Guten Tag, Menschenschützer,
ich habe ein Problem, das ich zur Diskussion freigebe.
Bevor ich hier die Frage stelle, habe ich in der BGR 191 nachgesehen und die Forensuche bemüht; unter
http://www.sifaboard.de/index.php?page=Thread&threadID=6471
bin ich mit der Problematik nur teilweise fündig geworden.
Auch bei KomNet
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…lid=DE&bid=ARB&
stand sehr allgemein:
Hat die Gefährdungsbeurteilung das Ergebnis, dass mit Fuß- oder Beinverletzungen zu rechnen ist, müssen allen Mitarbeitern, die den Bereich betreten, geeignete Schutzschuhe zur Verfügung gestellt werden. Die Beschäftigten sind verpflichtet, die Schutzschuhe zu tragen (§ 15 ArbSchG).
Der Begriff „Besucherstatus“ für Beschäftigte ist hier nicht bekannt.
Für Besucher besteht für den Arbeitgeber eine Verkehrssicherungspflicht.
Im Rahmen seines Hausrechts kann der Arbeitgeber jedoch festlegen, unter welchen Bedingungen Besucher die Arbeitsräume betreten dürfen.
In meinem Fall soll ein Büro im Bereich der Verladung eingerichtet werden; die Büromitarbeiter sind der Verwaltung zuzurechnen und mussten bislang keine Sicherheitsschuhe tragen.
Nun müssen sie allerdings einen Bereich durchqueren, in dem Handhubwagen und mitgängergeführte FFZ unterwegs sind und ein Produktumschlag erfolgt. Die Umschlagtätigkeiten sind allerdings überschaubar und finden vielleicht ca. 2 h gesamt statt.
Mit dem Betriebsrat habe ich schon gesprochen und dieser kommt mit dem Argument "beim Discounter fährt man auch mit Hubwagen und ich muss beim Einkäufen keine Sicherheitsschuhe tragen" - und dieser Ansicht schließen sich alle betroffenen Büromitarbeiter an.
Eine Kennzeichnung eines Fußweges werde ich zwar veranlassen, ist aber nur eine unzureichende Maßnahmen, weil der Fußweg die Transportwege kreuzt.
Und was die Angelegenheit für mich jetzt unangenehm macht:
durch die Neuaufteilung der Büros im gesamten Gebäude sollen alle Mitarbeiter der Verwaltung nicht mehr durch das bisherige Treppenhaus zu den Büros steigen, sondern durch ein anderes Treppenhaus, dessen Zugang auch ein Stück durch den Verladungsbereich führt.
Wenn ich jetzt für die Mitarbeiter des neuen Büros Sicherheitsschuhe festlege, wie begründe ich dann, dass die anderen keine Sicherheitsschuhe tragen müssen? Oder Schutzschuhe für alle?
Der Formulierung der KomNet-Antwort folgend, müsste ich für alle Mitarbeiter Sicherheits- oder Schutzschuhe vorgeben, da schließlich Gefahren vorhanden sind, die auf dem alten Weg in die Büros nicht vorkamen ...
Ich habe zwar schon eine Lösungsidee, aber ich warte auf Eure Vorschläge.
Danke schon mal für die Mühe, die Euch mache