Arbeiten über Kopf

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  • Hab mal wieder eine Frage an die Gesellschaft der FaSi`s.

    Es dreht sich dieses mal über Überkopfarbeiten oder Arbeiten über Kopf. Ich kann nichts dazu finden. Ab wann zählt es denn zu Arbeiten über Kopf? Oder ab welcher Höhe (betrachtet von der Person selber)? Z.B ab der Augenhöhe, oder Schulterhöhe ????
    Dann noch wie lange darf man den Arbeiten über Kopf ausführen auch aus ergonomischer Sichtweise.

    Stehe absolut auf dem Schlauch. Vielleicht könnt Ihr mir wieder weiterhelfen.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

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  • Ok Danke.

    Zum Verständniss ein MA ist nicht groß ca. 1,65m. Es soll und muss ab und zu Gasflaschen von und auf die Pallette räumen. das heißt er hat die Hände an der Flaschenschulter um diese runter zu heben und mit drehender Bewegung an Ihren bestimmten Platz zu bewegen. Nun hat er eine Bescheinigung vom Arzrt gebracht das er keine Überkopfarbeiten mehr durchführen kann. Darum meine Frage ab welcher Höhe zählt den Überkopfarbeit?

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

  • Hallo jepi1,

    Zum Verständniss ein MA ist nicht groß ca. 1,65m... Darum meine Frage ab welcher Höhe zählt den Überkopfarbeit?


    Die Antwort hast du dir doch schon selber gegeben.
    Das erinnert mich irgendwie an das Drei-Satz-Rechnen... :D

    Mit irgendwelchen Perzentilen wirst du hier nicht weiterkommen. Die Bescheinigung vom Arzt wurde spezifisch für diesen einen Mitarbeiter ausgestellt. Und jetzt braucht ihr eine individuelle, spezifische Lösung. Das kann z.B. sein:
    - Ihr zweifelt das Testat an und lasst auf eure Kosten ein neues erstellen. Dazu hilft der Kontakt zur BG/UK. (Was sagt denn euer Betriebsarzt dazu?)
    - Ihr lasst ein Gutachten zur körperlichen Eignung dieses Mitarbeiters erstellen (behandelnder Arzt, Betriebsarzt, BG/UK, Vorgesetzte beteiligen!)
    - Ihr setzt den Mitarbeiter nicht mehr für diese Tätigkeit ein. (Wenn der Mitarbeiter ausschließlich für diese Tätigkeit eingestellt wurde und keine Alternative gefunden werden kann, kann dies zu einer personenbedingten Kündigung führen.)
    - Ihr stellt dem Mitarbeiter technische Hilfsmittel zur Verfügung (Elektrohubwagen?)
    - Ihr ändert eure Lagerorganisation (Palette steht auf dem Boden?)
    - Ihr zahlt dem Mitarbeiter eine Kur und eine Mitgliedschaft im Fitnessclub und hofft, dass dies seine Beschwerden beseitigt. ;)
    - usw.

    Zur Frage, wie lange und wie oft eine Tätigkeit ausgeführt werden darf/soll, gibt es die Leitmerkmalmethode. Schau dazu mal bei der BAuA nach (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ok danke, werde mal meinen AG davon in Kenntnis setzen zum Fintnessstudio :D. Mal sehen was er dazu meint.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

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  • Um beim Thema zu bleiben, gibt es ergonomische Richtwerte, wie Belastungszeiten, für das mit den Händen über Schulter- oder gar Kopfhöhe arbeiten, um den AG irgendwie einzubinden wirksame präventive Maßnahmen wie, genügend Personal, bereitzustellen?

    Mehrstündige Zwangshaltungen sind nicht nur schwer zu bewältigen ohne längere Unterbrechungen, sondern führen Nachweislich zu irreversiblen Störungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen.

    Wenn ja, bitte mit greifbaren Quellen oder Möglichkeiten sowas durchzusetzen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung.