Moin Moin Kollegen,
im Rahmen der Betriebsbegehung musste ich feststellen, dass wir zwar 4 Bereiche haben in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, sich jedoch nur in einem Augenspülflaschen befinden - ungefüllt.
Die ungefüllten Flaschen waren damals eine Empfehlung des BA mit dem Kommentar, dass das Wasser hier ja so sauber ist. Nun wurde mir verraten, dass heute gefüllte gefordert werden würden.
In unmittelbarer Nähe zu den Arbeitsplätzen befinden sich Waschbecken. Die Installation von stationären Augenspüleinrichtungen wäre als kein Problem. Nur woraus lässt sich die Pflicht für eine solche Station ableiten? Als ich den einen Meister auf eine Augenspülstation angesprochen habe wollte der mir fast an die Gurgel gehen, er täte doch alles, von der PSA über die ungefüllten Spülflaschen und langsam reichts ja wohl mit meinem Sicherheitswahn.
Ich bin jetzt so weit, dass ich gefüllte Flaschen forder und ne Station empfehle aber das ist mir noch nicht "sicher" genug. Ich würde das ganze gern untermauern - und Stationen fordern auch wenn diese hoffentlich nie zum Einsatz kommen.
Wo stehen die Infos die ich benötige?
Vielen Dank für die Hilfe.
Fawbzn