Beiträge von Marly K

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    wie wäre es mit der Arbeitsstättenverordnung:

    § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten

    (1) Der Arbeitgeber hat die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Können Mängel, mit denen eine unmittelbare erhebliche Gefahr verbunden ist, nicht sofort beseitigt werden, hat er dafür zu sorgen, dass die gefährdeten Beschäftigten ihre Tätigkeit unverzüglich einstellen.

    Bei einem eigentlich geschlossenen Gebäude würde ich ein undichtes Dach als Mangel betrachten

    Genau das habe ich auch notiert.

    Moin,

    also wenn der Arbeitgeber bei Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossen Bereichen und Arbeitsplätzen im Freien die Beschäftigten vor Witterungseinflüssen zu schützen hat, dann gilt das im Umkehrschluss umso mehr für Arbeitsplätze in umschlossenen Räumen.

    Ein umschlossener Raum, der Witterungseinflüssen ausgesetzt ist, ist eigentlich kein allseits umschlossener Raum, sonst würde es da nicht reinregnen. ;)

    Gruß Frank

    Vielen Dank, werde es mit aufnehmen.

    Ich habe es jetzt erstmal mit "Der Zustand ist so nicht akzeptabel." weitergegeben.

    Falls jetzt das bekannte Frage- Antwort-Spiel "Wo steht das?" kommt, hilft das schonmal.

    Ein Neubau ist schon in Planung, denke aufgrund dessen möchte man sich die Reparatur sparen.

    Schimmel ist auch kein Argument, da Trapezblech/Stahlträger Konstruktion ohne Dämmung o.ä.

    Dachte das es evtl. eine gesetzliche Grundlage gibt wo drin steht "innenliegende /in Gebäude befindlichen Arbeitsplätze sind trocken zu halten".

    Guten Tag Zusammen,

    ich habe das Problem, dass in einem Lagerbereich das Dach undicht ist und es massiv rein tropft, ähnlich Regendusche.

    Die ASR beinhalten nur Temperatur, Zugluft und Rutschhemmung. Damit gibt es aber keine Probleme.

    Gibt es eine gesetzliche Grundlage anhand ich das bemängeln darf?

    :017:

    Der gleiche Text wie in der DGUV I

    Begriffsbestimmung

    3.8 Türen und Tore sind kraftbetätigt, wenn die für das Öffnen oder Schließen der
    Flügel erforderliche Energie vollständig oder teilweise von Kraftmaschinen zugeführt
    wird.

    10.2 Sicherheitstechnische Prüfung
    (1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor
    der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend
    sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung
    sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen
    Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.

    Ich denke ich werde einfach eine Prüfung empfehlen auch wenn diese nicht explizit gefordert wird,

    ist es dennoch sinnvoll.

    Hallo,

    gibt es hier etwas aktuelles?

    Der Link funktioniert nicht mehr :(

    Wir haben manuell betriebene Tore - nicht kraftbetätigt !

    DGUV Information 208-022 findet keine Anwendung weil

    --> für Türen und Tore sind kraftbetätigt, wenn die für das Öffnen

    oder Schließen der Flügel erforderliche Energie vollständig oder
    teilweise von Kraftmaschinen zugeführt wird.

    10.2 Sicherheitstechnische Prüfung
    (1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme,
    nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend
    sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.
    Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal
    jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.

    Wäre schön wenn jemand helfen könnte, habe dazu nicht gefunden

    Viele Grüße

    Hallo Zusammen,

    ich bin die Marly, stehe kurz vor Präsenzphase 3 Woche 1,

    bin schon gespannt was da auf mich zukommt :)

    Und auch ich bin von diesem Praktikum / Praktikumsbericht etwas eingeschüchtert.

    Wird sich ja dann zeigen, werde vom 17.01 bis 21.01 in Bad Münstereifel sein (solange Corona kein Strich durch die Rechnung macht). Bis dahin schöne Grüße und besinnliche Feiertage

    *maske*