Lagerung von Reinigungs- und Pflegemitteln

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  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich arbeite in einer Werkstatt für behinderte MA, wir haben vor einen Monat ein Audit gehabt. Feststellungen sowie Abweichungen wurden keine festgestellt, aber einige Empfehlungen. Dabei wurde uns gesagt, das wir Auffangwannen in unseren Küchenbereich im Putzmittellager haben sollten. Ich habe jetzt schon viel nachgelesen, komme aber auf keinen richtigen Entschluss. Unter anderen habe ich mich auch mit der BG-Regel "Umgang mit Reinigungs-und Pflegemittel" befasst. Wir haben Stoffe der WGK 1 und 2, in einer Menge ca. 70 l gelagert. Eine Überlegung war auch, den Boden zu beschichten mit einer chemisch beständigen Schicht. Das wäre vielleicht eine kostengünstigere Lösung!? Das Regal ist 3m lang und es sind ca. 150 l Reinigungsmittel gelagert. Im Raum befindet sich kein Abfluss. Sind bei Stoffen der WHK 1 und 2 wirklich Auffangwannen vorgeschrieben und wenn ab welcher Menge? Und hat jemand Erfahrung mit einer Bodenbeschichtung die beständig gegen Flüssigkeiten dieser Art ist?

    Über eure Unterstützung würde ich mich sehr freuen!

    Gruß

    Lars

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  • Guten Morgen Lars,

    entscheidend, wie bei allen Prozessen, ist Eure Gefährdungsbeurteilung. Als erstes würde ich ein Gefahrstoffkataster erstellen und die Reinigungsflüssigkeiten erfassen. Dann wirst Du unter Umständen feststellen, dass die wassergefährdenden Stoffe gar nicht Euer eigentliches Problem, sondern die Säuren, Laugen, brennbaren und brandfördenden Stoffe sind. Der Raum hat ja keinen Abfluss. Also warum uber Wassergefährdungen nachdenken? Des Weiteren müsst Ihr die Mengen der jeweiligen Stoffe kennen. Beachte bitte auch das Zusammenlagerungsverbot von Chemikalien (z.B. Säuren und Laugen). Unter https://www.vci.de/Themen/Chemika…hemikalien.aspx findest Du Hinweise.
    Von einer Beschichtung der Bodenfläche würde ich persönlich abraten. Dadurch entstehen Folgekosten. Diese Beschichtungen sind jährlich zu prüfen und u. U. zu reparieren. Wenn Ihr viele brennbaren Flüssigkeiten lagert (Desinfektionsmittel) kommt hinzu, dass der Boden ableitfähig sein muss. Und diese sind nicht günstig, auch nicht in den Folgekosten. Kostengünstiger sind wirklich Auffangwannen. Diese gibt es bei den jeweiligen Anbietern (näheres kann ich Dir gerne auf Anfrage über PN mitteilen). Ich weiß leider nicht wie viele Ihr seid, aber 150 Liter Reinigungsflüssigkeiten empfinde ich als sehr viel. Kleinere Mengen lassen sich besser Lagern. Das handhabe ich in all unseren Dienststellen so. Wir sind eine Einrichtung des öffentlichen Rechts mit Verwaltungseinheiten und vier REHA-Kliniken. Ist der Raum belüftet? Hilfen findest Du auch in den jeweiligen Technischen Regeln im Umgang mit Gefahrstoffen (TRGSen). Insbesondere empfehle ich Dir die TRGS 510.
    Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen. Solltest Du mehr an Info's benötigen schreib mir eine Message über PN. Dann können wir auch telefonieren.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
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    Gruß Mick

  • ...Eine Überlegung war auch, den Boden zu beschichten mit einer chemisch beständigen Schicht. Das wäre vielleicht eine kostengünstigere Lösung!? Das Regal ist 3m lang und es sind ca. 150 l Reinigungsmittel gelagert. Im Raum befindet sich kein Abfluss. Sind bei Stoffen der WHK 1 und 2 wirklich Auffangwannen vorgeschrieben und wenn ab welcher Menge? ...

    Regelungen kannst Du der VAwS Deines Bundeslandes entnehmen. Aus dem Bauch heraus würde ich bei den genannten WGK und Mengen keine Auffangwanne als formal verpflichtend vorsehen. Ich gehe einmal davon aus, dass die Produkte in den Kanistern gelagert werden, in denen sie auch angeliefert werden. Was für den Transport gut ist, kann ja bei der Lagerung nicht so schlecht sein. ;)
    Was für ein Boden befindet sich denn im Lagerbereich? Ist dieser nicht flüssigkeitsdicht? Bei Beschichtungen im Küchenbereich sehe ich immer auch das Problem der Rutschfestigkeit, daher würde ich tendentiell auf eine Beschichtung verzichten. Auslaufende Reiniger sind oft eine zusätzliche Rutschgefahr. Aus welchem Material besteht das Lagerregal? Sind die Fachböden vollflächig ausgeführt oder durchbrochen?
    In unserem Zentrallager haben wir z.B. ein Metallregal mit Gitterrosten als Fachböden. Unter jedem Regal steht eine Auffangwanne, die über die Fachbodentiefe ein wenig vorsteht. Somit ist weitgehend sichergestellt, dass auslaufendes Material in den Auffangwannen aufgefangen wird. Formal vorgeschrieben sind diese Auffangwannen bei uns nicht, aber wir wollen verhindern, dass ein größerer Lagerbereich durch auslaufende Stoffe nicht betreten werden kann.
    Relevant ist natürlich auch, wie oft hält sich jemand in dem Lager auf und kann somit einen Schaden erkennen?

    ...Als erstes würde ich ein Gefahrstoffkataster erstellen und die Reinigungsflüssigkeiten erfassen.


    Hier dürften viele Reiniger noch herausfallen, da nicht kennzeichnungspflichtig. Sinn macht eine Aufnahme natürlich trotzdem, denn viele Reiniger enthalten natürlich gefährliche Stoffe und fast alle Reiniger werden ab 1.6.2015 kennzeichnungspflichtig.

    ...Beachte bitte auch das Zusammenlagerungsverbot von Chemikalien (z.B. Säuren und Laugen).

    Die TRGS 510 kennt kein Zusammenlagerungsverbot von Säuren und Laugen. Beide sind Lagerklasse 8 B und da ist eine Zusammenlagerung zulässig. Natürlich sollte man Säuren und Laugen nicht gerade nebeneinander lagern, besonders dann nicht wenn sie flüchtig sind. Verboten ist es trotzdem nicht.

    ...Diese Beschichtungen sind jährlich zu prüfen und u. U. zu reparieren.


    Eine Auffangwanne ebenso, wobei in der Regel eine Sichtprüfung genügt.

    ...Wenn Ihr viele brennbaren Flüssigkeiten lagert (Desinfektionsmittel) kommt hinzu, dass der Boden ableitfähig sein muss. Und diese sind nicht günstig, auch nicht in den Folgekosten. Kostengünstiger sind wirklich Auffangwannen.


    Kommt darauf an. Ableitfähige WHG Beschichtungen sind Standard, das ist kein großes Problem und manchmal bietet sich durchaus an, einen Raum mit einer solchen Beschichtung auszustatten. Durch geschickte Konstruktion des Unterbaus, kann man dann den Raum als Auffangwanne ausführen, der barrierefrei befahrbar ist z.B. mit Hubwagen. Dann kann man Palettenlagerung durchführen, was im Handling oft einfacher und kostengünstiger ist als Einzelgebinde. Bei Kleinmengen und darunter fallen die 150l meiner Ansicht nach, dürfte allerdings kaum mit Palettenware hantiert werden.

    ...Ich weiß leider nicht wie viele Ihr seid, aber 150 Liter Reinigungsflüssigkeiten empfinde ich als sehr viel. Kleinere Mengen lassen sich besser Lagern.


    Kommt auf den Bedarf an, Wie haben Reinigungsmaschinen, an denen hängen Fässer oder IBC und die müssen mehrmals pro Woche gewechselt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • In unserem Zentrallager haben wir z.B. ein Metallregal mit Gitterrosten als Fachböden. Unter jedem Regal steht eine Auffangwanne, die über die Fachbodentiefe ein wenig vorsteht. Somit ist weitgehend sichergestellt, dass auslaufendes Material in den Auffangwannen aufgefangen wird. Formal vorgeschrieben sind diese Auffangwannen bei uns nicht, aber wir wollen verhindern, dass ein größerer Lagerbereich durch auslaufende Stoffe nicht betreten werden kann.
    Relevant ist natürlich auch, wie oft hält sich jemand in dem Lager auf und kann somit einen Schaden erkennen?

    Viele Reiniger, die ich in Küchenbereichen kennengelernt habe sind Säuren oder Laugen. Speziell Reiniger aus Großküchen. Ich würde Metallgitterroste und Metallregale für eine Lagerung von ätzenden Stoffen grundsätzlich nicht nutzen. Die werden schlichtweg zerfressen.

    Die TRGS 510 kennt kein Zusammenlagerungsverbot von Säuren und Laugen. Beide sind Lagerklasse 8 B und da ist eine Zusammenlagerung zulässig. Natürlich sollte man Säuren und Laugen nicht gerade nebeneinander lagern, besonders dann nicht wenn sie flüchtig sind. Verboten ist es trotzdem nicht.

    Das Zusammenlagerungsverbot bezieht sich nicht auf die TRGS 510, sondern ist eine "Anweisung" des VCI. Grundsätzlich darf man Säuren und Laugen, auch wenn beide die Lagerklasse 8 B haben, nicht zusammen lagern. Kommen beide Stoffe in Kontakt, reagieren diese unter Abgabe von Wärme miteinander (Exotherme Reaktion). Reststoffe/Verunreinigungen in den Fachböden bzw.Auffangwannen stellen dabei eine große Gefahr dar. Eine Aufstellung in getrennten Auffangwannen aus Kunststoff reicht da schon aus bzw. ist obligat.

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    Gruß Mick

  • .... Ich würde Metallgitterroste und Metallregale für eine Lagerung von ätzenden Stoffen grundsätzlich nicht nutzen. Die werden schlichtweg zerfressen.

    Eisen ist recht beständig gegen Laugen, somit sind diese erst mal kein Problem. Auch bei Säuren tritt das Problem erst auf, wenn sie austreten. Bei passiver Lagerung dürfte dies recht selten vorkommen. Selbst wenn es einmal vorkommt, reicht oft eine Reinigung mit Wasser aus. So schnell fällt ein massives Metallteil nicht auseinander. Wer Angst davor hat, kann ja beschichtete Metallteile verwenden.

    ...Das Zusammenlagerungsverbot bezieht sich nicht auf die TRGS 510, sondern ist eine "Anweisung" des VCI. ...


    Das VCI Zusammenlagerungskonzept wurde ja weitgehend in die TRGS 510 aufgenommen. Der VCI kann anweisen was er möchte, es ist nicht bindend. Das VCI Konzept bezieht sich auch auf größere Mengen, wie das Zusammenlagerungsverbot der TRGS 510 auch erst bei Überschreitung von bestimmten Mengengrenzen greift. Bei geschlossenen Gebinden in Kleinverpackungen, wie sie hier ursprünglich genannt wurden, also maximal Kanisterware, ist eine Gemischtlagerung relativ unkritisch. Exotherme Reaktion ist bei einer Metallwanne auch recht problemlos, bei Kunststoffen kann es zu Problemen führen. Nicht jede Säure reagiert mit Lauge derartig exotherm, dass daraus ein Problem entsteht. In der Regel ist hier nur hochprozentige Natronlauge oder Kalilauge kritisch und die findet sich in gängigen Reinigungsmitteln nicht in der dazu notwendigen Konzentration.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Eisen ist recht beständig gegen Laugen, somit sind diese erst mal kein Problem. Auch bei Säuren tritt das Problem erst auf, wenn sie austreten. Bei passiver Lagerung dürfte dies recht selten vorkommen. Selbst wenn es einmal vorkommt, reicht oft eine Reinigung mit Wasser aus. So schnell fällt ein massives Metallteil nicht auseinander. Wer Angst davor hat, kann ja beschichtete Metallteile verwenden.

    Irgendwie schreiben wir aneinander vorbei. Es geht mir auch nicht darum "klugzuscheissen", sondern darum hilfreiche Unterstützung an einen Fragenden zu leisten. Ich habe daher empfohlen Säuren und Laugen mit Unterstützung von Konststoffwannen getrennt zu lagern. Dadurch wird grundsätzlich schon einmal vermieden, dass Säuren mit Laugen reagieren können. Sei es durch Verunreinigungen oder durch eine Haverie o.ä. Das Säuren und Laugen Metalle angreifen dürfte doch unbestritten sein. Auch beschichtete Metalle können an den Stellen an denen die Besschichtung ebschädigt sind, "rosten". Und es gibt nichts hässlicheres als verrostete und mit Kristallen verunreinigte Regale.

    In der Regel werden ja nicht nur Bodenreiniger in Bereichen der Speisenversorgung gelagert. Wenn man genauer hinsieht findet man bestimmt auch noch Reiniger für Abläufe, die regelmäßig gereinigt werden müssen (HACCP); Entkalker und andere unterstützende Mittelchen. Alle unterschiedlich alkalisch oder basisch. Das ist dann wieder Anahnd des Gefahrstoffkatasters zu erkennen. Nur um Risiken auszuschließen (unsere eigentliche Aufgabe) empfehle ich die getrennte Lagerung in Kunststoffwannen. Ist eine saubere Sache und gar nicht teuer.

    Aber nichts für ungut. Im Grunde wollten wir beide das Gleiche! Gute Zeit.

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    Gruß Mick

  • Hallo, danke für die spannende Diskussion mit fachlichem und rechtlichen Hintergrund. Ihr wisst ja echt, wovon Ihr redet - speziell Mick1204 und Tiefflieger. Respekt.

    Das hat mir sehr geholfen. Als Auditorin bin ich jährlich in diakonischen Einrichtungen, also auch in Küchenbereichen mit Lager unterwegs.
    Diese Situation - wie von Lars geschildert - ist mir neu - ich werde künftig genauer hinschauen... Weil ich jetzt weiss, wie zu argumentieren wäre.

    Noch `n Tipp für Lars:
    Ich denke, das Du im Audit durchaus den Auditor fragen darfst: "Wo steht das...?"
    Zum Glück gibt´s Sifapage.

    Weiter so!

    Well Done - Gut gemacht! Der Erfolg heiligt fast alle Mittel.

  • Hallo Lars84,

    in der TRGS 510 4.2 (10) steht eindeutig, das flüssige Gefahrstoffe in einer Auffangeinrichtung gestellt werden müssen. Ich kann nur raten die Behälter in Kunststoff-Auffangwannen zu stellen. Die regelmäßige Prüfung der Wanne ist recht einfach und ohne riesen Aufwand durch zu führen. Von der Beschichtung des Bodens kann ich nur dringend abraten. In meiner alten Firma hatten wir einige Stolper- und Sturzunfälle mit solchen Böden, gerade nach der Reinigung. Nasse und rutschige Böden sind kein Spass.
    Ich hoffe ich konnte helfen

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

  • Hallo zusammen,

    die Fragestellung wird immer interessanter, denn nun schreibt ja die TRGS 510 in den Absätzen 4.1 und 4.2 allgemeine Maßnahmen beim Lagern von Gefahrstoffen vor. U.a. auch den Punkt der Lagerung in Auffangwannen.

    Andersrum wird in der VawS erst ein Auffangraum abhängig der WGK genannt. Wie geht ihr den nun allgemein mit der Lagerung von 3- 5 Behältern 10 Liter Reinigungsmittel um?

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

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  • Von der Beschichtung des Bodens kann ich nur dringend abraten.

    Eine Beschichtung des Bodens ist hier nicht sinnvoll. Das zeug kann nirgends abfließen (was auch keine gute lösung wäre) und ausserdem sind Beschichtungen die eine solche beständigkeit gegen unverdünnte Reinugngsmittel vorweisen auch wieder ein zusätzlicher Gefahrstoff. (es gibt übrigens auch rutschfeste)

    Aber der Tipp mit Plastikwannen ist gut. Diese sind auch beim Umfüllen von Produkten zu empfehlen. Plastik ist in der Regel sowohl gegen alkalische Produkte als auch gegen Saure reiniger beständig. Metall kann rosten vor allem wenn es in kontakt mit unverdünnten Reinigungsmittel kommt und verursacht wieder eine neue Gefahrenquelle.

  • ...in der TRGS 510 4.2 (10) steht eindeutig, das flüssige Gefahrstoffe in einer Auffangeinrichtung gestellt werden müssen. Ich kann nur raten die Behälter in Kunststoff-Auffangwannen zu stellen. ...


    Von einer TRGS kann abgewichen werden, wenn mit entsprechenden Maßnahmen das gleiche Schutzziel erreicht wird. Ich gehe einmal davon aus, dass in dem Bereich ein flüssigkeitsdichter Boden z.B. Fliesen vorhanden ist. Bei der beschriebenen Menge ist eine Auffangwanne meiner Meinung nach nicht erforderlich. Ich wage zu behaupten Prof. Dr. Herbert BENDER (Mitglied im AGS und derjenige der federführend an der Erarbeitung der TRGS 510 beteiligt war) würde dies ebenso sehen. Weiterhin ist zu beachten, dass, wenn man eine Auffangwanne verwendet, diese einen Gitterrost oder ähnliches besitzen sollte, sonst hat man mit der Ergonomie ein Problem.
    Die Universalvorschrift TRGS 510 kann nicht jeden Einzelfall im Detail abbilden, sondern nur eine Richtschnur vorgeben.

    Wollte man die Lagervorschrift nach TRGS 510 exakt umsetzen würde so mancher Supermarkt tausende Auffangwannen beschaffen dürfen, nicht nur für die Reiniger, auch für die Getränke. Krankenhäuser dürften gar nicht betrieben werden, denn die vorgeschriebene Trennung von Gefahrstoffen und Arzneimittel ist dort räumlich überhaupt nicht möglich, einige andere Lagerregelungen z.B. zu Gasen ebenfalls nicht.

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  • ...Das Säuren und Laugen Metalle angreifen dürfte doch unbestritten sein. ....


    In erster Linie passivieren Laugen die üblichen Stähle, somit ist die Korrosion erst ein mal gehemmt. Schon einmal Phosphorsäure auf verrostetes Stahlblech geschüttet? Siehe da, auch diese Säure schädigt den Stahl nicht, sondern wird sogar als Rostumwandler verwendet. Kaum zu glauben Phosphorsäure findet man in vielen Sanitärreinigern und Entkalkern.
    Auch die Unterscheidung Säure/Lauge ist in der Regel nicht anhand des Gefahrstoffkatasters auf einen Blick durchzuführen, denn da wird diese Eigenschaft in der Regel nicht explizit aufgeführt, dies kann man dann nur dem SDB entnehmen und wenn man Glück hat findet man einen entsprechenden Hinweis auf der Verpackung.
    Kaum jemand wird ein Metallregal besitzen aus blankem Stahlblech. Entweder ist es ein Edelstahl (z.B. Küchenbereich, Krankenhaus) oder ein verzinktes Stahlblech bzw. organisch beschichtetes Stahlblech (Lack, Pulverbeschichtung).

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