Musterbetriebsanweisungen ohne Gefährdungsanalyse

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  • Hallo Experten und wer sich an der Beantwortung beteiligen möchte.


    Können vorgefertigte Musterbetriebsanweisungen z.B. von der BG, unter Beachtung des bekannten Betriebsablaufes, entsprechend der Betriebsabläufe angepasst werden und OHNE Gefährdungsanalyse verwendet werden. ?(

    Holz ist meine Leidenschaft

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  • Wenn Du die anpasst, was machst Du dann anderes als eine Gefährdungsbeurteilung?
    Also, was spricht dann dagegen die GBU zu verschriftlichen?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Moin nscheid,

    klar kann man das machen - allerdings sollte dann vorher schon eine Gefährdungsanalyse über die vorliegenden Betriebsabläufe vorhanden sein.

    Wenn dann die daran angepaßte, von irgendwo übernommene BA mit der vorliegenden GBU harmoniert, ist m. E. alles ok.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Die Betriebsanweisung ist doch das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung. Somit sehe ich eine angepasste Musterbetriebsanweisung als Ergebnis der eigenen Gefährdungsbeurteilung an. Ob sie dann als Gefährdungsbeurteilung angesehen wird, kann ein Richter im Zweifelsfalle klären.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo nscheid,

    Die Antwort ist ganz klar NEIN!
    Die Betriebsanweisung (BA) ist nur ein Mittel der Unterrichtung (siehe auch §9 BetriebSichV). Du hast die gesetzliche Pflicht eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu erstellen. Bei einigen der festgestellten Gefährdungen bist du ferner verpflichtet diese Gefahren in Form einer BA den Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen.

    Das es nicht immer so gemacht wird steht auf einem anderen Blatt. ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung können die Betriebsanweisungen angesehen werden.
    Betrachtet man nur mal die Überschriften "Gefahren für Menschen und Umwelt" und "Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln" kommt dies vom Vorgehen ja den Abläufen einer Gefährdungsbeurteilung gleich. Man kann es nun drehen oder wenden wie man will - benötigt wird beides :D

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Man kann es nun drehen oder wenden wie man will - benötigt wird beides :D

    Denke ich eher nicht: Ich sehe die Betriebsanweisung als Maßnahme und zwar als Unterweisungshilfsmittel.
    Legt man jetzt den Handlungszyklus zu Grunde, dann kann man es eben nicht drehen, dann steht am Anfang die Gefährdungsbeurteilung mit Analyse des Arbeitssystems.
    Erst dadurch wird durch klar was in die BA muss.

    Klassisches Beispiel: Man kann ganz tolle BAs aus den Sicherheitsdatenblättern erstellen und die Beschäftigten lachen sich tot. Da ist nichts gewonnen.
    Woran liegts? Na ganz einfach, im SDB wird immer das Worst-Case-Szenario beschrieben.
    Da muss doch mein erster Schritt sein zu sehen, ob dieses Szenario auf meine Situation zutrifft. Wenn nicht, beurteile ich, wie groß die tatsächliche Gefährdung in meinem Bereich ist.
    Und dann erstelle ich angelehnt an die Beurteilung meine BA.

    Anekdote: Zu Beginn meiner Tätigkeit fand eine Begehung durch die BG statt. Im Arbeitsraum hingen (ältere) BAs aus. Die AP sah sich die an und fragte die Stationsschwester, mit einem dezenten Grinsen auf den Lippen, wo denn ihr Schutzanzug sei. Er lielß sie dann ein paar mal nach Luft schnappen und meinte dann, mit einem Seitenblick auf mich, dass solche BAs doch reichlich unsinnig seien. Es handelte sich um ein Flächendesinfektionsmittel...

    Hardy

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  • Danke an Alle beteiligten,

    meine Wertung aus der Diskussion ist, eine BA beinhaltet nicht gleichzeitig eine Gefährdungsbeurteilung. Ich werde wohl in den sauren Apfel beißen und beide Dokumente miteinander verheiraten.

    Ergo, Arbeit genug für´s neue Jahr. :wacko:

    Nochmal Danke und schöne Weihnachten

    Holz ist meine Leidenschaft

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