Flüssiggastank

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  • Guten Morgen und Hallo,

    ich habe bei einer Bereichsbegehung in einer unserer Kliniken einen oberirdischen Flüssiggastank gefunden. Ganz versteckt hinter Bäumen und Büschen. Gesagt hat mir auch niemand etwas. Da könnte noch irgendwo etc, etc. Natürlich ungekennzeichnet. Ich wollte jetzt eine Gefährdungsanalyse machen und ein Ex-Schutzdokument erstellen. Die TRbF, TRB gelten nicht mehr (so wie viele andere TR auch). Gelten für Tankanlagen oder wie hier Flüssiggastanks nur noch die TRBS 2151 und 3151? Hat jemand einschlägige Erfahrungen im Umgang mit Flüssiggastanks?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo und guten Morgen an alle Helfenden und Unterstützenden,

    vielen Dank für die Unterstützung. Also der Tank ist noch in Betrieb. Dieser ist auch nur geleast und einmal im Jahr kommt der Aufsteller und Befüller und prüft wohl. Aber so genau konnte man mir das nicht sagen. Das Gas wird noch gebraucht - soviel dazu. Der Klinikleiter ist brandneu und h....los. Also ich denke schon, dass ich hier eine mögliche Ex-Zone haben kann. Ich brauch nur ungünstige Wetterlagen und u. U. ein Leck im Tank etc. schon bin ich dabei. Ebenso beim Befüllen.
    Aber ich habe ja jetzt Eure Hilfen. Diese werde ich dann auch gleich einsetzen. :thumbup:

    Danke dafür.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • ...und u. U. ein Leck im Tank etc. schon bin ich dabei. Ebenso beim Befüllen.
    ....


    Leck im Tank ist ja nicht der Regelbetrieb, sondern der Havariefall, der durch die regelmäßige Prüfung verhindert werden soll. Auch der Tankvorgang findet üblicherweise ohne Gasaustritt statt, sofern der Befüller alle Vorgaben beachtet. Meiner Meinung nach besteht um einen solchen Gastank keine Ex-Zone. Sollte man hier eine Ex-Zone sehen müsste man dies um jeden Pkw Kraftstofftank ebenso sehen.
    Keine Ex-Zone um den Tank bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass man dort alles mögliche anstellen darf, sondern hier greift dann die Gefährdungsbeurteilung, die auch den Havariefall berücksichtigt. Solche Gastanks sind von Korrosion bedroht, besonders, wenn sie unter/neben Pflanzen aufgestellt sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Also ich denke schon, dass ich hier eine mögliche Ex-Zone haben kann. Ich brauch nur ungünstige Wetterlagen und u. U. ein Leck im Tank etc. schon bin ich dabei. Ebenso beim Befüllen.

    Mir liegt ein Explosionsschutzdokument eines Lieferanten für Flüssiggaslager (> 3 t) vor, das dieser für eine bestimmte Anlage erstellt hat.
    Einteilung der Zonen zur Orientierung

    Ort............................................. Ex-Zone.....Form der..............Ausdehnung
    .................................................................Ex-Zone.............. Ex-Zone............. Anmerkung
    Lagerbehälter 1 und 2 mit freier
    Stirnseite
    - Stirnseite.....................................2........... kugelförmig.............R = 5m
    TKW - Entladetaion
    - Anschluss Flüssiggasleitungen............2............kugelförmig.............R = 3m
    Erdgedeckter Lagerbehälter 3
    - im Behälterdomschacht...................1............domschacht-
    ................................................................förmig....................im Domschacht
    Erdgedeckter Lagerbehälter 3
    - um den Behälterdomschacht............2............kugelförmig..............R = 3m
    Füllleitungsendpunkt
    (zum Anschluss an einen TKW)............2...........kugelförmig...............R = 5m...Temporäre Zone
    ........................................................................................................(Nur bei TKW-Entladung)
    Verdampferraum.............................1...........Raum ausfüllend.........im Raum
    Verdampferraum
    um Entlüftungsgitter.......................2...........kugelförmig..............R = 3m
    Ausblaserohre Sicherheitsventile
    um oberes Ende.............................2............kugelförmig..............R= 3m


    Dieses ESD ist Bestandteil des Genehmigungsantrages.

    Für kleinere Anlagen gilt:
    Füllanlagen für „Autogas“-Fahrzeugantrieb (§ 2 (12) Nr. 3 BetrSichV) sind wie für Flüssiggasanlagen < 3 t (B 1.1.2.1) durch die in der Praxis eingeführten Punkte in Verbindung mit der speziellen Betriebsanleitung, dem Alarm- und Gefahrenabwehrplan (Anlage 6 und 7 zu TRG 404) abgedeckt.
    Daher kann auf ein zusätzliches Dokument verzichtet werden.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo,

    nochmals vielen Dank. Ich denke, ich mach da mal zuerst eine GB, dann sehen wir weiter. Die Frage mit der Ex-Zone wurde weiter oben schon ausführlich beantwortet. Und ich bin der gleichen Meinung.

    Weiterhin eine gute Zeit und nochmals danke für die Hilfe.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick