Geschwindigkeitsmessung im Betrieb

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  • Hallo,

    ich würde zur Untermauerung meiner Beobachtung,das auf dem Gelände bzw. in der Halle "recht schnell gefhren" wird gerne messen, wie schnell tatsächlich gefahren wird. Hat jemand Erfahrung damit, welches Möglichkeiten es da gibt?

    Grüße

    Andreas

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  • Hallo Ajot,

    grundsätzlich gibt es 2 Systeme:
    Lasermessgeräte und Radar.
    Lasermessgeräte können auf größere Distanzen messen (du hast schon gemessen, bevor die Messung entdeckt wird), müssen aber genau geführt werden (Fadenkreuz), weil es eine Punktmessung ist.
    Radar misst über eine Breite der Straße und kann auch dann mehrere Fahrzeuge auf einmal erfassen, was zu Fehlmessungen führt. Die Reichweite ist kleiner auf Grund des Messwinkels.
    Grundsätzlich braucht ihr eine Betriebsvereinbarung, worin die Messungen geregelt und z. B. Sanktionen gelistet sind. Werksfremde müssen beim Zugang ihr Einverständnis erklären.
    Du kannst für die Geräte viel Geld ausgeben (kalibrierte Geräte auf Polizeistandard kosten mehrere Tausend Euro). Handgeräte zum (guten) Schätzen sind ab ca. 200€ zu haben. Wenn du nur schauen willst, ob die Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde, sollte das genügen. Die Genauigkeit wird mit ca +-2-3 km/h bei Tempo 50 angegeben.
    Alternativ dazu kannst du an Brennpunkten stationäre Geschwindigkeitsschilder aufstellen, die dem Fahrer die aktuelle Geschwindigkeit mitteilen und Fehlverhalten mit Blinken, Farbwechsel oder ^^:huh::( signalisieren.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • ...grundsätzlich gibt es 2 Systeme:....


    Und noch einige mehr. Es gibt ja auch die Lichtschrankentechnik und Induktionsschleifen.
    Eine einfache Methode wäre auch eine definierte Messstrecke und dann Messung mit der Stoppuhr. Ist natürlich kein High Tech, dürfte für eine Abschätzung aber durchaus genügen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Grundsätzlich braucht ihr eine Betriebsvereinbarung, worin die Messungen geregelt und z. B. Sanktionen gelistet sind. Werksfremde müssen beim Zugang ihr Einverständnis erklären.


    Das eine Betriebsvereinbarung Sinn macht, keine Frage aber ich muss ich eine dazu haben? Und warum sollten Betriebsfremde ihr Einverständnis zur Geschwindigkeitsmessung geben?

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo,

    danke zunächst für die Antworten. Es muss keine gerichtsfeste Messung werden, sondern soll mich in der Argumentation das recht schnell gefahren wird stützen. Es soll auch nicht permanent gemacht werden.
    Vielleicht versuche ich es mal mit Videoaufnahmen, wenn es mir möglich ist den Fahrer unkenntlich zu machen bzw. es der Datenschutz erlaubt.

    Gruß

    Ajot

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  • Hallo Ajot,

    wenn es nur um die einfache Feststellung von Geschwindigkeitsübertretungen geht, kannst Du (wie von tiefflieger schon enpfohlen) die Stoppuhr nutzen.
    Wir haben mal für einen Kunden Geschwindigkeitsanzeigetafeln bei vidi-con gemietet um den Besuchern ihre Geschwindigkeit bewusst zu machen.
    Die Anzeigetafel ist mit Auswertefunktion, aber ohne Fotos. Da bei der Auswertung herauskam, dass fast alle zu schnell waren wurden mehrere Anzeigetafeln gekauft. Sogar geblitzt wurde letztes Jahr auf dem Grundstück. Der Kontakt zu dem Blitzer-Unternehmen wurde über die Kommune hergestellt.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ...aber wir haben damals unsere oertliche Polizei um Unterstuetzung gebeten. Die haben sehr gerne mitgemacht und dem ganzen einen, wenn auch nicht ganz ernst gemeinten, "offiziellen" Charakter gegeben. Anschließend haben wir die Beamten der Verkehrsaufklaerung eingeladen, auf der Betriebsversammlung einen kleinen Beitrag zu leisten...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)