

    Danke für die Info.

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • Da muss man mal das Urteil genau lesen.
    Eine Verallgemeinerung macht zunächst einmal nur der Reporter.
    Es geht um eine Bildersammlung in einer Datenbank, die Bilder weltweit verbreitet.
    Ob das mein privates Bild betrifft ist völlig unklar.

    Schon mehrfach habe ich allerdings Kollegen darauf aufmerksam gemacht, z.B. hier urheberrechtlich geschützte Bilder zu posten.
    Da kenne ich in echt schon teure Unterrichtsstunden.
    jedes Bild, von dem ich nicht definitiv weiß, dass es freigegeben ist, ist ein geschütztes Bild.
    Achtung also z.B. bei Avarars.
    Grüße an Euch
    Flügelschraube

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  • Moin,

    wenn das durchschlagen sollte, dann wäre doch der nächste logische Schritt eine Verlinkung zu bestehenden Internetseiten, Links, Tools, Informationen, und was-weiss-ich noch ebenfalls mit kompletten Daten zu versehen.

    Vielleicht sollte ich mir auch meine Sätze überlegen? Eventuell hat schon einmal eine andere Person genau diesen, dann von mir ausgesprochenen Satz, einmal gesagt und ich habe den dann ohne Quellenangabe ausgesprochen?

    Mann. :cursing::cursing::cursing:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Im vorliegenden Fall ging es ja darum, dass die Bilder wohl per Link zu erreichen waren, über den keinerlei Angaben zum Urheber möglich waren. Hat man also ein Bild auf einer Seite und in der Bildunterschrift werden die Urheberangaben gemacht, so dürfte dies in Ordnung sein, sofern das Bild nicht per Direktlink ohne diese Angaben erreichbar ist. Bei gängigen HTML Seiten dürfte letzteres allerdings gängige Praxis sein. Das Internet ist ja noch Neuland für uns und somit sind auch entsprechend wirre Urteile zu erwarten. ;) Was die Richter am LG Köln auch nicht beachtet haben ist, dass ich ein urheberrechtlich geschütztes Werk (das Bild), nicht einfach so verändern darf. Integriere ich jetzt die Urheberangaben in das Bild, habe ich das Werk unzulässigerweise verändert. Man dreht sich also im Kreise. Bei eigenen Bildern, bei denen man selbst der Urheber ist, hat man diese Probleme nicht, damit kann man weitgehend machen was man möchte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    was ist jetzt mit dem Urteil neu? In meinen Augen nichts.
    Wie bisher muss man bei fremden Bildern nachfragen und
    unter Umständen ein gewisses Entgeld bezahlen.

    Zum Thema Avatar/Bilder in Foren, gab es im Ausland mal einen
    interessanten Fall, dort wurde der Betreiber vom niederländischen
    Feuerwehrforum zu 12.572.63 Euro Schadensersatz wegen Urheberrechts-
    verletzungen verklagt. 115 Bilder ohne Erlaubnis wurden von den Usern
    dort im Forum verwendet bzw. gepostet. Siehe hier:

    http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=751292

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi,

    neu ist, dass es von einer Stockagentur bezogen wurde, und man da eben genau für die Verwendung dieser Bilder bezahlt.
    Nun haben die aber in ihren AGB einen Passus gehabt, den sich ein Advokat zunutze gemacht hat.
    Man wurde in scheinbare Sicherheit gewogen, weil ein Nutzungsrecht an den Bildern gekauft wurde.
    Ich gehe übrigens davon ab, solche Bilder, egal woher, für die Erstellung von Visitenkarten, Flyern oder ähnlichem zu verwenden, da ich nicht riskieren möchte, dass meine Kunden eben genau dieses Problem bekommen.

    Viele Grüße,
    Hawkeye

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