Zitat von Botulin 1980was ist falsch daran wenn ein AG seine Mitarbeiter vor der Einstellung darauf hinweist und während der ersten 1-2 Wochen zur Eignungsuntersuchung schickt?
Moin Adam,
wie bereits mehrfach erwähnt, im Rahmen des Arbeitsrechts kannst Du das machen. Dann darfst Du die Personen aber in den ersten Wochen auch nicht mit den Tätigkeiten betrauen, für die die Eignung festgestellt werden soll. Dann hast Du einmalig die Eignung festgestellt, und diese Feststellung gilt dann, bis der Beschäftigte in Rente geht(?).
Wie stellst Du denn später im laufenden Beschäftigungsverhältnis die Eignung fest? Gar nicht mehr? Hier im Forum gab es schon viele gute Hinweise, wie man auch ohne Untersuchung feststellen kann, ob jemand zur Ausübung der ihm anvertrauten Tätigkeiten geeignet ist.
Nochmal: Wir liegen gar nicht so weit auseinander, aber eine pauschale Durchführung der G41 bei allen Neueinstellungen hat nunmal keine Rechstgrundlage, und eine Rechtsgrundlage benötigst Du, um in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen eingreifen zu können. Mit der Novellierung der ArbMedVV wurde das informatinelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen gestärkt. Es gibt weder einen Untersuchungszwang noch einen Duldungszwang durch den Betroffenen.
Eignungsuntersuchungen greifen in die Grundrechte der Betroffenen ein. Die Frage lautet also nicht "Wo steht, dass das nicht gestattet ist?", sondern die Frage muss lauten "Welche Rechtsvorschrift erlaubt diesen Eingriff in die Grundrechte?". Das wäre z.B. die FeV.
Ihr schickt Eure Personen zur Eignungsuntersuchung. Das ist ein Vorgang aus dem Arbeitsrecht, der in Ordnung ist. Der Beschäftigte kann sich untersuchen lassen, muss aber nicht. Wenn der Betriebsarzt sein Metier versteht, wird er nicht jeden Probanden einer G41 unterziehen, wenn er auch ohne Untersuchung die Eignung feststellen kann.
Wer ohne Eignungsbescheinigung vom Betriebsarzt kommt, wird bei Euch nicht weiter beschäftigt. Arbeitsrechtlich auch absolut in Ordnung, hat aber mit Gesundheits- und Arbeitsschutz nur bedingt zu tun, da hier eindeutig das Arbeitsrecht im Vordergrund steht. Dass der Betriebsarzt für jeden Probanden eine G41 abrechnen kann, dürfte ihn freuen.
Im übrigen würde ich eine solche Eignungsuntersuchung vor der Einstellung durchführen. Das ist auch die herrschende Rechtsauffassung. Irgendwann werden die Gerichte, dieses Loch, das der Gesetzgeber mit der Novellierung hinterlassen hat, vielleicht mal mit Urteilen füllen. Bis dahin bleibt uns nur, abzuwarten und der Intention des Gesetzgebers zu folgen.
Gruß Frank