Hallo,
vielleicht ist das noch jemanden nicht bekannt gewesen, dass Kunstharzgebundene Trennschleifkörper ein Verfallsdatum nach EN 12413 Anhang A 2.2.haben.
Sicherheitshinweis Trennschleifer – Haltbarkeit der Schleifkörper
Aufgrund eines Beinahe-Unfalls in einem Gewerbebetrieb hat die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg einen Sicherheitshinweis zum Umgang mit Trennschleifern herausgegeben.
Beim Gebrauch einer Trennschleifmaschine hat sich die Trennscheibe aufgelöst. Die umherfliegenden Teile der zerlegten Trennscheibe haben glücklicherweise keine Person getroffen. Vielen Anwendern ist nicht bekannt, dass Trenn- und Schruppscheiben einem Alterungsprozess unterliegen, bei dem es durch Versprödung des Kunstharzes zum Festigkeitsverlust der Scheiben kommt. Aufgrund der hohen Umlaufgeschwindigkeiten können umherfliegende Teile von sich zerlegenden Trenn- oder Schruppscheiben zu schweren Verletzungen führen.
Deshalb ist auf jeder dieser Trenn- und Schruppscheiben, in der Regel am Befestigungsring, ein Verfalldatum aufgedruckt bzw. eingeprägt. (In der Regel drei Jahre nach Herstellung). Die Verwendung der Schleifkörper ist im eigenen Interesse nach diesem Datum nicht mehr zulässig! Die Herstellerangaben sind zu beachten.
Den vollständigen Hinweis findet Ihr hier:
http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Tec…nnschleifer.pdf
Schöne Grüße aus DA-DI