Darf ein leitender Betriebsarzt sicherheitstechnische Beratung durchführen?

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  • Hallo Zusammen,

    seit im vergangenden Jahr unserer leiternder Sicherheitsing. in den Ruhestand ging, versucht der Vorstand einen anderen Weg zu gehen. Scheinbar will er die Stelle erstmal mit einer Zeitkraft (2 Jahre) besetzen und dann seinen Betriebsarzt (dieser macht gerade eine 2 jährige Ausbildung zur Sifa) auch für die sicherheitstechnische Beratung einzusetzen. Ich glaube zuwissen, dass dies ohne Bestellung nicht möglich ist, unabhängig von der gesetzlichen Lage!

    So will sich der Vorstand anscheinend eine Stelle einsparen, welche aber nach den Berechnungen der Einsatzzeiten der DGUV 2 erforderlich ist!

    Um Erfahrungswerte oder Tips wäre ich nicht undankbar;-))!

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  • Hallo,
    grundsätzlich kann dies funktionieren.
    Ich hatte im Stab ebenfalls einen BA, welcher "nur" 1.000 Std./Jahr hatte.
    Die "restlichen" 500 Std. leistete er in der Sicherheitstechnik und nur in zugewiesenen (weicheren) Aufgabengebiete, natürlich mit entsprechender Bestellung.
    Die technische Ausbildung nach ASiG lag eigentlich nicht vor, aber der UVT hatte keinen Einwände.
    Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der BA die Ausbildung zur Sifa erfolgreich durchgeführt hat.
    Ob ein BA als geeignet angesehen werden kann ist wiederum eine ganz andere Frage und hängt sehr viel von der Person ab.
    Es war ein Versuch, welcher heute nicht mehr durchgeführt wird......

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Schau doch einfach mal in die DGUV V. 2; § 4, ich meine da ist alles gesagt, wer was darf. Neben den Lehrgängen bei den BG´n ist eine gewisser fachliche Praxis(z.B. 2 Jahre oder 4 Jahre) immer Voraussetzung. Ein Mediziner mag auf seinem Gebiet Ahnung haben, aber technische bzw. arbeitspraktische Erfahrung ersetzt das noch nicht so richtig ist meine Meinung. Die Katze sollte sich nicht selbst in den Schwanz beißen (8-)

    ... kuck hin was de machst! --> Obacht geben - länger leben!

  • Schau doch einfach mal in die DGUV V. 2; § 4, ich meine da ist alles gesagt, wer was darf. Neben den Lehrgängen bei den BG´n ist eine gewisser fachliche Praxis(z.B. 2 Jahre oder 4 Jahre) immer Voraussetzung. Ein Mediziner mag auf seinem Gebiet Ahnung haben, aber technische bzw. arbeitspraktische Erfahrung ersetzt das noch nicht so richtig ist meine Meinung. Die Katze sollte sich nicht selbst in den Schwanz beißen (8-)

    landy51
    .... mmmh dann schau Dich mal hier im Forum um bei wievielen Personen dies nicht gegeben war, sondern lediglich "beschrieben" wurde,
    ob man dies dann einem Betriebsarzt absprechen sollte ist fraglich. ?(

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Mahlzeit,

    generell würde ich sagen BA und Sifa, warum nicht. Die so neu konstruierte Sifa muß natürlich den entsprechenden Hintergrund haben. Wenn ich den Arzt jetzt in die klassischen BGW Bereiche setze, dann sofort ja. Wenn ich ihn in den Maschinenbau setze, eher nicht.
    Die entsprechende fachliche Ausbildung gibt es bei den BG'n, den soliden Hintergrund natürlich nicht. Somit wäre ich vorsichtig.

    Nur so nebenbei:
    Ein Bekannter von mir ist über eine Schlosserausbildung Narkosearzt geworden, ein anderer ist Maschinenbau-Ing. und hat dann seinen Zahnarzt hinterher gemacht. :thumbup:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • ...Ein Bekannter von mir ist über eine Schlosserausbildung Narkosearzt geworden...


    Chirurg hätte ich ja verstanden, wenn ich mir so die "Handwerker" ansehe die menschliche Gelenke durch entsprechenden technischen Ersatz "erneuern". Da wird fleißig gesägt, gebohrt und gehämmert. Alles schön festgeschraubt und schon ist die neue Hüfte fertig. ;)


    Bei uns ist ein Arbeitsmediziner tätig der neben Dr. med auch noch Dipl. Chemiker ist. Warum sollte so jemand dann, noch mit SiFa Ausbildung, in einem entsprechenden Betrieb nicht auch als SiFa tätig sein können?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo!

    Ich habe dazu eine etwas abweichende Meinung.
    Von einem Juristen wurde mir neulich erklärt, dass in Prozessen vor allem die Idee oder der Wille des Gesetzgebers eine entscheidende Rolle spielt.
    Damit werden nicht alle Interpreationen von Text zugelassen. Eventuelle Lücken der Definition werden durch den vermuteten Sinn gefüllt.
    Ich kann nicht erkennen dass es Absicht des Gesetzgebers war, beide Funktionen in einer Person zu bündeln.
    Gerade die Absicht, dass sich BA und Sifa im Zweifelsfall ins Benehmen setzen müssen, wäre hier ja nicht gegeben.

    Grüße
    Flügelschraube


    Beratung ist eine Tätigkeit, zu der ich jeden verpflichten darf. Ich kann sogar einen Berater wählen, von dem ich im Vorfeld glaube, dass er die falsche Beratung macht. Berater müssen sich nicht über staatliche Prüfungen qualifiziert haben.
    Schließlich muss ich einen Berater nicht anhören, ihn ernst nehmen oder auf seine Vorschläge reagieren.

  • ...vor allem die Idee oder der Wille des Gesetzgebers eine entscheidende Rolle spielt....


    Vielleicht hat der Gesetzgeber ja einfach die Praxis betrachtet. Wieviele Fachärzte gibt es, die zusätzlich noch ein Ingenieursstudium nachweisen können? Ich schätze, hier bewegen wir uns im unteren Promille Bereich. Somit kann dies kaum die Norm sein, die man in einer gesetzlichen Regelung vorsieht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.