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  • Moin,

    da ich keinen unpassenderen Bereich gefunden habe, stelle ich meine Frage mal hier rein. :D Ich bin zur Zeit dabei, die Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit neu auszuschreiben. Natürlich ist eines der Bewertungskriterien auch der finanzielle Aspekt. Jetzt kann ich ja schlecht in das Leistungsverzeichnis reinschreiben:

    Position 1: Fachkraft für Arbeitssicherheit Stückzahl: 1 Mengeneinheit: 1 Stunde Preis (brutto): ___________ EUR :thumbup:

    Wie sieht das bei Euch aus? Nehmt Ihr einen einheitlichen Stundensatz, der aus allen Tätigkeiten gemittelt ist oder schlüsselt Ihr das nach den Tätigkeiten auf? Zum Beispiel: Teilnahme an Begehungen pro Stunde 50 EUR (nagelt mich nicht auf die Zahlen fest, die erfinde ich jetzt einfach ;) ). Teilnahme ASA-Sitzung ohne Moderation pro Stunde 40 EUR. Vorbereitende Tätigkeiten Begehung pro Stunde 15 EUR. Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung pro Stunde 45 EUR usw. usw.

    Mir ist noch nicht ganz klar, wie ich das in mein Leistungsverzeichnis packen soll, da ich ansonsten jede Einzelleistung bepreisen lassen müsste. Deswegen meine Frage an Euch, wie Ihr die Arbeit kostenmäßig darstellt, bzw. bei Angebotsanfragen/Ausschreibungen bepreist.

    Für Eure Rückmeldung im voraus bereits besten Dank.

    Gruß Frank

    @Mods, falls ich den richtigen Bereich einfach übersehen habe, bite dorthin verschieben. :thumbup:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Frank,

    es gibt bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit nur einen Stundenlohn.

    Meist werden nur 2 Positionen ausgeschrieben:
    Pos 1 Grundbetreuung als Pauschalbetrag
    Wichtig zum kalkulieren sind dabei eigentlich nur die Gesamtbetreuungszeit, Anzahl der Begehungen und natürlich die betrieblichen Begebenheiten. Also z.B. Anzahl an Standorten, Betriebsteile, etc. Die Infos kannst Du in die Vorbemerkungen stecken.
    Pos 2 Betriebsspezifische Betreuung als Stunden
    Da solltest Du anhand des Dir bekannten Rechners für die Einsatzzeit den geschätzten Stundenaufwand angeben und die Tabelle mit zur Ausschreibung dazupacken.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    Moin,
    Natürlich ist eines der Bewertungskriterien auch der finanzielle Aspekt. Jetzt kann ich ja schlecht in das Leistungsverzeichnis reinschreiben:
    Position 1: Fachkraft für Arbeitssicherheit Stückzahl: 1 Mengeneinheit: 1 Stunde Preis (brutto): ___________ EUR :thumbup:

    Warum nicht? Es gibt Verwaltungen die so verfahren, in diversen öffentlichen Ausschreibungen
    zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten, ist mir dies schon aufgefallen. Oder Gesamtpreis für
    das Aufgabengebiet/Stundenzahl gemäß Ausschreibung.

    Was für Zuschlagskriterien setzt Du an?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Frank,

    also wir bieten auch grundsätzlich nur zwei Positionen an:
    Pos 1 Grundbetreuung als Pauschalbetrag und
    Pos 2 Betriebsspezifische Betreuung

    Der Stundenlohn bei uns in der Region liegt so zwischen 60 und 80 Euro für eine Fachkraft. Begehung, ASA usw. alles gleich halt Komplett Paket.

    Gruß
    Marcus

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  • Ich würde die Fahrzeiten/-kosten auch nicht vernachlässigen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Die Abrechnung Sifa und BSB sind 2 paar Schuhe. Das regelt alleine schon die DGUV Vorschrift 2. Schreib doch einfach mal die Stunden der Grundbetreuung aus anhand der MA-Zahlen und lass die Angebote abgeben für eine kpl. Betreuung mit betriebsspezifischer Berechnung. Ggf. müssen sich die Anbieter einmal ein Bild vor Ort machen.
    I.d.R. kalkuliert man mit nur einen festen Stundensatz.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Moin, bauco

    Dürfen aber nicht abgerechnet werden

    das ist missverständlich.
    Selbstverständlich dürfen Reisezeiten und -kosten abgerechnet werden - aber diese Zeiten dürfen nicht Bestandteil der Regelbetreuungszeit sein.
    Einverstanden?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Ich würde die Fahrzeiten/-kosten auch nicht vernachlässigen.


    Wenn man die Ausschreibung entsprechend gestaltet, sind diese Zeiten für die Firma, die die Dienstleistung einkauft, irrelevant. Für den Anbieter der Dienstleistung natürlich nicht, aber über diesen Weg lässt sich ja schon ein wenig aussortieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    mir als Kunde kann es doch egal sein, ob die SiFa aus 380km anreist oder direkt um die Ecke wohnt. Das sind Aufwendungen, die der Anbieter für sich zu kalkulieren hat, um auf einen für ihn rentablen Stundensatz zu kommen. Auch alle anderen Fixkosten (Büromiete, Strom, Gas, Wasser, Versicherung, Personalkosten usw.) interessieren mich ja auch nicht, auch wenn ich sie zu einem Teil mitfinanziere.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    Moin,
    mir als Kunde kann es doch egal sein, ob die SiFa aus 380km anreist oder direkt um die Ecke wohnt. Das sind Aufwendungen, die der Anbieter für sich zu kalkulieren hat, um auf einen für ihn rentablen Stundensatz zu kommen. Auch alle anderen Fixkosten (Büromiete, Strom, Gas, Wasser, Versicherung, Personalkosten usw.) interessieren mich ja auch nicht, auch wenn ich sie zu einem Teil mitfinanziere.

    Da hast Du Recht, auf der anderen Seite würde ich schon darauf achten bzw. versuchen, dass
    es eine realistische Preisgestaltung ist. Es bringt Dir nichts wenn die betreffende Firma während
    der Auftragszeit abspringt oder schlecht arbeitet, weil sie sich verkalkuliert hat. Ich hatte in den letzten
    Jahren solche Fälle (im Brandschutz) diverse Male......

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Moin, bauco

    das ist missverständlich.
    Selbstverständlich dürfen Reisezeiten und -kosten abgerechnet werden - aber diese Zeiten dürfen nicht Bestandteil der Regelbetreuungszeit sein.
    Einverstanden?


    Na klar :thumbup:

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • hallo,

    bei unter 10 MA wird die Gefärdungsbeurteilung als Ansatz für alle Arbeiten genommen. Danach richtet sich der Einsatz der zu erledigenden Arbeiten.

    Grundsätzlich wird nach Stunden abgerechnet. Es gibt auch Modelle, da wird für Innungen ein Model entwickelt und diverse Pauschalen berechnet. Für alle Innungskunden gleich, je nach MA und Tätigkeitsschlüssel (Eigene Entwicklung).

    Fahrtkosten werden grundsätzlich extra berechnet, man kann Kilometerzonen einrichten. Es gib der Vielzahl an Modelle.

  • Hallo Frank,

    ich ermittle die Einsatzzeit der Grundbetreuung gemäß DGUV V2 und biete dem Kunden eine Jahresauschale an, welche ich je nach Firmengröße monatlich oder quartalsweise abrechne. Ab einer Anfahrt von mehr als 60 km berechne ich zusätzlich noch eine Anfahrtspauschale zwischen 40-70€. Für die betriebsspezifische Betreuung wird je nach Bedarf eine separate Jahrespauschale (zzgl. Anfahrtspauschale) vereinbart.

    Für die Erbringung von Aufgaben gemäß BetrSichV stelle ich die Stunden ebenfalls separat in Rechnung.

    Zum Teil versuchen die Kunden mein Angebot zu drücken, wozu ich auch abhängig vom Auftragsvolumen, in einem gewissen Rahmen bereit bin. Was ich jedoch nie mache, dass ich, wie Guudsje bereits geschrieben hat, meine Leistung zu einem Dumpingpreis anbiete.

    Gruß Martin