Überarbeitete Norm für Kfz-Verbandkasten seit Januar 2014

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  • Hallo Sifa Gemeinde,
    seit 1. Januar 2014 gilt eine neue Norm, die die Inhalte von Verbandkästen regelt, welche in PKW,LKW und Bussen mitzuführen sind.

    Nach der neuen DIN 13 164 vom Januar 2014 braucht es demnach nur noch zwei anstatt ehemals drei Verbandpäckchen Größe „M“ (8 cm x 10 cm). Und es braucht auch nur noch ein Verbandtuch für Brandwunden in der Größe 40 x 60 cm anstatt ehemals zwei.
    Neu hinzugekommen ist ein 14-teiliges Pflasterset mit zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände. Zwei Hautreinigungstücher für die Reinigung unverletzter Hautpartien sowie ein Verbandpäckchen in Kindergröße .

    Nun besagt jedoch der § 35h Absatz 2 StZVO, welcher das Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen regelt, dass im Kraftfahrzeug Erste-Hilfe-Material mitzuführen ist, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen muss.

    Handele ich nun nach neuer Norm, riskiere ich eine Strafe, da mein Verbandskasten nicht dem § 35h Absatz 2 der StVZO entspricht. Sprich; er gilt nicht als komplett. Behalte ich alles bei wie gesetzlich gefordert, werde ich der neuen, angepassten Norm DIN 13 164 vom Januar 2014 nicht gerecht.

    Wie geht ihr damit um?

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  • Hallo,

    wenn es zwickt: Ich würde den Verbandskasten nehmen, den der Gesetzgeber wünscht. Will heißen: Kontrolle durch blaue oder grüne Personen nach StZVO. Die kennen sicherlich keine DIN.
    Und nebenbei: zwei, drei Wickel mehr schaden nicht, ganz im Gegegnteil. :D

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    war u.a. hier schon Thema, siehe auch den einen Link
    mit der konkreten Auflistung vom Inhalt:

    [suche Hilfe] Erste Hilfe Kästen von Montagefahrzeugen

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    eine DIN-Norm ist kein Gesetz! ...


    Wenn aber ein Gesetz explizit auf eine DIN Norm verweist, dann hat dies durchaus Gesetzescharakter. Allerdings kann man §35h StVZO auch entnehmen "(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt."
    Für mich ergibt sich daraus, wenn die DIN Norm aktualisiert wird, gehe ich davon aus, dass das Schutzziel auch mit Einhaltung der neuen Norm erfüllt ist => der neue Verbandskasten ist zulässig, auch wenn er nicht der Vorgabe der Verordnung entspricht.
    Ich für meinen Teil kaufe mir alle paar Jahre einen neuen Verbandskasten, das Vormodell bleibt trotzdem im Auto, noch ältere Modelle kann man ja entsorgen. Nur die "verfallenden" Materialien wie Pflaster und sterile Verbände zu tauschen ist oft teurer, als gleich einen neuen Verbandskasten beim Discounter zu erstehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • So, es ist mittlerweile Februar 2015 und es dürfen nur noch Verbandskästen nach der neuen DIN Norm verkauft werden.

    Die Vorschrift besagt aber, das ältere Modelle noch weiter benutzt werden können, jedoch das Ablaufdatum nicht überschreiten dürfen.

    Muss ich jetzt meinen Verbandskasten (Modell 2014) mit einem Nachfüllpack zusätzlich befüllen oder nicht?

  • So, es ist mittlerweile Februar 2015 und es dürfen nur noch Verbandskästen nach der neuen DIN Norm verkauft werden.

    Die Vorschrift besagt aber, das ältere Modelle noch weiter benutzt werden können, jedoch das Ablaufdatum nicht überschreiten dürfen.

    Muss ich jetzt meinen Verbandskasten (Modell 2014) mit einem Nachfüllpack zusätzlich befüllen oder nicht?


    Einklich hast Du die Antwort ja schon mit geschrieben: Solange das Ablaufdatum nicht überschritten ist, kann weiter benutzt werden. Beim 14er Modell gehe ich davon aus, dass da das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist.

    Und alles Gute zum Burzeltach.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)