Hallo zusammen,
habe folgende Thematik, bei der ich noch keine Lösung gefunden habe.
In einem als (Akten-)Lager genutzten Kellerraum (ca. 30 m2 / Betonwände) wird nun ein Serverschrank, sowie eine USV-Anlage errichtet. Wird nun dieser Raum durch die "Bestückung" mit dem Serverschrank und der USV zu einem elektrischen Betriebsraum, in welchem keine brennbaren / brandfördernden Materialien mehr gelagert werden dürfen? Bzw. dürfen in einem elektr. Betriebsraum diese Materialien gelagert werden? Welche Vorschriften kann ich anwenden?
Danke im vorraus für etwaige Hilfen!